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-   -   Vorratsdatenspeicherung: Anon-Austria zeigt es vor (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=244185)

Quintus14 30.03.2012 09:41

Wie funzt das eigentlich technisch? Angenommen, ich schreib' über Hotmail (= vermutlich US-Server) bzw. über dessen Webinterface? Ist da eine Mail als Mail für die Vorratsdatenspeicherung erkennbar?

TheltAlpha 30.03.2012 10:06

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2471449)
Wie funzt das eigentlich technisch? Angenommen, ich schreib' über Hotmail (= vermutlich US-Server) bzw. über dessen Webinterface? Ist da eine Mail als Mail für die Vorratsdatenspeicherung erkennbar?

Nein, ist sie nicht. Siehe Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht.

rev.antun 30.03.2012 10:11

es sind ja nur österreichische provider verpflichtet die entsprechenden daten zu speichern.

somit wird in deinem bspl nur zu sehen sein das du auf den hotmail server (webmail) zugegriffen hast.

aber es ist natürlich schon die frage ob der gesamte datenverkehr bei deinem provider mitprotokoliert wird - was von der datenmenge ein horror wär :eek:

gibt es im web eine genaue spezifikation was protokoliert werden muss :confused:

rev.antun 30.03.2012 10:21

na perfekt ...


Zitat:

  1. zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle einer Nachricht benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
      1. die Rufnummer des anrufenden Anschlusses,
      2. der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers
    2. betreffend Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
      1. die zugewiesene Benutzerkennung,
      2. die Benutzerkennung und die Rufnummer, die jeder Nachricht im öffentlichen Telefonnetz zugewiesen werden,
      3. der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers, dem eine IP-Adresse, Benutzerkennung oder Rufnummer zum Zeitpunkt der Nachricht zugewiesen war;
  2. zur Identifizierung des Adressaten einer Nachricht benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
      1. die angewählte(n) Nummer(n) (die Rufnummer(n) des angerufenen Anschlusses) und bei Zusatzdiensten wie Rufweiterleitung oder Rufumleitung die Nummer(n), an die der Anruf geleitet wird,
      2. die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer;
    2. betreffend Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
      1. die Benutzerkennung oder Rufnummer des vorgesehenen Empfängers eines Anrufes mittels Internet-Telefonie,
      2. die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer und die Benutzerkennung des vorgesehenen Empfängers einer Nachricht;
  3. zur Bestimmung von Datum, Uhrzeit und Dauer einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk: Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes eines Kommunikationsvorgangs;
    2. betreffend Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
      1. Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung beim Internetzugangsdienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone, zusammen mit der vom Internetzugangsanbieter einer Verbindung zugewiesenen dynamischen oder statischen IP-Adresse und die Benutzerkennung des Teilnehmers oder des registrierten Benutzers;
      2. Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung für einen Internet-E-Mail-Dienst oder einen Internet-Telefonie-Dienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone;
  4. zur Bestimmung der Art einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk: der in Anspruch genommene Telefondienst;
    2. betreffend Internet-E-Mail und Internet-Telefonie: der in Anspruch genommene Internetdienst;
  5. zur Bestimmung der Endeinrichtung oder der vorgeblichen Endeinrichtung von Benutzern benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz: die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses;
    2. betreffend Mobilfunk:
      1. die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses,
      2. die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden Anschlusses,
      3. die internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden Anschlusses,
      4. die IMSI des angerufenen Anschlusses,
      5. die IMEI des angerufenen Anschlusses,
      6. im Falle vorbezahlter anonymer Dienste Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes und die Kennung des Standorts (Cell-ID), an dem der Dienst aktiviert wurde;
    3. betreffend Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
      1. die Rufnummer des anrufenden Anschlusses für den Zugang über Wählanschluss,
      2. der digitale Teilnehmeranschluss (DSL) oder ein anderer Endpunkt des Urhebers des Kommunikationsvorgangs;
  6. zur Bestimmung des Standorts mobiler Geräte benötigte Daten:
    1. die Standortkennung (Cell-ID) bei Beginn der Verbindung,
    2. Daten zur geographischen Ortung von Funkzellen durch Bezugnahme auf ihre Standortkennung (Cell ID) während des Zeitraums, in dem die Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten erfolgt.


Baron 30.03.2012 11:57

Also---- Alles!

