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FendiMan 24.01.2014 20:08

Irgend ein Sprecher der Datenschutzkommission hat einmal gesagt, das seiner Meinung nach so eine Kamera verboten ist.
Da hier aber kein systematisches Aufzeichnen einer bestimmten Gegend (wie zB bei Aufnahmen rund um ein Haus in den öffentlichen Raum) stattfindet, bezweifle ich so ein Verbot.
Und als Beweis vor Gericht sollte es akzeptiert werden.

@Lowrider20:
Woher hast du das mit den 2 Stunden?

Lowrider20 24.01.2014 21:11

Durch hören-sagen unter LKW-Fahrern. Ist nichts konkretes.

AutoFrd 25.01.2014 18:34

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2493409)
In Deutschland liegt es im Ermessen des Richters, ob die Videos als Beweis zulässig sind. In Österreich ist es zumindest eine Frage des Datenschutzes. Denn immerhin werden Kennzeichen und Personen gefilmt und die Daten ev. nicht automatisch gelöscht.

Hallo,

genau das stimmt !
ich frage mich jedoch, ob polizei und richter nicht an dem material interessiert sind - also grundsätzlich :) gibt ja schon beispiele wo es geklappt hat. das video mit dem bmw fahrer kennen bestimmt alle.

Lowrider20 25.01.2014 19:45

Das Problem wird in AT sein, daß gegen ein Urteil ev. berufen werden kann, welches auf diesem Beweismaterial aufbaut, da es dieses Aufgrund des Datenschutzes gar nicht geben dürfte. Kuriose Sache, aber möglich.

barns 25.01.2014 22:43

Ich denke nicht, dass es in Ö ein Urteil eines Gerichtes geben wird, dass auf einem wissentlich unzulässigen Beweismittel aufbaut.
Das dürfte schon im Verfahren nicht anerkannt werden.

fredf 25.01.2014 23:51

Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen.... :D

Parallel dazu kann eine Strafe in Höhe bis 25.000,- wegen Verwaltungsübertretung(siehe DSG2000) von der Behörde verhängt werden.

Baron 26.01.2014 00:01

Zitat:

Zitat von fredf (Beitrag 2493499)
Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).

Ich glaube du hast ein NICHT vergessen!

fredf 26.01.2014 00:40

Baron, du darfst ruhig glauben.

Baron 26.01.2014 02:03

Danke - da bin ich aber beruhigt!:D

Lowrider20 26.01.2014 07:41

Zitat:

Zitat von fredf (Beitrag 2493499)
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen.... :D

Dieses Bildungsfernsehen scheint bei dir gewirkt zu haben. Denn es ging in diesem Topic um die Legalität einer Dashcam in Österreich. Und dies ist klar mit einem illegal bei Privatnutzung zu unterstreichen, da es klar gegen bestehende Datenschutzrechte verstößt.


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