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-   -   Nummermitnahme bei 3 Monaten Kündigungsfrist (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=249050)

Kalina 13.01.2017 19:47

Zitat:

Zitat von wampera (Beitrag 2507949)
Danke für den Tip! Also in dieser Reihenfolge vorgehen:

1. neuen Vertrag abschließen.
2. Beim alten Provider die NÜV-I holen und
3. zum neuen Betreiber bringen und portieren lassen
4. warten bis die Portierung durchgeführt ist
5. alten Vertrag kündigen

Mit freundlichen Grüßen
Ingo

Das wäre der Weg, bei dem nichts passieren kann.

Gruss aus der Mitte Österreichs, Herbert

pc.net 13.01.2017 19:53

Zitat:

Zitat von wampera (Beitrag 2507949)
Danke für den Tip! Also in dieser Reihenfolge vorgehen:

1. neuen Vertrag abschließen.
2. Beim alten Provider die NÜV-I holen und
3. zum neuen Betreiber bringen und portieren lassen
4. warten bis die Portierung durchgeführt ist
5. alten Vertrag kündigen

Mit freundlichen Grüßen
Ingo

Wenn man zu 100% sichergehen will, dann ist das eine sinnvolle Reihenfolge:
  1. Beim alten Provider die NÜV-I holen
  2. NÜV-I zum neuen Betreiber mitbringen
  3. neuen Vertrag rechtzeitig vor Ende des alten Vertrages abschließen und gleichzeitig
  4. die Portierung verlassen
  5. warten bis die Portierung durchgeführt ist
  6. alten Vertrag kündigen

Aus Erfahrung funktioniert (bei längeren Kündigungsfristen) aber auch folgende Reihenfolge:
  1. Alten Vertrag kündigen
  2. ca. 2 Wochen vor Vertragsende beim alten Provider die NÜV-I holen
  3. NÜV-I zum neuen Betreiber mitbringen
  4. neuen Vertrag abschließen und gleichzeitig
  5. die Portierung verlassen
Damit vermeidet man es, längere Zeit 2 Mobilfunkverträge zugleich laufen zu haben (und bezahlen zu müssen).

wampera 13.01.2017 19:58

Noch etwas Anderes:
Bitte bekommt man die NÜV-I eigentlich auch ohne Kündigung? Könnte ich also in der Mitte meiner Vertragslaufzeit einfach mal so eine NÜV-I holen?

lowrider82 13.01.2017 20:03

Zitat:

Zitat von Kalina (Beitrag 2507953)
In der Theorie hast du Recht, die Erfahrung zeigt aber etwas anderes. Ich hatte bei meinen Kunden schon mehrfach den Fall, dass die Nummer nach der Kündigung für die Weitergabe gesperrt wurde. Bei meiner Nachfrage bei der ( ich glaube es war damals die Telekomcontroll ) hat man mir die Richtigkeit dieses Vorgangs bestätigt. Das heißt, dass der Netzbetreiber eine Nummer nur dann weitergeben muß, solange ein aufrechter Vertrag besteht. Dies hat nichts mit der Dauer der Kündigungsfrist zu tun.

Ach und lowrider82, was soll den das? "Danke für diesen und höchstwahrscheinlich anderen Spam in den weiteren Beiträgen!" ?

Gruß aus der Mitte Österreichs, Herbert

Und der Vertrag ist bis zum Ende der Kündigungsfrist aufrecht. Und wenn man es nicht schafft in einem bis drei Monate die NÜVi weiterzuleiten: SSKM

Der Rest ist hier erstmal Offtopic.

Zitat:

Zitat von wampera (Beitrag 2507956)
Noch etwas Anderes:
Bitte bekommt man die NÜV-I eigentlich auch ohne Kündigung? Könnte ich also in der Mitte meiner Vertragslaufzeit einfach mal so eine NÜV-I holen?

Ja!

wampera 13.01.2017 20:07

Vielen Dank für die Hilfen!

Mit freundlichen Grüßen
Ingo

Kalina 13.01.2017 20:29

Womit ja einige Wege beschrieben wurden. Viel Erfolg. Und wenn ich helfen kann, einfach melden.

Gruß aus der Mitte Österreichs, Herbert

Dina 08.08.2017 11:05

Ich habe Anfang des Jahres auch meinen Anbieter gewechselt und trotz drei monatiger Kündigungsfrist, lief mit dem neuen günstigeren Vertrag und der Nummermitnahme alles reibungslos. Einfach schon mal beim neuen Anbieter anmelden und dieser kümmert sich um die Nummermitnahme, jedenfalls war es in meinem Fall so.

wampera 08.08.2017 11:30

Danke für den Tipp!


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