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Baron 16.03.2014 20:16

Festplattenabgabe: Aufwind für Befürworter
 
http://images01.futurezone.at/558858...5.885.870?.jpg Die austromechana hat Sony geklagt und bekam Recht - Foto: AP/Markus Schreiber
Das Oberlandesgericht Wien bestätigt in einem Urteil gegen Sony, dass Speichermedien in Handys vergütungspflichtig sind.
Die Befürworter einer Festplattenabgabe auf elektronische Speichermedien haben durch einen Entscheid des Oberlandesgerichts Wien (OLG) erneut Aufwind erhalten. Nachdem bereits im Musterprozess zwischen der austromechana und Nokia festgehalten wurde, dass Speichermedien in Handys vergütungspflichtig seien, kam das OLG auch im Verfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft und Sony zu diesem Urteil.
Multifunktionale Speichermedien

Konkret verwies das OLG in seinem Beschluss auf die Möglichkeit, die Speicherkapazität der Handys für Musiktitel zu nutzen. "Mehrere Gerichte sowohl in Österreich als auch international haben die Urheberrechtsabgabe auf multifunktionale Speichermedien bestätigt", zeigte sich Gernot Graninger, Geschäftsführer der austromechana, in einer Aussendung erfreut. Damit bezog er sich auf ein jüngst ergangenes Urteil des Höchstgerichts in den Niederlanden, das eine Ausweitung der Abgabe für Privatkopien als notwendig erachtet. "Nun muss auch dementsprechend gehandelt werden, damit heimische Künstler und Kreative endlich bekommen, was ihnen rechtlich zusteht", so Graninger weiter.
Eine Gefahr für über 1.000 Arbeitsplätze sieht wiederum die "Plattform für ein modernes Urheberrecht" in einer möglichen Umsetzung der Festplattenabgabe. Darüber hinaus würde dies die österreichischen Haushalte im Schnitt mit über 200 Euro pro Jahr belasten, wie die von Elektrohandel und Gerätehersteller gegründete Initiative in einer Aussendung vorrechnet. "Dazu kommt, dass die Festplattenabgabe jede Kostensicherheit unmöglich macht."
"Mediennutzungsverhalten aus den 80ern"

Das sei deshalb der Fall, da die technische Entwicklung zu steigenden Speicherkapazitäten führe und künftig immer mehr Geräte mit Speichern unterschiedlichster Form ausgestattet sein würden. "Das Konzept Festplattenabgabe entspricht dem Mediennutzungsverhalten der 80er-Jahre und ist hoffnungslos überholt." Stattdessen spricht sich die Plattform für eine Kulturabgabe in der Höhe von 50 Cent pro Haushalt und Monat aus, was "einen zeitgemäßen, gerechten Ausgleich" ermögliche.
Wenig mit diesem Vorschlag anfangen kann Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft LSG. "Mit der Einführung der Haushaltsabgabe würde ein bewährtes System grundlos gekippt. Außerdem müssten dann alle Österreicher bezahlen, auch wenn sie überhaupt kein vergütungspflichtiges Gerät besitzen." Sandra Csillag von der literar-mechana appellierte an den Handel, gemeinsam eine Einigung zu erzielen und über die Tarife zu verhandeln. "Wir hoffen, dass dieses Angebot bald angenommen wird."

(apa) Erstellt am 14.03.2014, 12:28

Christoph 16.03.2014 20:23

Na ja, nicht wirklich neu, aber wir müssen eben warten was letztendlich raus kommt; wahrscheinlich nichts Erfreuliches, für die User wenigstens.

Siehe auch: http://futurezone.at/netzpolitik/fes...ten/51.785.208

Christoph 28.03.2014 20:01

Speichermedien-Vertrieb Bestmedia gibt auf

Zitat:

Die norddeutsche Firma Bestmedia, die USB-Sticks, Speicherkarten, Festplatten, DVD- und CD-Rohlinge der Marke Platinum vertreibt, schließt im Herbst: Das unternehmerische Risiko wurde zu groß.
Aus für Bestmedia: Das Unternehmen im niedersächsischen Holdorf schließt, Lagergebäude werden vermietet. Als Grund für die Aufgabe führt das Unternehmen das unbeherrschbare Geschäftsrisiko beim Handel mit Speichermedien an. Es drohen hohe Lizenzgebühren und Urheberrechtsabgaben, etwa für USB-Sticks, CD- und DVD-Rohlinge sowie Festplatten. Die Rechtslage ist vielfach unklar – teilweise schon seit Jahren.

Im Herbst soll die Marke Platinum der 1996 gegründeten Firma verschwinden. Ob das auch den Verlust sämtlicher Arbeitsplätze bedeutet, ist noch offen. (ciw)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...f-2157243.html

Baron 28.03.2014 20:06

Die ersten ! Obs die letzten bleiben werden - hoffentlich aber ich fürchte wir werde aus den oben genannten gründen eine Marktkonzentration erleben- was das für uns Kunden bringt sieht man ja zu Zeit am Telekom Sektor!:rolleyes:

Christoph 28.03.2014 20:10

Ja, ja, schlimme Zeiten kommen auf uns zu. :utoh:

Christoph 10.04.2014 12:36

EuGH-Urteil: Keine Festplattenabgabe auf Basis von Raubkopien

Zitat:

Der EuGH entscheident, dass eine Leerdatenträgervergütung nicht dazu dienen darf, Entschädigung für illegale Kopien von Inhalten zu leisten.

Die Festplattenabgabe, wie sie in Österreich angedacht war, dürfte damit Geschichte sein. DIe Verwertungsgesellschaften, die sich hierzulande für die Einführung einer solchen Pauschalabgabe stark gemacht haben, argumentierten nämlich stets, dass auch Raubkopien durch eine Festplattenabgabe abgegolten würden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jetzt aber festgestellt, dass Länder, in denen das Recht auf Privatkopie gilt, zwar für einen Ausgleich durch eine Abgabe sorgen sollen, dass diese aber Raubkopien nicht berücksichtigen dürfe. Sonst müssten auch rechtschaffene User für den durch illegale Kopien entstandenen Schaden aufkommen müssten. Gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass das Recht auf Privatkopie an sich immer immer nur für legale Quellen gilt. Länder, deren Gesetze nicht zwischen erworbenen Inhalten und Raubkopien unterscheiden, müssen ihre Gesetze demnach überarbeiten.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/kei...ien/60.105.363

Baron 10.04.2014 15:56

Sehr erfreulich!

Quintus14 10.04.2014 16:29

Die Festplattenabgabe auf HDDs und Speichermedien stinkt mir sowieso - weil ich großteils meine Festplatten mit selbstgefilmtem FullHD-Videomaterial und Fotos gefüllt hab'.

Gibt's eine Möglichkeit die Festplattenabgabe zurück zu fordern, wenn man nachweislich keine urheberrechtspflichtigen Inhalte darauf speichert?

LG

Baron 10.04.2014 16:40

Mir gehts eben so !
Nur -frage wie stellst dir die Nachweislichkeit vor?

Christoph 10.04.2014 16:57

Richtig, das wird schwierig, da bräuchte man rechtverbindliche Bestätigungen der Urheberschaft und eine Liste aller rechtmaäßig erworbenen Daten; eine heiden Arbeit und Aufwand.


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