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-   -   EBAY - Auktion abbrechen, wenn schon geboten wurde? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=36015)

fahrdienstleiter 14.11.2001 12:43

Zitat:

Und was hast Du gemacht, als Du den Verdacht gehabt hast, daß 2 "Freunde" das Gebot absichtlich in die Höhe treiben, damit

wie willst beweisen das der freund von dir gewusst hat?
man hat ja einen nickname,und bis zum ersteigern der ware ist man anonym.
soll schon vorgekommen sein das der bruder was ersteigert hat,oder ein arbeitskollege.
mir ist schon passiert das mein vis-a vis nachbar in der gasse was von mir ersteigert hat.
wusste nicht ob ich den vollen preis von ihm verlangen sollte .

mr.red 14.11.2001 18:26

na auf jeden fall würd ich nicht in ein öffentliches forum den aufruf zum bescheissen posten...

hape1 14.11.2001 22:26

Zitat:

na auf jeden fall würd ich nicht in ein öffentliches forum den aufruf zum bescheissen posten...
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um zwei vollkommen verschiedene Sachen:

1. der Versuch durch Strohmänner einen höheren Preis zu erzielen. Das ist nicht nur mies, sondern auch schlicht und einfach verboten. Dadurch kann der Käufer finanziell geschädigt werden. Auch wenn der Käufer "selbst schuld daran ist", wenn er zu viel bezahlt.

2. die Möglichkeit einen Artikel zu behalten. Wenn ich selbst oder jemand anderer FÜR MICH steigert und so die Ware in MEINEM Besitz bleibt, habe ich keinen anderen geschädigt. Also kann ich das auch machen.

mr.red 14.11.2001 22:43

Zitat:

Original geschrieben von hape1


2. die Möglichkeit einen Artikel zu behalten. Wenn ich selbst oder jemand anderer FÜR MICH steigert und so die Ware in MEINEM Besitz bleibt, habe ich keinen anderen geschädigt. Also kann ich das auch machen.

wenn du was versteigerst dann verkaufst du es zum preis der zum ende der auktion geboten wird. dein risiko ist dass der nicht besonders hoch ist, dafür hast du aber die möglichkeit ein mindestgebot zu setzen. gleichzeitig ist das der reiz für die bieter- dass sie günstig ersteigern.

wenn dir der preis nicht hoch genug ist und du "dir selber dein eigenes ding abkaufst" ist das eine ausgesprochen miese bescheisse!

riker 14.11.2001 23:25

Rechtgeb, und jetzt kauft endlich einer meinen Palm IIIc auf onetwosold, verdammt noch mal!:D

sky 15.11.2001 00:50

Aber es muß doch eigentlich wirklich eine Möglichkeit geben, von dem Angebot zurück zu treten, oder nicht? Ich meine, was passiert, wenn ich ein Auto anbiete, Leute dafür bieten, und mir dann am Tag vor Auktionsende jemand in das parkende Auto brettert, und einen Totalschaden verursacht?

allwissende Müllhalde 15.11.2001 00:52

Zitat:

Original geschrieben von Martinus
@Allwissende Müllhalde:

Und was hast Du gemacht, als Du den Verdacht gehabt hast, daß 2 "Freunde" das Gebot absichtlich in die Höhe treiben, damit Du mehr bieten mußt, um zu gewinnen?

Wirklich wissen kann man es ja nie! Und auf gut Glück - oder weil man sich furchtbar ärgert - andere Leute bei eBay anzuschwärzen ist nicht die Lösung, die ich suche.

Also: Was kann man tun, wenn man den Verdacht hat? :confused:

Ich hab mich per Mail mit denen über den Artikel unterhalten, und daraus konnte man gewisse Vermutungen und Rückschlüsse ziehen.
Es hat mir gereicht um während der laufenden Auktion auszusteigen,das letzte(zu der Zeit noch führende Gebot) zurückzuziehen und die Begründung des Verdachtes der Auktionsbeschwerdestelle bekanntzugeben.
Worauf einer der Beteiligten prompt gesperrt wurde.
Natürlich gibt es immer wieder Schlupflöcher und es läuft eben viel auf Vertrauensbasis und vor allem bei Kleinigkeiten zahlt es sich nicht aus sich zu Ärgern und damit vor Gericht zu gehen weil man ja nicht weiß ob das Gegenüber überhaupt liquid ist. Aber es gibt auch Gesetze und bei höheren Beträgen zahlt es sich auch aus sein Recht zu erkämpfen - meißt genügt aber der Wink mit dem Zaunpfahl über eine Beschwerde.
Dabei ist es aber ein großer Unterschied ob eine Auktion gratis ist und es sich demnach garnicht leisten kann jeden Streitfall genauer zu betrachten - oder ob eine Auktion etwas kostet dafür aber auch eine gewisse Verplichtung gegenüber ihren Kunden hat und auch mehr Mittel.

allwissende Müllhalde 15.11.2001 00:57

Zitat:

Original geschrieben von sky
Aber es muß doch eigentlich wirklich eine Möglichkeit geben, von dem Angebot zurück zu treten, oder nicht? Ich meine, was passiert, wenn ich ein Auto anbiete, Leute dafür bieten, und mir dann am Tag vor Auktionsende jemand in das parkende Auto brettert, und einen Totalschaden verursacht?
Etwas an den Haaren herbeigezogen - wenns jemals passieren sollte wird der Käufer es wohl einsehen (müssen), wenn nicht kann er es ja mit einem Prozess probieren alles weitere entscheidet der Richter.Einer von euch hat dann Pech gehabt wenn man sich anders nicht einigen kann - oft aber haben letztlich beide draufgezahlt und verdient nur die Staatskasse.

hape1 15.11.2001 01:15

@mr.red
@riker


Ich habe von "behalten" und nicht von "zu geringem Gebot" gesprochen.

Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, die Auktion rückgängig machen und meinen Artikel behalten will, ihn darum selbst "ersteigere", ist absolut nichts daran "Bescheisse".
Ich habe niemand in irgend einer Weise geschädigt.

Ein Vertrag erlangt auch erst durch Unterschrift seine Geltung.
So lang nicht unterschrieben, bzw. die Aktion beendet ist, gehört die Ware uneingeschränkt mir.

Wenn ich dagegen mitsteigere um einen höheren Preis zu erzielen, ist das ein krummes Ding.

allwissende Müllhalde 15.11.2001 02:36

Nur daß in den AGB und Verhaltensregeln meißtens(ich kenne keine Auktion wo es nicht so wäre) festgehalten ist daß das mitbieten bei seinen eigenen Artikel schon grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Ist ja nicht der Sinn der Sache wenn jeder Rückzieher macht wenns nicht das Geld bringt das erwartet wurde.


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