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@cal: Du arbeitest aber nicht zufällig bei einem Betreiber?
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war vielleicht ein Spezialfall (Tod des Teilnehmers) - kann mich erinnern das es da eine Einmalzahlung gab, jedoch sicher weniger als die damals noch ausstehenden 4-5 Grundgebühren.
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Das war dann eher Kulanz des Handy-Betreibers, es sei denn es gibt eine eigene Regelung für Todesfall im Vertrag.
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ich implementiere solche systeme und bin schon wieder weg :D |
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Das Handy ist Eigentum, aber der Vertrag ist weiterhin gültig, und der Betreiber kann seine 12 Monate Grundgebühr verlangen. Den Vetrag mußt Du natürlich nicht übernehmen, nur den Rest bezahlen.
Ein Kredit ist beispielsweise auch ein Vertrag -> glaubst Du wirklich eine Bank verzichtet auf die Bezahlung nur weil der Kreditnehmer gestroben ist? Dann müssen die Erben bezahlen, oder die gesamte Erbschaft ablehen. |
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najo, den kredit testamentarisch der bank vermachen und geht scho :hehe: |
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Aber irgendwie wird das offtopic, mir gings ja eigentlich um die Handyfreischaltung :) |
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