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CaptainSangria 11.03.2014 13:06

Damit dürften ja auch die aktuell erhöhten Gesprächstarife bei den Kombis (von damals) vom Tisch sein, oder?

Lowrider20 11.03.2014 14:18

Eigentlich schon. Zumindest werde ich mal gegen die AGB-Änderungen einen Einspruch erheben auf Basis dieses Urteils.

CaptainSangria 11.03.2014 14:37

zum A1-Forum: https://www.a1community.net/t5/Frage...ig/td-p/177061

Lowrider20 11.03.2014 14:47

Ui. Ich darf ev. streiten. Denn meine Anmeldung war bereits im November 2007. Aber in der Servicecenter-Email wurde es schon mit "ein Leben lang" beworben.

Danke für den Link!

CaptainSangria 12.03.2014 07:49

Die Arbeiterkammer hat jetzt auch ein Musterschreiben reingestellt:

Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie hier.

CaptainSangria 12.03.2014 09:14

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2494767)
Ui. Ich darf ev. streiten. Denn meine Anmeldung war bereits im November 2007. Aber in der Servicecenter-Email wurde es schon mit "ein Leben lang" beworben.

Danke für den Link!

lt. OGH Urteil sind auch die Kunden im Aktionszeitraum 2007 betroffen - die 1. Kombi-Aktion "ein Leben lang ..." gab`s ja bereits Nov. 2007

ajw 12.03.2014 18:17

hallo
nachdem ich auch "komplettpaketbezieher der ersten stunde" (2007) bin- hier die antwort auf meine anfrage bez. rückzahlung der zu unrecht kassierten pauschale...
die "treueangebote" waren zwei oder dreimalige anrufe seitens a1 mit dem angebot einer gutschrift von 20€ für einen zwölfmonatigen kündigungsverzicht...- von neuen agb bzw. einem neuen vertrag der eine service-pauschale beinhaltet, war natürlich keine rede...
bin neugierig, wie sich die angelegenheit weiterentwickelt...

rgds
ajw

Informationen zur Internet-Service-Pauschale
Lieber Herr Wenth,
A1 Service Team 0800 664 100 A1.net/kontakt Einfach alles online.
Wien, 12.03.2014
wir haben Ihr Schreiben vom 12.03.2014 erhalten - vielen Dank! Gerne informieren wir Sie über die Verrechnungsmodalitäten nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Internet-Service-Pauschale:
Das OGH-Urteil zur Internet-Service-Pauschale bezieht sich auf Verträge, die in bestimmten Aktionszeiträumen geschlossen wurden.
Sie haben zwar Ihr Produkt in einem dieser Zeiträume bestellt, haben aber in der Zwischenzeit ein Treueangebot von uns angenommen. Daher gelten für Sie neue Vertragsbedingungen, und diese beinhalten auch eine jährliche Internet-Service-Pauschale.
Wenn Sie noch Fragen dazu haben, so rufen Sie uns einfach kostenlos an. Unter 0800 664 100 sind wir gerne für Sie da.
Schöne Grüße Ihr A1 Service Team



...und meine antwort auf diese mitteilung von a1:

sehr geehrtes a1-team

erst einmal vielen dank für ihre prompte reaktion auf meine anfrage zur "neuen" rechtslage.
zu ihrem schreiben hätte ich allerdings noch eine konkrete frage: gehen sie davon aus, dass wir, durch die annahme "ihres angebotes", welches aus meiner sicht, lediglich einen jeweils zwölfmonatigen kündigungsverzicht umfasste, gleichzeitig ihre neuen agb akzeptiert haben, die eben diese servicepauschale beinhalten?- müssen wir daher davon ausgehen, diese 15€ "ein leben lang" zu bezahlen, oder bezog sich ihre diesbezüglich ablehnende haltung lediglich auf die von mir angefragte rückzahlung der schon verrechneten beträge?-
für den fall, dass sie auf dem standpunkt verharren, dass wir irgendwann einmal ihre neuen agb vorgelegt bekommen, und auch akzeptiert haben, ist es ihnen sicher ein leichtes, mir einen diesbezüglichen vertrag mit meiner unterschrift, oder den mitschnitt eines gespräches zwischen mir und ihrer hotline, zur verfügung zu stellen, der dieses einverständnis unsererseits dokumentiert.
da wir aber immerhin schon "seit ewigen zeiten" durchaus zufriedene kunden ihres unternehmens sind, hoffe ich, dass wir doch zu einer einvernehmlichen lösung kommen, ohne die hilfe der ak oder meiner rechtschutzversicherung in anspruch nehmen zu müssen.
wenn sie unsere rechnungen überprüfen werden sie feststellen, dass, im besonderen der anschluss 02643 20062 mehr oder weniger nur aus "sentimentalen" gründen immer noch besteht, und wir diese gelegentlichen ausflüge "ins netz", dort durchaus auch mit einem anderen anbieter realisieren könnten.
wie gesagt, würden wir es sehr bedauern, wenn sie uns durch ihr verhalten dazu drängen, unsere diesbezügliche infrastruktur neu zu organisieren.
wir hoffen daher, dass sie uns, wie in der aussendung von der ak angedeutet, eine kulanzlösung anbieten können, die beide seiten zufriedenstellt, und somit auch weiterhin eine gedeihliche beziehung zwischen uns und ihrem unternehmen möglich ist.
gleichzeitig können sie aber davon ausgehen, dass wir zur wahrung unserer interessen, uns auch alle weiteren schritte via arbeiterkammer und/oder rechtschutzversicherung ausdrücklich vorbehalten.
in erwartung ihrer umgehenden antwort, und hoffend, ihre geduld nicht über gebühr beansprucht zu haben, verbleiben wir mit freundlichen grüssen

fam.anton wenth

müllersq 12.03.2014 18:33

ajw, das A1-Team wäre für die Anwendung der Groß-/Kleinschreibung sicherlich dankbar.

Sind dicke Frauen gut zu Vögeln?
Sind dicke Frauen gut zu vögeln?

Der gefangene Floh
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Er hat liebe Genossen.
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Ach, wäre ich doch nur Dichter!
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sich brüsten und anderem zuwenden
sich Brüsten und anderem zuwenden

Helft den armen Vögeln.
Helft den Armen vögeln.

Baron 13.03.2014 04:03

Sehr sinnvoller Beitrag zum Thema- was hast nicht verstanden- also mir war alles klar!

müllersq 13.03.2014 07:08

Es geht mir nicht ums Verstehen, sondern einfach nur ums leichter Lesen.


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