Christoph 30.03.2012 12:03

Klar, sonst hätte es keinen Sinn und steht seit Beginn fest. :look:

Christoph 30.03.2012 12:07

Zitat:

Gegner der Vorratsdatenspeicherung ziehen vor österreichischen Verfassungsgerichtshof

Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) zieht im Kampf gegen das anlasslose Datensammeln vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) des Landes. Dieser soll die zum 1. April in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklären und aufheben. Der Verein ruft gemeinsam mit dem Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser dazu auf, bei der "Verfassungsklage" beziehungsweise Individualbeschwerde mitzumachen.

Die Kosten übernimmt der Verein. Erforderlich ist eine Vollmacht für den AKVorrat-Mitgründer und Anwalt Ewald Scheucher, die bis 18. Mai eingeschickt werden muss. Im Unterschied zur parallel laufenden Bürgerinitative beim Parlament muss der Mitbeschwerdeführer kein österreichischer Staatsbürger sein, aber in Österreich einen mobilen oder festen Internet- oder Telefonanschluss auf den eigenen Namen angemeldet haben.

Individualbeschwerden beim VfGH sind in Österreich nur zulässig, wenn eine Person durch die Verfassungswidrigkeit unmittelbar in ihren Rechten verletzt ist und sofern die Norm "ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides für diese Person wirksam geworden ist" (Artikel 140 Absatz 1 B-VG). Diese Voraussetzungen werden vom VfGH streng geprüft, weshalb erfolgreiche Individualbeschwerden selten sind.

Dieses Problem haben die österreichischen Bundesländer nicht, da sie jedes Bundesgesetz abstrakt auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen dürfen. Die von der rechtsgerichteten Partei FPK geführte Kärntner Landesregierung hat schon am Dienstag beschlossen, beim VfGH einen Antrag auf Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Die Landesräte von SPÖ und ÖVP hatten gegen den Antrag gestimmt. (Daniel AJ Sokolov) / (anw)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...f-1487199.html

Christoph 30.03.2012 12:13

Zitat:

Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht

IP-Adresse, Standort, Sender und Empfänger von SMS, MMS, E-Mails und Telefondienste inklusive der Internettelefonie (VoIP) - die Vorratsdatenspeicherung betrifft viele Aspekte unseres alltäglichen Kommunikationsverhaltens. Doch nicht betroffen sind viele andere Kanäle, die sich ebenfalls etabliert haben und gern genutzt werden.

Man muss kein Internet-Gauner sein, um die Vorratsdatenspeicherung umgehen zu wollen. Auf Privatsphäre bedachte Personen sehen ihre Verbindungsdaten genausowenig gern abgespeichert wie Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Seelsorger, die Verpflichtungen zur Geheimhaltung haben.

Internet Wer beim Surfen anonym bleiben will, kann die kostenlose Software „Tor“ (www.torproject.org) nutzen. Diese ersetzt die eigene durch eine neue IP-Adresse (z.B. aus den Niederlanden, Russland oder USA). Internetzugänge in Universitäten, großen Firmen oder Cafes werden auch nicht registiert. Für Android-Handys gibt es außerdem mit “Torbot” eine kostenlose Version für das unerkannte mobile Surfen.

E-Mail Nur einheimische Anbieter von E-Mail-Diensten (z.B. UPC, A1) müssen speichern, wem man wann eine Nachricht zukommen hat lassen - sofern die Anbieter als 277.000 Euro Jahresumsatz übersteigen. Nicht betroffen davon sind natürlich die größten E-Mail-Anbieter der Welt, etwa Google (Gmail), Microsoft (Hotmail) oder Yahoo, genausowenig wie deutsche Provider wie GMX. Zu berücksichtigen ist hier aber, dass eMails, die man aus diesen Accounts verschickt, empfängerseitig schon erfasst werden können, wenn der Adressat einen Provider hat, der unter die Vorratsdatenspeicherung fällt.

Anrufe Möglich ist, Telefonate über ausländische VoIP-Anbieter (Handy oder Computer) wie Skype oder Vox.io abzuwickeln – dann wird nur der Verbindungsaufbau zum Internet an sich erfasst, nicht aber, wer angerufen wurde. Einheimische VoIP-Anbieter wie Toolani, die mehr als 277.000 Euro Jahresumsatz machen, fallen unter die Vorratsdatenspeicherung. Allerdings sollte man bei Skype wissen, dass dort Kontaktdaten und Chat-Protokolle sowohl lokal als auch in der Cloud gespeichert, und auf diese Daten könnten sich Behörden natürlich Zugang verschaffen.

