WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Oldtimer-Verkauf. Wohin damit? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=47018)

maXTC 20.02.2002 19:09

Re: Oldtimer-Verkauf. Wohin damit?
 
Zitat:

Original geschrieben von sky
€ 30.000,--
:roflmao:

Cindy 20.02.2002 19:25

ich hätte noch an alten trabbi aus den 50 oder 60igern in tadellosem zustand, braucht den vielleicht wer? :D

cin

3of4 21.02.2002 00:02

Zitat:

Original geschrieben von Cindy
ich hätte noch an alten trabbi aus den 50 oder 60igern in tadellosem zustand, braucht den vielleicht wer? :D

cin

In Ungarn gibts davon viele

sky 21.02.2002 09:47

Hier mal ein kleines Photo von dem Volvo...

Jack Ryan 21.02.2002 09:57

Zitat:

Original geschrieben von Cindy
ich hätte noch an alten trabbi aus den 50 oder 60igern in tadellosem zustand, braucht den vielleicht wer? :D

cin

'tschuldigung, aber wir reden hier von RICHTIGEN Autos und nicht von Plastikmodellen... :D

cal 21.02.2002 12:11

@sky
 
jo, das "österreichische VeteranenRegister":
Da wird festgelegt welche Fahrzeuge als erhaltenswert zu erachten sind, und somit Anspruch auf Oldtimer-Zulassung (Versicherung) haben!

BTW: Ich hätte auch noch einen Volvo-Oldtimer zu verkaufen
240 GL Bj. 1983 2.Besitz, kein Picker :lol: um nur 100000 €

Bernd0815 21.02.2002 13:15

Versuch es mal mit Autoscout24 , da gibt sind einige. sonst mobile.de usw.

Memphis 22.02.2002 15:09

Im Bazar Rubrik: Oldtimer kannst auch gratis inserieren. Aber 30000 € find ich schon etwas heftig.
Ich würd mich von meinen Passat (Bj.86) um 10000 € trennen.
Ich glaub, da ist Dein Bekannter eher bei One2Sold besser aufgehoben:lol:

cal 21.03.2002 16:38

1.1.) Es wird folgendes festgelegt: Das ggst. Fahrzeug ist gemäß §56 KFG 1967 auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. Diese Überprüfung kann entfallen, wenn das Gutachten einer kurz zurückliegenden §57a Begutachtung vorgelegt wird. Der Sachverständige nach §125 KFG 1967 hat den Erhaltungszustand und die Erhaltungswürdigkeit gemäß Erlass Zl.: 190.500/2-II/A/5/98 Abs. 2.2 und Abs. 2.3 zu beurteilen ( siehe dazu auch Pkt 4). Dabei kann auch auf das Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge zurückgegriffen werden. Bei erfolgter positiver Prüfung ist in den Genehmigungsbescheid bzw. in den Typenschein ein entsprechender Wortlaut einzutragen " Der Landeshauptmann von ....... stellt antraggemäß fest, dass es sich bei dem vorliegenden Fahrzeug um ein Historisches Kraftfahrzeug handelt“. Zusätzlich sind die Auflagen und Bedingungen gemäß des o.g. Erlasses einzutragen.

1.2.) Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass der Bescheid bzw. der Typenschein der Zulassungsstelle vorzulegen ist, damit eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung vorgenommen werden kann (Wortlaut " Historisches Kraftfahrzeug" zusätzlich zur Fahrzeugklasse nach §3 KFG 1967 z.B. M1/historisches Kraftfahrzeug).

...mir war a bisserl fad, sorry ;)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:08 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag