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Alex1 17.07.2002 12:27

@cal: Du arbeitest aber nicht zufällig bei einem Betreiber?

KnS 17.07.2002 12:31

war vielleicht ein Spezialfall (Tod des Teilnehmers) - kann mich erinnern das es da eine Einmalzahlung gab, jedoch sicher weniger als die damals noch ausstehenden 4-5 Grundgebühren.

holzi 17.07.2002 12:48

Das war dann eher Kulanz des Handy-Betreibers, es sei denn es gibt eine eigene Regelung für Todesfall im Vertrag.

Alex1 17.07.2002 12:55

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Das war dann eher Kulanz des Handy-Betreibers, es sei denn es gibt eine eigene Regelung für Todesfall im Vertrag.
Was sonst? Oder kommt der Vertrag in die Verlassenschaft? :ms:

holzi 17.07.2002 13:01

Zitat:

Was sonst? Oder kommt der Vertrag in die Verlassenschaft? :ms:
Das Handy gehört natürlich auch zur Verlassenschaft, und da es an einen Vetrag gebunden ist kann der Handy-Betreiber auf seine 12 Monate Grundgebühr bestehen, er muß aber nicht. Wenn nun im Vetrag eine eigene Klausel für Todesfall enthalten ist, gilt diese Regelung (Wie auch immer die aussehen mag, in meinem Handy-Vetrag gibt es sowas z.B: nicht)

cal 17.07.2002 13:03

Zitat:

Original geschrieben von alibert1
@cal: Du arbeitest aber nicht zufällig bei einem Betreiber?
NA!

ich implementiere solche systeme und bin schon wieder weg :D

Alex1 17.07.2002 13:08

Zitat:

Original geschrieben von holzi


Das Handy gehört natürlich auch zur Verlassenschaft, und da es an einen Vetrag gebunden ist kann der Handy-Betreiber auf seine 12 Monate Grundgebühr bestehen, er muß aber nicht. Wenn nun im Vetrag eine eigene Klausel für Todesfall enthalten ist, gilt diese Regelung (Wie auch immer die aussehen mag, in meinem Handy-Vetrag gibt es sowas z.B: nicht)

Ja, aber wir haben ja gerade festgestellt, dass das Handy Eigentum ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als Erbschaft einen Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber übernehmen muss :lol:

holzi 17.07.2002 13:18

Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen. Den Vetrag mußt Du natürlich nicht übernehmen, nur den Rest bezahlen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen.

cal 17.07.2002 13:21

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen.


najo, den kredit testamentarisch der bank vermachen und geht scho :hehe:

Alex1 17.07.2002 13:46

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen. Den Vetrag mußt Du natürlich nicht übernehmen, nur den Rest bezahlen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen.

Najo, bei einem Kredit hast ja fast schon automatisch eine Ablebensrisikoversicherung dabei.
Aber irgendwie wird das offtopic, mir gings ja eigentlich um die Handyfreischaltung :)


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