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Re: Re: Re: konkreter Fall
KSV=konsumentenschutzverein
ja wäre interessant wie die es sich vorstellen. ist ja kein privatverkauf, sondern ein verkauf zwischen einem UN und einem nicht UN (auch Konsument genannt). anders wäre der fall zu beurteilen wenn du als ein UN, die ware kaufst. je nach dam würde dann ein HR geschäft vorliegen, hierbei würden dann andere bestimmungen zum tragen kommen. HR ist lockerer gestrickt um die geschäftabwickelungen zu beschleunigen |
Re: Re: Re: Re: konkreter Fall
empfehle dir mal die § 1,§2,§6,§8,§9,§23 des KschG
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Re: Re: Re: Re: Re: konkreter Fall
Zitat:
Hab gerade ein Antwortmail verfasst und gesand, mal sehen was zurückkommt. Mit dem KschG werd ich mich dann befassen wenn die Antwort unklar ist, das ist mir momentan noch zuviel Aufwand, trotzdem danke für die Infos, bin ein Neuling auf dem Gebiet, tut aber gut zu wissen dass man als Konsument rechtlich abgesichert ist und somit auf solche Mails mit guten Argumenten antworten kann. :D Ich werde euch natürlich wissen lassen was zurückgekommen ist, natürlich sofern etwas zurückkommt. Die Antwort auf meine erste Anfrage ist aber recht schnell beantwortet worden, ich gehe mal davon aus dass in dem Fall auch eine rasche Antwort kommen wird. Danke nochmals! Andy |
Für mich würde sich diese Frage gar nicht stellen, um 1000 öS bekomme ich ein neues Elitegroup Board mit SIS Chipsatz.
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Hast recht, aber ...
Zitat:
Vielleicht hab ich ja einen Denkfehler drinnen der mir bis jetzt nicht aufgefallen ist. Bin natürlich für jeden Hinweis dankbar. Zu der Sache mit der Antwort von Actron kann ich erst am Abend etwas dazu sagen, da in der Firma die Firewall eine Mailabfrage von POP3 und auch Webmail blockiert, würde selbst gerne wissen ob schon was gekommen ist. :D Andy |
Ja, Ja...
so wie ich das sehe kaufst du das Board aus ERSTEHAND = nicht vom haändler, er vermitelt dir nur ein kontakt zur jeweiligen welchigen, der es DIR verticken wird. also geht es um 30 tage funktgar das DU DICH nicht übers ohr... fülst, vwerflichtungen hat ACTRON jedoch keine.
Zitat: " ... Es ist Retail verpackt und aus erster Hand (unbenutzt). Die Versandkosten betragen 90,00 ATS inkl. Mwst. Sie haben Auf das Mainboard 30 Tage Garantie ab erhalt der Ware." erster Hand (´:heul:´) |
Hmm ...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Händler das von dir beschriebene "erster Hand" gemeint hat. Auf der anderen Seite ist es im Grunde egal ob er es als Restbestand verkauft oder eben von wem anderen bekommen hat und es so verkauft, Garantie müsste er normal trotzdem geben und natürlich fordere ich als Kunde die Garantie von dem Händler ein von dem ich es erwerbe und das ist in dem Fall Actron, ist ja kein Privatverkauf unter Freunden sondern ein offizieller mit Rechnung usw.
So lange das Board funkt und ich jene Garantie habe auf die ich als Kunde Anspruch habe ist es mir egal ob es Actron damals von einem Grosshändler gekauft hat und jetzt eben ein Restposten ist oder ob es von wem anderen kommt, spielt meiner Meinung nach keine Rolle oder würde sich da der rechtliche Anspruch auf Garantie verändern? Andy |
@Andy020!
Was mir aufgefallen ist. Bei Birg habe ich schon öfters gebrauchte Artikel gekauft. Darauf gibt es eine 30 Tage funktions Garantie. Das steht sogar in der Rubrik "Gebraucht" auf der HP. Weiters gibt es noch die Rubrik "Abverkauf". Dort wird aber nichts von einer Garantie erwähnt. Nehme daher an das es für Abverkauf die selben Bedingungen gibt als für ganz normalen Kauf. Wie weit das rechtlich abgedeckt ist habe ich keine Ahnung. Damit haben sich ja schon Vorposter beschäftigt. Mein Beitrag ist halt ein Beispiel aus der Praxis. |
@Karl
Naja, wenn ich ein Händler wäre würde ich auch keine volle Garantie auf gebrauchte HW geben, ist auch verständlich, so eine 30-Tage Funktionsgarantie ist da natürlich gerechtfertigt.
In dem Fall handelt es sich aber um ein neues, original verpacktes Board ... möglich ist natürlich alles, aber wenn da wirklich auch nur 30 Tage drauf sind ... hmm ... dann ist es mir den blauen wahrscheinlich nicht wert, denn wie enjoy schon richtig gesagt hat, ein SIS DDR Board bekommst auch schon um einen Tausender und da fang ich dann schon zum überlegen an obwohl ich noch einen SlotA Athlon daheim hab - auf der anderen Seite, selbst wenn die Garantie wirklich nur 30 Tage ist, müsste ich dann eben schauen dass ich alle Funktionen innerhalb von 30 Tagen durchchecke und vor allem das Bios gleich mal flashe denn die Wahrscheinlichkeit, dass dann nachher noch etwas passiert das wirklich in die Garantie fallen würde :D:D ist eh recht unwahrscheinlich. Ich hätte da jetzt allerdings noch eine grundlegende Frage: Was würdet ihr machen? ... ein neues Elitegroup SIS DDR Board und eine neue CPU sowie Kühler kaufen (SDRAM könnte ich ja auf dem SIS auch weiterverwenden) oder eben nur ein neues SLOT A Board? Der Rechner soll so eine Art Zweitgerät zum herumspielen werden, später vielleicht mal ein Fileserver oder ähnliches und wenn ich beide mit 100MBit Karten verbinde sollte man vielleicht hin und wieder auch Games zu zweit spielen können ... primär aber eher zum herumspielen. Vor allem der Gedanke, dass ich damals 2 Wochen ohne Rechner war weil mir das Board eingegangen ist hat mich dazu veranlasst ein Zweitgerät zu basten .... UND :D weil ich mir einen neuen, grösseren, gut kühlbaren Tower zulegen möchte, damit meine 6 Platten nicht mehr neben dem Rechner liegen müssen und endlich eingebaut werden können. :) ... naja, aber das is eigentlich eine andere Geschichte jetzt. :smoke: Andy |
Ein händler kann dir soviel garantie geben wie er will eine stunde, ein jahrhundert, die gewährleistungspflicht gilt jedoch ausnahmslos 6 monate. (Ausser er verkauft dir das mobo als vieh :) ) .
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