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@Satan_666: Was mir nicht gefällt, ist die Ansage, dass - obwohl ich eine entsprechende Gutschrift habe - Autrob der Meinung ist "auf mein Geld hätte ich keinen Anspruch" - und DAS stimmt nicht. Bei RÜcktritt vom Kauf steht mir die Rückgabe des Kaufpreises zu. Deswegen ja auch die Gutschrift. Und ja, das mit dem Konkursverfahren weiss ich, und natürlich, wird die Forderung eingereicht. Nur, worin besteht nun mein "anderes Rechtsverständnis" ?
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@mankra: Wo steht auf der Gutschrift, dass diese in 30 Tagen erfolgt? Nirgends! Somit gilt: Sofort fällig. Und das "gekräusel" von "Kulanz": Schmecks.
Und ausserdem: Es wurde nur vertröstet (nach dem Motto: Aber morgen ist es drauf) - also reine Verarsche. |
Zitat:
wenn ein produkt nicht die funktionen hat, welches es haben soll, oder mangelhaft ist, so tritt die gewährleistung in kraft. und erst am ende dieser kette gibt es eine wandlungsmöglichkeit. wenn du das im detail wissen willst, rate ich dir, das gesetz zu lesen. des weiteren sagst du selbst, du hast eine gutschrift bekommen. im regelfall erhalten kunden eine gutschrift, die sie bei einem weiteren einkauf wieder einlösen können. zur bargeldleistung sind sie nicht verpflichtet. wenn sie das tun, dann aus kulanz. was du genau erlebt hast, daß deinen ärger jetzt hebt, kann und will ich nicht kommentieren. aber deine sachkenntnis der gewährleistung ist mangelhaft. |
@Autrob: Weisst Du was eine Gutschrift ist? Das gegenteil einer Rechnung. Das, was Du meinst, ist ein GUTSCHEIN! Und wenn auf der Gutschrift steht, dass das Geld zurücküberwiesen wird, kannst Du Dir Deine weiteren obergscheiten Sprüche sparen!
Mit DEINEN Kenntnissen scheint es nicht weit her zu sein.... Anscheinend bist ein Angestellter von Ditech, der diese Art und Weise der Verschleppung einer Zahlungspflicht aus vollen Rohren verteidigst. DICH möchte ich mal sehen, wenn DU mal als Kunde ebenso konfrontiert wirst. |
@ Martin_H3G:
Ok - Du hast dort etwas gekauft, was nicht so funktioniert, wie Du es Dir vorgestellt hast - Du bist in den Laden rein und batest freundlich (nehme ich zumindest an) um Rückabwicklung, weil eben unbrauchbar für Dich - man versprach, Dir den Kaufpreis zurück zu erstatten. So weit, so gut. Du wartest jetzt schon ein paar Tage auf Dein Geld, bist aber der Meinung, der Händler hätte das Geld quasi stante pede, also sofort, zu überweisen. Gut, das ist Dein Standpunkt. Muss aber zwangsweise nicht der Standpunkt vom Händler sein. Der sagt sich halt: ich sammle Gutschriften und überweise diese 1x in der Woche. Oder 1x in 2 Wochen. Wie Du ja selbst schreibst, steht auf der Gutschrift nicht drauf, bis wann diese zu erfolgen hat. Blöderweise kommt Dir jetzt das Finanzierungsproblem des Händlers in die Quere. Der kann - seinen Worten zufolge - hunderte Kunden nicht bedienen, weil ihm das Geld fehlt. Und das ist für ihn Existenzbedrohend. Erwartest Du da wirklich, dass er Dir Dein Geld sofort überweist? Sollte die Finanzierung scheitern, ist er sogar haftbar, falls er Dir Dein Geld überweist. Aus seiner Sicht ist das nämlich lediglich eine Forderung eines Gläubigers wie jede andere auch. Im Falle der Konkursanmeldung muss der nämlich gegenüber dem Masseverwalter unter Umständen gute Argumente dafür haben, warum er gerade Dir das Geld überwiesen hat. In dieser Situation hat nämlich die Existenz des Unternehmens höchste Priorität zu haben. Klar - es ist unangenehm für den Betroffenen (im gegenständlichen Fall eben für Dich) und Du kannst Dir auch mein Mitgefühl sicher sein - aber daran wird sich wohl nichts ändern, so lange die Finanzierung des Unternehmens nicht gesichert ist. Und scheitert die Finanzierung, dann ... (siehe oben). |
Zitat:
ich danke für deine aufmerksamkeit |
also wenn wir schon beim Thema sind, ich hatte auch über die letzten Monate hinweg schlechte Erfahrungen beim DiT... gemacht :mad: (z.B. Gewährleistungsfall! - wurde wochenlang vertröstet und nahm dann schließlich mit der Erzeugerfirma selbst Kontakt auf). Die Freundlichkeit, Kompetenz und Verläßlichkeit haben über die Jahre schon sehr stark nachgelassen. Mein diesbezügl. Einkäufte tätige ich nun bei anderen Fachgeschäften.
by the way: in der Krone.at-Bewertung schreibt immer wieder ein "walla", der offens. ein PC-Gschäft hat, weiß jemand wer "er" ist, ich würde ev. eine gute Adresse von einem Fachgeschäft benötigen. - Danke! PN an mich wäre echt nett! ;-) |
Ich kaufe meist bei www.e-tec.at ein und hatte auch schon (gute) Erfahrungen mit www.ba-computer.at
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Eine Frage an den TO und seinen Rückgabefall, weils mich interessiert: Wie kommt es, daß du bei einem Barkauf eine Rücküberweisung erhalten sollst? Ist eigentlich unüblich, wenn das Gerät im Shop zurückgenommen wird. Oder wurde das Gerät zurückgesendet als RMA bzw. durfte der Shopmitarbeiter nur eine Gutschrift ausstellen und die Buchhaltung von Ditech machte die Änderung auf Wandlung von Gutschrift auf Rücküberweisung?
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streng genommen ist bei bestellung/reservierung im internet und abholung im laden unabhängig von der zahlungsart (bar, bankomat, CC) auch das fernabsatz-gesetz anzuwenden ...
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