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naja, man macht sich nicht unbedingt strafbar (nur wenn man weiß, dass die
ware gestohlen wurde -> hehlerei) ... aber man muß die gestohlene ware ersatzlos zurückgeben -> man wird dadurch auch zum geschädigten, hat aber rechtlich überhaupt keine ansprüche gegenüber dem eigentümer ... und beim hehler ist meist nix zu holen ... dann heißts: außer spesen nix gewesen ... zur info: §§ 164, 165 strafgesetzbuch http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ |
unwissenheit schützt vor strafe nicht :D
§ 164. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Sache kauft, sonst an sich bringt oder einem Dritten verschafft. oder nicht? |
ich würde mich als Dritter melden :D
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dann muss ich dich aber verhaften :D
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ich wohne auch in der nähe von linz, gibt es den Flohmarkt öfters?
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@hewlett
Ist leider nur 2x im Jahr. Das nächste mal glaub ich im November. |
scheisse
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Zitat:
Mit der Haftschale?? http://www.plauder-smilies.de/happy/biggrina.gif |
Zitat:
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Zitat:
ich kaufe immer bei ditech, raisl und co. :p |
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