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an der gewährleistung geändert sich nix, sie wird lediglich mit 1.1.02 von 6 monaten auf 2 jahre verlängert!
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Als soweit ich das verstanden habe, liegt bei dem neuen Gewährleistungsgesetz die Regelung so:
Bei einem Kauf von beweglichen Gütern liegt die Beweispflicht für Mängel -in den ersten 6 Monaten beim Händler -in den folgenden 18 Monaten beim Kunden. Die momentane Gewährleistung gilt nur über 6 Monate, wobei die Beweispflicht sogar noch beim Kunden lag. (?) Gewährleistung heist die gesetzliche Regelung, Garantie ist, was die Händler gewähren. Dabei kann die Garantie die Gewährleistung aber nur verlängern, und nie verkürzen. PS @ Raistlin Gibts die Zeit im Bild jetzt schon in komprimierter Form? (weil zip?) ;):D |
so kompliziert isses gar ned
alles was sich ändert, ist die dauer der gewährleistungsfrist. was nach wie vor gilt, ist daß für diese der kunde die beweispflicht zu erbringen hat (und zwar eben seit 1.1.02 für die vollen 2 jahre!), bei einer garantie hat der händler dies zu tun. des is ois, also nix mit 6 monate händler und die restlichen der kunde.
ja, ich zieh mir die zeit im bild immer in komprimierter form rein, zuerst nehm ich sie auf und dann schau ichs mir am videorekorder im schnelldurchlauf an. :lol: |
damit ihr auch was zum argumentieren habts, nächstes mal im ....markt:
die gewaehrleistungsreform in ein paar tagen tu ichs runter |
Zitat:
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@gifty
hab ich mir auch gedacht, d.h. gleich am besten das pdf lesen.
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anscheinden schreiben da einige bevor sie lesen
--- Ersteht man ab Jänner 2002 Waren, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre; bei gebrauchten Waren ist es mindestens ein Jahr. Bisher waren es nur sechs Monate. Weiteres Plus: Bis 31.12.2001 musste der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf, also bei der Übernahme der Ware, bestanden hatte. Die sogenannte Beweislast trifft ab 1.1.2002 für die ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware den Verkäufer. ----- Also für mich heist das das die gewährleistung ab 1.1.02 2Jahre beträgt und davon die ersten 6Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt. Wohingegebn bis jetz die Gewährleistung bis jetz nur 6Monate war und die Beweislast beim Käufer lag. |
Na, sag ich doch! :p
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*schäm und in ecke stell* ;)
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Zitat:
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