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@helmut100
ja, ja, unsere Computerverkäufer... Ich habe durchaus vergleichbare Erfahrungen mit der Firma VDS, die mir ein Gerät innerhalb der Garantiezeit nicht reparieren konnte- und ich bestand, wie Du, auf einer Wandlung des Vertrages. Was von der feinen Firma abgelehnt wurde. Der Betrag, um den es hier geht, liegt allerdings bei 7000,- aber jetzt muß leider ein Gericht her. Man sollte direkt ein Posting ins Forum setzen, wer denn wirklich gute Erfahrungen mit welcher Firma gemacht hat- aber ich fürchte, da wird niemand antworten... |
Also ich habe wie Atlan nur gute Erfahrungen gemacht (mehrere Rechner/mehrere Jahre).
NRE ist immer noch besser als manch andere. Zum Hauptproblem des Postings: WAS sollen wir denn nun machen? Mitleidend Händchen halten? ... |
@Punsch
Hi, anscheinend hab ich dann mal eine falsche/unvollstaendige Auskunft bekommen. Ist schon gut 2 Jahre her, vielleicht hab ich also auch ne Kleinigkeit vergessen. Sorry also fuer die fehlerhafte Info! Trotzdem ist klagen immer der wirklich letzte Weg. Ich wuerds zuerst mal ueber das WCM versuchen. Ein Fehler waers sich nicht. @whisper: Also ich hab noch in KEINEM Geschaeft eingekauft und miese Erfahrungen gemacht. Mit einer Aussnahme: BIRG Die haben mir nach ca 3 Wochen Vorbestellung einen K6-2/400 verkauft. Nach dem Einbau tat sich nix. Zu Kollegen gefahren, dort ein anderes Brettl ausprobiert, wieder nix. Zurueck zum Birg und beanstandet und jetzt kommts : "Ja, der hat bei uns auch nicht funktioniert, aber wir dachten vielleicht gehts bei ihnen". Seit dem war ich dort das letzte Mal. |
@MagicMerlin:
Glaub mir, ich hab lange Zeit bei einem Anwalt gearbeitet und es wurden schon Mahnklagen wegen wesentlich geringerer Streitwerte eingebracht.... Eine Mahnklage ist schnell eingebracht und eine Partei überlegt sich schon gut ob sie den bedingten Zahlungsbefehl beeinsprucht (dann führt das zu einem normalen streitiges Verfahren) oder nicht lieber zahlt und sich dadurch einiges an Zeit und Kosten erspart... [Dieser Beitrag wurde von Lizen am 16. November 2000 editiert.] |
An alle "Einkäufer" von PC-Teilen ;-)
NRE hat nunmehr das Laufwerk getauscht, das neue DVD-8-fach läuft, warum nicht gleich so? Conclusio: Als mehr oder weniger zufriedener Kunde, der nicht nur auf den Preis, sondern auch auf andere Kriterien achtet, werde ich mir in Zukunft noch genauer überlegen, wo ich einkaufe. MFG Helmut |
@helmut100,
chreative labs hat, wie dir sicherlich aus den unterlagen hervorgegangen sein wird, einen auf endkunden ausgerichteten garantieservice. dazu geht man wie folgt vor: 1) tel-nr. in wien anrufen und modell sowie seriennummer und fehlerbeschreibung durchgeben. 2) anweisungen aufschreiben 3) 2-3 tage warten 4) paket in empfang nehmen 5) neuteil einbauen 6) freuen zur begründung: chreative labs repariert i.d.r. dvd-laufwerke und karten. nre müsste also ziemlich mit ´ner rostigen säge bearbeitet sein, wenn die dir das dvd-rom austauschen würden. dann haben die nämlich ein repariertes gerät mit eingeschränkter garantie bei sich rumliegen, was bei den gewinnspannen im pc-markt nicht wirklich drin ist. natürlich hast du das recht auf einen austausch, doch wenn du nicht bereit bist dafür einen anruf zu tätigen, dann wird nre das gerät zwar für dich händeln, jedoch nur auf die für händler angezeigte creative-art. das heisst: der händler schickt das gert zum distributor, dieser schickt das gerät weiter nach irland, kleine rothaarige iren löten ein wenig hier, justieren ein wenig da, von irland wird das gerät zum distributor und von da aus