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cal 30.01.2002 13:35

und ausserdem
 
geb ich auf die aussage eines b****-verkäufers soviel wie nix:aio:

Lord Frederik 30.01.2002 15:15

Re: Ausgetauscht
 
Zitat:

Original geschrieben von tellme
Also Birg hat es heute ausgetauscht, wenn er sich auch geärgert hat, zumindest hat er es gesagt, das das Trumm nicht 3 Tage später eingegangen ist.

Aber jetzt eine Frage:
Da wir ein Neugerät bekommen habe, stellte ich die Frage nach der Gewährleistung, die ja ab heuer 24 Monate beträgt. Der Verkäufer meinte jedoch die Gewährleistung endet trotz des neuen Laufwerkes am 31.01.2002, da das ursprüngliche Gerät dann die sechs Monate überschritten hat. Kann man das so stehen lassen, oder beginnt die Gewährleistung neu??

Danke für Auskünfte und Meinungen

Tellme


auch wenn es ein b*-verkaufer war er hat recht. eine garantie verlängert sich rechtlich nicht wenn eine reperatur oder ein umtausch vorgenommen wird. allerdings kann so eine verlängerung der garantie auf freiwilliger basis vom verkäufer oder erzeuger gewährt werden. allerdings ohne schriftliche bestätigung würde ich mich darauf nicht verlassen.

( stell dir mal vor dein motherboard wird zufällig alle 23 monate und 2o tage defekt ;))

tellme 30.01.2002 15:20

@ Lord Frederik

Ich dachte immer, das ich, zumindest bei meinem Auto ist es so, auch auf die Reparatur wieder Garantie bzw. Gewährleistung habe und zwar auf den Umfang der Reparatur.
Ist das je nach Branche verschieden?

Tellme

holzi 30.01.2002 15:20

So wie es mir ein angehender Jurist erklärte hat man auf reparierte Geräte 30 Tage Garantie oder bis zum Ablauf der ersten Garantie, je nachdem was länger dauert.

Lord Frederik 30.01.2002 15:24

nachtrag, habe ich übersehen


Hat ein Unternehmer eine Sache zur Verbesserung übernommen, so beginnt die Gewährleistungsfrist – aber nur für den gerügten Mangel – mit der neuerlichen Übergabe von neuem zu laufen.


heist in deinem fall, nur wenn der selbe fehler wieder auftritt.

tellme 30.01.2002 15:29

@ alle

Danke für die Auskünfte

Lord Frederik 30.01.2002 15:30

Zitat:

Original geschrieben von tellme
@ Lord Frederik

Ich dachte immer, das ich, zumindest bei meinem Auto ist es so, auch auf die Reparatur wieder Garantie bzw. Gewährleistung habe und zwar auf den Umfang der Reparatur.
Ist das je nach Branche verschieden?

Tellme


vorsicht da gibt es einige fallen so sind 2 jahre nicht immer 2 jahre.
bewegliche güter 2 jahre
bewegliche gebrauchte güter 2 jahre, mit der möglichkeit die gewährleistung auf 1 jahr zu verkürzen. ( gilt nur als vermerk im kaufvertrag - nicht als kleingedrucktes !!! )
unbewegliche güter 3 jahre.

also zb. du kaufst dir fliesen im baumarkt - 2 jahre
du kaufst fliesen im baumarkt und läßt sie dir vom baumarkt verlegen - 3 jahre.
du kaufst fliesen im baumarkt und läßt sie dir vom baumarkt verlegen und bezahlst auf teilzahlung - solange garantie bis du die letzte rate bezahlt hast.( leider nur bei unbeweglichen gütern, sonst würde keiner mehr ein auto bar zahlen alle nur mehr auf ratenzahlung;) allerdings kann ich mir mit bestem willen nicht vorstellen das dieses gesetz in der jetzigen form lange bestand hat - viel zu viele lücken für findige käufer und verkäufer.:heul: )

Hurricane 30.01.2002 15:39

http://futurezone.orf.at/futurezone....5893&tmp=38458


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