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Uuups, wollte eigetnlich nur den 1. Beitrag editieren.
Hab aber anscheinend kein Recht den 2. zu löschen :confused: |
natürlich ist es schei**, was die da machen, billiger für den kunden wird es summa summarum eher nicht,
naja, die agb 3.0....bitte, aber was bringen die agb 3.1, die in kürze veröffentlicht werden??? ich würde auch gerne wechseln, aber jetzt hab ich meine tel nr seit 1999, wär blöd die zu ändern...und vor allem....wohin wechseln:heul: die telekom firmen behandeln ihre kd. nach dem motto: friß oder stirb, und wer stirbt schon gerne:ms: aber lieb hab ich die nicht mehr, weil anschei*** laß ich mich nicht gerne, und es ist nix anderes. |
prinzipiell kann man zwar sagen die neuen agbs bringen einige verteurungen.
aber sind wir ehrlich,so gravierend können einen die verteuerungen gar nicht treffen. ich überprüfe ja nicht alle halbe stunde mit cost control meine rechnung. den one bonus hole ich mir locker 3x über die gratis sprachbox rein. der rest sind entgelte für serviceleistungen die ich alle heiligen zeiten brauche. das einzige was viele treffen könnte ist das das entsperren des handys nach einem jahr nicht mehr kostenlos ist. (war es aber zb.bei a1 nie). wohin sollte man mit den guten alten günstigen tarifen wechseln (zu neuen euro tarifen bei t-mobile oder den kommenden bei a1). wir hatten die letzten paar jahre paradiesische zustände im mobilfunkmarkt. die gibts jetzt nicht mehr. |
ONE bleibt auch mit den neuen AGBs klar der günstigste Anbieter für Private.
Ob das jetzt "Leider" oder "Gott sei Dank" bedeutet, ist jedem freigestellt... |
@ Neo
Theoritsch kann man bei "Vertragsbruch" oder Änderung der AGBs ohne Zustimmung beider Seiten aus einen Vertrag rauskommen. Aber leider ist es doch nicht so einfach da sich one mehrmals rechtlich abgesichert haben. Solltest du wirklich deinen Vertrag wegen den AGBs auflösen wollen, hast du keine Chance da irgendwo seit der ersten AGB im rechtsverdreher-Deutsch drinnensteht das man sich schon im vorhinein mit abgeänderten AGBs einverstanden gibt. Und dies hast du mit deiner Anmeldung (wann auch immer) und Unterschrift bestätigt Pech gehabt :D (Ich weiss das zufällig von einen one Mitarbeiter) |
Nix Pech gehabt.
Das mag zwar in den AGBs drin stehen, ist aber beileibe nicht rechtsgültig. Nach dem Gesetz kannst du bei AGB Änderung soundsoviel Tage nach Kundmachung (Wiener Amtsblatt/Zeitung) deine Einwände einbringen und wenn der Vertragspartner nicht einsteigt auf deine Forderungen (z.B. Beibehaltung der alten AGBs für dich) kannst du dich vom Vertrag lösen. Das ist einmal eine Tatsache. Und die Gesetze werden für ONE nicht umgeschrieben. :ms: Leider "ändern" Firmen in deren AGBs gerne einmal die Gesetze. Ist aber natürlich nicht rechtskräftig. Nach Österr. Telekommunikationsgesetz hast du sehr wohl die Möglicheit bei AGB Änderung dich vom Vertrag zu lösen. Zu beachten ist nur das Zeitfenster nach der Kundmachung. |
@lomax
mit der zustimmung zu abgeänderten agbs hast du recht.nur stand das auf uraltverträgen nicht drauf.wer aber einer vertragsverlängerung zusgestimmt hat ,hat auch den agb´s in der jeweils gültigen fassung zugestimmt. zahlt sich wegen der agb änderung wirklich eine kündigung aus ???? nicht wirklich. (ausser für providernomaden auf der suche nach neuen gestützten handys) |
frage: wer hat sich die agbs jemals vor vertragsunterzeichnung durchgesehen ?????
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Zitat:
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darum bin ich noch bei t-mobile
anfangs war one billig aber jetzt ... :lol: naja bei meinen rechnungen ~25€/monat ist mir das wurscht |
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