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Lowrider20 03.02.2014 22:09

Zitat:

Zitat von zonediver (Beitrag 2493737)
Er schonwieder... :rolleyes:
Informier dich bitte - diese Praktiken wurden in Deutschland gerade per Gericht "abgedreht", da das Irreführung der Kunden bedeutet - als ned quatschen ;)

Übernimmst du die Prozesskosten? Und einen langen Verfahrensablauf? Schneller, günstiger und nervenschonender ists noch immer mit dem VKI. "Verklag sie" kommt oft im TV.

==C6== 03.02.2014 22:16

ich übergebs mal dem anwalt zur beratung , kostet mich nichts.
gibts nen link zu VKI ?
ist das damit gemeint ?
http://www.konsument.at/cs/Satellite...=1188229631970

==C6== 03.02.2014 22:26

PS das habe ich noch bei vertragseröffnung bekommen

Lieber Herr XXXX!


Wir freuen uns, dass Sie sich für HOME NET von T-Mobile, dem schnellen Internet für Ihr zu Hause, entschieden haben!

Ab sofort surfen Sie unlimitiert und ungebremst: Egal wie viel Sie im Internet surfen, Musik hören, Videos ansehen oder spielen - Ihre Download-Geschwindigkeit ist lediglich abhängig von Ihrem gewählten Tarif und bleibt konstant schnell.


Viel Freude mit Ihrem schnellen Internet für zu Hause!
Ihr T-Mobile Team

zonediver 03.02.2014 22:49

Das ist eigentlich doppelte Irreführung, denn man hat Dir im Vorfeld schon angekündigt, dass es unlimitiert ist "egal wieviel Sie surfen".
Ich würde das auf jeden Fall dem Anwalt übergeben und dann ab zum VKI oder die Rechtschutzversicherung einschalten.

Lowrider20 04.02.2014 05:19

@==C6==
Ja, VKI = konsument.at
Die wissen über Musterprozesse und deren Urteile.

Der Satz bei Vertragseröffnung bezieht das unlimitiert auf die die Downloadgeschwindigkeit (daß also nicht gedrosselt wird). Aber ob einfach nur zugesehen wird, ist darin nicht enthalten.

Also entweder Anwalt mit Rechtsschutz oder VKI.

Satan_666 04.02.2014 08:32

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2493745)
Der Satz bei Vertragseröffnung bezieht das unlimitiert auf die die Downloadgeschwindigkeit (daß also nicht gedrosselt wird). Aber ob einfach nur zugesehen wird, ist darin nicht enthalten.

Also für mich ist das eine definitive Aussage:

Zitat:

Zitat von ==C6== (Beitrag 2493743)
Ab sofort surfen Sie unlimitiert und ungebremst: Egal wie viel Sie im Internet surfen, Musik hören, Videos ansehen oder spielen - Ihre Download-Geschwindigkeit ist lediglich abhängig von Ihrem gewählten Tarif und bleibt konstant schnell.

Demnach sehe ich absolut kein Fehlverhalten durch den Kunden, wenn der eine bestimmte Transfermenge pro definiertem Zeitabschnitt überschreitet.

Allerdings steht natürlich auch das - juristische - Recht des Mobilfunkbetreibers im Raum, sich jederzeit von Kunden trennen zu dürfen. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass es im Vertrag auch einen Passus gibt, der über mögliche Ausstiegsszenarien Auskunft gibt. So wie der Kunde ja jederzeit aus dem Vertrag aussteigen kann, wenn er möchte, muss dies auch dem Mobilfunkbetreiber offen stehen.

Moralisch sicher nicht ok, juristisch aber wohl erlaubt.

==C6== 04.02.2014 15:39

Habe mir jezt von 3 die Hui flat genommen, laut telefonaten, kein limit, habe denen auch gesagt dass ich sicher um die 800gb verbrauchen werde, laut denen kein problem, na bin mal gespannt. Tmobile kündigungs schreiben gebe ich trotzdem mal dem anwalt mal sehen was der dazu meint.
http://www.drei.at/portal/de/privat/.../internet/hui/
finde da weder sternchen noch irgendwelche hinweise auf fair use.

Lowrider20 04.02.2014 15:42

Warum telefonierst? Schriftlich zählt. Sternchen gabs bei T-Mobile sicher auch keins.

==C6== 04.02.2014 16:13

oh doch gabs ein sternchen bei t-mo.mit hinweis auf fair use, nur fair use ist halt dehnbar.

Lowrider20 04.02.2014 17:04

Aso. Flat mit Fair Use. Na dann. Das hatten wir doch schon mal vor Jahren, als dieses Fair Use rauskam.


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