zurück zum händler geschickt, wo du dein repariertes gerät wieder in empfang nehmen kannst. aus eigener erfahrung weiss ich, das diese rumgurkerei bis zu 3 monate dauern kann. was lernen wir daraus? immer die papiere durchlesen, im internet nachschauen (da steht die hotline für österreich auch drin) und ein wenig erwachsener werden. @lizen, für einen (angehenden) juristen erzählst du eine menge unsinn. lies mal ein wenig produkthaftungsrecht, und du wirst feststellen, dass der händler ein recht auf zweimalige nachbesserung innerhalb einer akzeptablen reparaturzeit hat. akzeptable reparaturzeit bezieht sich dabei nicht auf typische- sondern auf produktbezogene reparaturzeiten. diese sind z.b. bei creative (wenn der käufer das gerät zur reparatur zurück in den laden trägt) relativ lang. bitte schau in die gesetzbücher, bevor du weiter rechtlichen unsinn verzapfst, denn durch solche aussagen werden user nur verunsichert. mfg, randalica |
@randalica
das PHG ist in diesem fall nicht anzuwenden, PHG kannst nur anwenden wenn ein mensch getötet, verletzt oder andere sachen beschädigt werden als das produkt selbst, für schäden am produkt selbst ist das PHG nicht anzuwenden. in diesem fall muss auf die gesetzliche gewährleistung zurückgeriffen werden. [Dieser Beitrag wurde von dareel am 24. November 2000 editiert.] |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von dareel:
@randalica das PHG ist in diesem fall nicht anzuwenden, PHG kannst nur anwenden wenn ein mensch getötet, verletzt oder andere sachen beschädigt werden als das produkt selbst, für schäden am produkt selbst ist das PHG nicht anzuwenden. in diesem fall muss auf die gesetzliche gewährleistung zurückgeriffen werden. [Dieser Beitrag wurde von dareel am 24. November 2000 editiert.]<HR></BLOCKQUOTE> außerdem darf/sollte/muß nur jenes recht angewendet werden, welches dem tatbestand am nächsten kommt. in diesem fall eindeutig das kschg. nicht phg...zwar sind die gewährleistungen dispostiver natur, können aber lt. h.M. + h.L. nicht beim kschg eingeschränkt, wohl aber erweitert werden - dies ergibt sich aus der sittenwidrigkeit des abgbs und schlechterstellung v. schwach positionierten vertragparteien. meine meinung: nre sollte sich nicht so beim umtausch zieren, das schadet nur seinem - eh schon schlechtem- image mehr, sondern gleich so agieren wie es sich für einen seriösen betrieb gehört. |
@randalica:
also wer hier schwachsinn verzapft möcht ich wissen ;-), aber wer hier mit dem PHG argumentiert disqualifiziert sich selbst.... |
@litzen,
ok, produkthaftung kommt hier in keiner weise (anders als in .de) zum tragen, aber du als jurist solltest folgenden text eigentlich lesen können: Gewährleistung Gewährleistung ist kein freiwilliger Dienst des Händlers, sondern ein gesetzlicher Anspruch des Konsumenten. Der (kommerzielle) Verkäufer bürgt 6 Monate (bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre) ab dem Kauf für die Funktionsfähigkeit der Ware. Bei Privatverkäufen kann Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Händler muß bei Schäden für Reparatur oder Austausch der Ware aufkommen - und zwar in voller Höhe auf eigene Kosten. Ist das nicht möglich, besteht Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung. Achtung: bei unsachgemäßer Bedienung erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung. Der Händler weigert sich nicht, die Reparatur durchführen zu lassen, also gibt es rechtlich de facto keinerlei Zwang, eine Wandlung in Geld vorzunehmen. Sowas solltest du eigentlich auch wissen. mfg, randalica |
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