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Irgend ein Sprecher der Datenschutzkommission hat einmal gesagt, das seiner Meinung nach so eine Kamera verboten ist.
Da hier aber kein systematisches Aufzeichnen einer bestimmten Gegend (wie zB bei Aufnahmen rund um ein Haus in den öffentlichen Raum) stattfindet, bezweifle ich so ein Verbot. Und als Beweis vor Gericht sollte es akzeptiert werden. @Lowrider20: Woher hast du das mit den 2 Stunden? |
Durch hören-sagen unter LKW-Fahrern. Ist nichts konkretes.
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Zitat:
genau das stimmt ! ich frage mich jedoch, ob polizei und richter nicht an dem material interessiert sind - also grundsätzlich :) gibt ja schon beispiele wo es geklappt hat. das video mit dem bmw fahrer kennen bestimmt alle. |
Das Problem wird in AT sein, daß gegen ein Urteil ev. berufen werden kann, welches auf diesem Beweismaterial aufbaut, da es dieses Aufgrund des Datenschutzes gar nicht geben dürfte. Kuriose Sache, aber möglich.
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Ich denke nicht, dass es in Ö ein Urteil eines Gerichtes geben wird, dass auf einem wissentlich unzulässigen Beweismittel aufbaut.
Das dürfte schon im Verfahren nicht anerkannt werden. |
Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen.... :D Parallel dazu kann eine Strafe in Höhe bis 25.000,- wegen Verwaltungsübertretung(siehe DSG2000) von der Behörde verhängt werden. |
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Baron, du darfst ruhig glauben.
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Danke - da bin ich aber beruhigt!:D
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