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[SWoT]BetuX 10.02.2001 18:06

@nosy mike: würd mich interessiern obs funktioniert hab..
bitte poste deine erfahrung

MEMIL 10.02.2001 18:53

Hi Loy!

Ein oder anderer Grund gibt schon im KSchG. Was ich meinte ich dass, leider Gottes, ein ewiges Rücktrittrecht gibt es nicht. Wenn du die Banane abzuschallen begonnen hast, wird alles kompliziert. Was der Punschkrapfen bemerkt hat, stimmt. Ich bin aber Jurist und merke, dass man ist öfters mit Hände und Füße gebunden, weil die Fristen laufen schneller ab, als man denken kann. In der Praxis (einen konkreten Fall hat die Lila bereits erzählt) hilft, wann was schief geht und man sich gleich dagegen wehrt). Sonst ist die Suppe im 90 % der Fälle zu dünne. In vielen Verträgen, wird die Bezahlung des Preises als zusätzliche Einwilligung (Bestätigung des Rechtgeschäftes) ausdrücklich eingetragen. In Deutschland, werden gar die beide Unterschriften, Bestellung und Bestätigung, zugleich verlangt (!!!). Der NEWS-Vertrag kenne ich nicht, aber wenn das dort steht, dann hilft das KschG auch nicht mehr, oder nicht soviel, wie wann man statt zahlen, fristgerecht zurücktritt. Da muss man schon formale (fehlende Geschäftsbedingung, falsche Auskunft) oder materielle Mangel (Hardwareproblem) behaupten. Nur was ich mich (zurück zum nosy Mike) frage, ist ob sein Freund nicht versucht hat, ohne Grund, aus reiner reiflichen Überlegung, um eine einvernehmliche Auflösung des Geschäftes zu ersuchen. Gerade bei seriösen Zeitschriften (und NEWS ist ja kein ordinäres Blatt) findet man nicht selten ein Ohr, sogar telefonisch. Deswegen bleibe ich dabei, alles - konventionell und unkonventionell - versuchen. "Erst schießen und dann fragen wer da ist".

Grüße euch alle! :)


[Dieser Beitrag wurde von MEMIL am 10. Februar 2001 editiert.]

wol 10.02.2001 19:06

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von MEMIL:
Gerade bei seriösen Zeitschriften (und NEWS ist ja kein ordinäres Blatt) findet man....
[/b]<HR></BLOCKQUOTE>
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Na ich weiß nicht so recht....

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MfG. wol
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[Dieser Beitrag wurde von wol am 10. Februar 2001 editiert.]

The_Lord_of_Midnight 10.02.2001 20:03

@memil

Aber wenn man den Pc erst bekommt NACHDEM man bezahlt hat, kann man ja auch nicht beurteilen, ob er geeignet ist. In diesem Fall gilt die Bezahlung der ersten Rate ja auch nicht als Einwilligung, oder ?


MEMIL 11.02.2001 17:35

Hi wol, mit deiner Bemerkung bin ich im Grund genommen auch einverstanden (ich war Newsabonnenten - glücklicherweise ohne Mitbringsel - und bin dann ausgesprungen). Nur gemeint habe ich eher den Geschäftsumfang. Ja News ist immerhin eine Zeitschrift die nicht auf einen oder anderen Laptop mehr oder weniger finanziell angewiesen ist.

LOM! Was du da schreibst stimmt auch. Wie ich irgendwo oben bemerkt habe, man kann manchmal, mit ein Bisschen Phantasie, ein Rücktrittsrecht (im KschG) herausfinden. Die Grenze der rechtlichen Unzumutbarkeit schwimmen aber relativ stark, vom Richter zu Richter und von Judikatur zu Judikatur. Man muss irgendwie glaubwürdig belegen, dass man sich geirrt hat (B. Celeron statt CPU mit voller Cache, oder Festplatte mit kleinerer Kapazität als das was man in Werbung gelesen hat, oder Lieferfrist nicht eingehalten, u.s.w.). Deswegen meine ich, die außergerichtliche Laufbahn ist öfters sicherer, wenn man nicht eine konkrete Mangel herauspicken kann.

Servus!




[Dieser Beitrag wurde von MEMIL am 11. Februar 2001 editiert.]


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