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Lowrider20 07.04.2012 18:47

Jopp. Und das ohne irgendeine wirkliche Gegenleistung.

Baron 07.04.2012 19:52

Und nicht vergessen -Rauchfangkehrer haben Gebietsschutz -zumindest in Wien. Da kannst nicht irgend einen nehmen um z.B. einen Kaminbefund erstellen zu lassen-das muss der zuständige sein -und der kann dir dann schon im Kostenvoranschlag seine Preise aufs Aug drücken-da kommst nicht aus!:rolleyes:

LZ 07.04.2012 20:04

Eigentümergemeinschaft ist immer so eine Sache...Mehrheitsbeschlüsse sind recht aufwendig. Aber ist nicht eine unabhängiger ZT mal eine Überlegung Wert welcher die BK-Abrechnungen durchleuchtet? Und moderne Kamine verotten nicht. Deckel drauf bei Nichtbenutzung und somit ist es kein Kamin mehr der dem Rauchfangkehrer lesitungslose Einkünfte beschert.
Möglicherweise ist auch ein Wechsel der Verwaltung angebracht. Da wird sicher auch Einsparpotenzial vorhanden sein.

Christoph 07.04.2012 20:21

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2471979)
Und nicht vergessen -Rauchfangkehrer haben Gebietsschutz -zumindest in Wien. Da kannst nicht irgend einen nehmen um z.B. einen Kaminbefund erstellen zu lassen-das muss der zuständige sein -und der kann dir dann schon im Kostenvoranschlag seine Preise aufs Aug drücken-da kommst nicht aus!:rolleyes:

Den Gebietsschutz gibt´s nicht mehr, siehe:
http://helpv1.orf.at/?story=4283 daraus:
Zitat:

Laut Gewerbeordnung aus dem Jahr 1994 gibt es nämlich in dieser Branche keinen so genannten Gebietsschutz mehr und Hausbesitzer können einen Rauchfangkehrer ihrer Wahl zumindest aus dem Kehrbezirk wählen.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...06_19911213X00
http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&..._DM6WukGZ4Dzcw

Baron 07.04.2012 20:27

Danke für die Info!:hallo:
War eh höchste Zeit-aber leider kann dir der Hauseigentümer/HvW noch den RK vorschreiben! Also für Mieter noch immer suboptimal.:rolleyes:

Christoph 07.04.2012 20:36

Leider, obwohl die Mehrheit der Eigentümer von der Hausverwaltung eine Änderung von Professionisten verlangen kann, das Problem ist nur die Mehrheit zusammen zu bekommen. Der Mieter kann fast nichts machen, der muß sich an der Vermieter wenden.

P.S.: Entschuldigung:
Ich hab irrtümlich mein Posting in Deines #12 geschrieben, aber sofort geändert, daher der Eintrag "Geändert von Christoph (Heute um 20:21 Uhr)."

Baron 08.04.2012 01:13

No Problem!

fredf 08.04.2012 10:54

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2471950)
Woher ich das weiß? Ein jedes Einfamilienhaus muß/mußte einen Reservekamin haben, falls der Hauptkamin was hätte. Und dieser mußte immer 1x jährlich mitkontrolliert werden.

Bei Neubauten kann, je nach Landesgesetzgebung, zur "Befreiung von der Schornsteinpflicht" angesucht werden.

Lowrider20 08.04.2012 11:07

Deswegen ja auch mußte dabei. Mit den Passivhäusern hat sich ja einiges geändert. Meine Erfahrungen mit dem Rauchfangkehrer und seiner Tätigkeit stammen aus solchen Fällen.

snake22 09.04.2012 22:39

Der Rauchfangkehrer kommt 2 oder 3mal im Jahr zu den ungelegensten Zeiten vorbei, erwartet sich ein schönes Trinkgeld, wenn er seine Neujahrs-Glücksbringerchen und einen Kalender vorbeibringt und sein Chef schickt immer eine wirklich saftige Rechnung. :D

So ein kaminfreies Passivhaus ist schon was Feines *träum*


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