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CISK 09.04.2002 16:34

pobiers aus ;)

LouCypher 09.04.2002 16:37

Glaubst für opelfahrer gibts eine generalamnestie? ;)

Nasdaq 09.04.2002 17:04

was ist wenn ich beim parken den Strafzettel (einen älteren Strafzettel) unterm scheibenwischer lass? Die Schauen sicher ned nach ob von wann der Strafzettel ist :D

Oder ist das dann versuchter Betrug oder sowas... ich kann ja hinterm scheibenwischer klemmen was ich will :)

wizard 09.04.2002 17:06

Muss wieder meinen Senf (aus eigener Erfahrung) dazugeben.

Hatte mal einen Strafzettel bekommen auf dem alles richtig angegeben war, nur die Farbe war falsch.
Der Einspruch hatte gefruchtet, mußte die Starfe aufgrund eines sogenannten "Formfehlers" nicht bezahlen.

mfG:

Oesi 09.04.2002 17:07

nach dem die sogenannten "parksheriffs" alles vertragsbedienstete mit keiner anderen aufgabe sind und sich selbst sehr wichtig nehmen würde ich mich nicht verlassen das sie bei einem alten nicht nachschauen (bie der polizei??)


pc.net 09.04.2002 17:31

es soll schon vorgekommen sein, dass die parksherrifs einfach noch
einen strafzettel dazugeben ... so nach dem motto: der ist ja von
gestern - heute kriegt er noch einen ...

Lord Frederik 09.04.2002 18:38

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
es soll schon vorgekommen sein, dass die parksherrifs einfach noch
einen strafzettel dazugeben ... so nach dem motto: der ist ja von
gestern - heute kriegt er noch einen ...


rechtlich ist es völlig irrelevant wieoft du einen strafzettel bekommst. so wie man dich für mehrere delikt wie zb. halten und parken verboten, linkszufahren und mit 2 rädern am gehsteig parken strafen kann, so ist es auch rechtlich zulässig dich für das gleiche delikt zu unterschiedlichen zeiten zu strafen. laut obersten gerichtshof gilt dabei ein "zeitlich gerechtfertigtes einschreiten".
im klartext täglich oder bei zeitfenstern auch vormittag/nachmittags (zb. ladezonen, busspuren, taxistandplätzen ect. - allerdings bei dennen wirst sowieso abgeschleppt.). ergo prüfe deinen parkplatz bevor du in den urlaub fliegst.

Lord Frederik 09.04.2002 18:42

@ prinz razzo, obwohl du zu 99 % erfolg bei einem einspruch haben wirst, wäre mir der aufwand und das risiko trotzdem zu hoch. um beeinspruchen zu können musst du es auf eine anzeige ankommen lassen, oder aber zu dem zuständigen wachzimmer traben und genau denjenigen polizisten erwischen der ihn ausgestellt hat. - der kann den strafzettel dann vernichten, achtung muss es aber nicht bzw. kann es auch nicht wenn durchschlag schon unterwegs ist. wenns also nicht viel ist zahls ein ersparst dir einen haufen rennerein und sicher auch ärger.

maXTC 09.04.2002 18:42

mein auto steht in der tiefgarage :D

Lord Frederik 09.04.2002 18:45

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
mein auto steht in der tiefgarage :D
meine 2 leider nicht, aber immerhin auf einem bezahlten stellplatz.:D
aber ich sponsere den armen staat eh genug....... schnellfahren, umdrehen auf schienenstrassen und meine aller intelligenteste tat, telefonieren obwohl freisprecheinrichtung - tarif für dummheit 21 euro.


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