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Er hat eine Verwaltungsübertretung begangen, bei der eine Ersatzarreststrafe möglich ist, (im Nichteinbringungsfall)
Frag ihn nach den Details, schicks mir per PM. Wennst willst, könnt ich ihm den Einspruch schreiben. Er kann den sogar per Email einbringen!Wichtig sind die Beweise und die Fristen!!! Wenn er das Verfahren durchzihet, und es wird eingestellt, braucht er das Abschleppen nicht bezahlen, oder kann, wenn er bereits bezahlt hat und ungerechtfertigt abgeschleppt wurde, das Geld zurückverlangen! |
tjo, am montag oder dienstag setzen wir uns zusammen und setzen einmal drei einsprüche auf und eine sachverhaltsdarstellung für die riemergasse (falls des wer kennt) :D
ahjo, bürgerservice, volksanwalt und ombudsmann (twofinger-helmi) werden auch damit belästigt... schau ma mal, werd euch berichten |
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fängt mit s an und hört mit t auf :D und daneben steht "wien" :rolleyes: was sagt ihr zu der höhe der nebensteuern? ist sein erstes "delikt" dieser art...http://www.plaudersmilies.de/krach.gif |
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sagt niemand was zu den 10.842.- ats oder so? findet ihr das korrekt? :confused: |
[/schieb] hat echt keiner von euch gurus was dazu zu sagen? http://www.plaudersmilies.de/countdown.gif [/schieb]
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