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mani 05.09.2001 07:53

Kaution: Gerät nur als Leihgabe
wie Du selbst schreibst, ist das Ding nicht universell einsetzbar;
deshalb bringt man es im Normalfall auch zurück und kassiert die Kaution;
wo ich chello nicht ganz folgen kann: normalerweise müßte die Kaution langen als Ersatz für das Teil, denn sonst wäre die Kaution ja zu gering;
mfg mani

Espresso 05.09.2001 09:53

Normal sollte man eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass der Anschluss abgestellt wird mit dem Hinweis das Kabelmodem zu retournieren oder 5000 ATS zu zahlen.

Zwergerl 05.09.2001 15:44

Zitat:

Original geschrieben von g17

@vader
Mach einen Einspruch, und schick gleich eine Rechnung über die 6 Monatige lagerung des Modems mit, mit der Aufforderung das Modem schnellst möglich abzuholen, da Du sonst gezwungen wärst die Lagergebühr zu erhöhen.
Wennst des machst springen's bis am Plafond;-))

g17

Privatpersonen dürfen keine Rechnung schreiben!!!

maXTC 05.09.2001 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Zwergerl


Privatpersonen dürfen keine Rechnung schreiben!!!


unterschreiben auch nicht? :D

tom 05.09.2001 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Zwergerl
Privatpersonen dürfen keine Rechnung schreiben!!!
meines Wissens darf jede Rechtsperson (Mensch, Firma, usw.) eine Rechnung stellen. Es gilt nur die "Steuer-Gesetze" einzuhalten.
Allen voran Mehrwertsteuer ja/nein - wenn ja muss diese auch mit dem Finanzamt verechnet werden [Steuernummer]
Einkommenssteuer
u.ä. dafür gibt es jede Menge Geringfügigkeitsgrenzen, sonstige Ausnahmen, Vorschriften und "Stolpersteine" - damit man auch wirklich einen Fachmann (Steuerberater) dafür benötigt :D
zusätzlich muss, sollte es sich nicht um ein freies Ggewerbe handeln, eine Gewerbeberechtigung vorhanden sein - sonst darf man's ja nicht machen (z.B. Rauchfangkehren)

Vader 05.09.2001 19:14

egal! hab eh an gewerbeschein! aber ich bin ja nicht chello ;)


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