Kurznachrichten Auch bei den Kurznachrichten kann man auf nicht per Vorratsdatenspeicherung überwachte Kanäle ausweichen. Immer beliebter werden Smartphone-Apps wie WhatsApp, über die sich kurze Botschaften verschicken lassen. Auch hier wird dann zwar erfasst, dass man am Handy eine Internetverbindung aufgebaut hat, aber nicht, für welchen Dienst und nicht, wem man eine Nachricht geschickt hat. iPhone-Nutzer schicken sich außerdem seit geraumer Zeit statt SMS „iMessages“ zu, und verschiedenste IM-Anwendungen für die unterschiedlichen Handy-Betriebssysteme geben ebenfalls Möglichkeit zur IP-basierten Textkommunikation.

Briefpost "Ab 1. April eignen sich E-Mails, SMS und MMS in keinem Fall mehr für Recherchen", warnt ÖJC-Präsident Fred Turnheim die österreichischen Journalistinnen und Journalisten. Vier-Augen-Gespräche, die Verwendung ausländischer Wertkartenhandys oder die klassische Briefpost seien beim investigativen Journalismus zu bevorzugen.

Nicht problemfrei
Generell ist anzumerken, dass die vorgeschlagenen Dienste immer jenen nationalen Gegebenheiten ihrer Anbieter-Firmen unterliegen - US-Dienste etwa dem “Patriot Act”, der US-Behörden im Falle des Falles schnellen und einfachen Zugriff auf die Daten in einem Nutzer-Account geben. Auch ist natürlich zu berücksichtigen, dass auch österreichische Behörden Zugriff zu diesen Daten verlangen können - wie es etwa bei Facebook bereits getan wird.

“Die grundlegende Lösung für das Problem wäre die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung”, sagt etwa Andreas Krisch von Verein für Internetbenutzer Österreichs, Vibe.at. “Das Interesse an solchen Umgehungen ist ein Zeichen dafür, dass man sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt.”
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/828...ung-umgeht.php

e-t-c 30.03.2012 13:08

Und gleich das wahre Gesicht bzw. "Spiel" dazu ... :ms:
Zitat:

"Data Dealer" auf Facebook: Jedes dreckige Detail zählt (c) 03/2012 OÖ. Online GmbH & Co.KG.
http://www.nachrichten.at/ratgeber/d.../art122,850661

WIEN. Persönliche Informationen von Privatpersonen im Internet sammeln,
durch geschickten Handel an Unternehmen weiterverkaufen und zum
mächtigen "Daten-Mogul" werden: Das ist das Ziel von "Data-Dealer".

Ein kleines Team aus Wien hat das Facebook-Spiel entwickelt und
will mit Witz die Netzgemeinde für Datenschutz sensibilisieren.

... bla ...

Christoph 31.03.2012 20:42

Zitat:

Demonstrationen gegen Vorratsdatenspeicherung

Bei Demonstrationen am Samstagnachmittag in Wien und einigen Landeshauptstädten protestierten zahlreiche Bürger gegen die Vorratsdatenspeicherung, die am Sonntag in Österreich in Kraft tritt.

In Wien und mehreren Landeshauptstädten ist es am Samstag zu Protestdemonstrationen gegen die mit 1. April in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung gekommen. In der Bundeshauptstadt nahmen nach Angaben der Polizei 500 Teilnehmer an dem Protestmarsch teil, der um 14.00 Uhr am Westbahnhof begann und um 17.00 Uhr mit einer Abschlusskundgebung vor dem Parlament endete. Die Initiative für Netzfreiheit und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) sprachen von rund 1400 Teilnehmern in Wien. Proteste gab es auch in Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz.

"Farewell Privacy"
Das Motto lautete "Farewell Privacy", die Demonstranten auf der Wiener Mariahilfer Straße trugen dabei in mehreren Särgen symbolisch die Privatsphäre zu Grabe. Viele Teilnehmer trugen Guy-Fawkes-Masken, dem Symbol von Anonymous.

Am Sonntag will AnonAustria, der Österreich-Ableger des Internet-Kollektivs, aus Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung "Österreich erschüttern", und zwar mit der Veröffentlichung von angeblich heiklem Datenmaterial unter anderem aus Politiker-E-Mails.

Die Vorratsdatenspeicherung sieht die verdachtslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail für sechs Monate vor. Fast 85.000 Österreicher haben bereits eine Bürgerinitiative gegen die Datenspeicherung unterzeichnet, auch eine Verfassungsklage ist in Vorbereitung.
Quelle und Gallery: http://futurezone.at/netzpolitik/830...peicherung.php


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