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ZombyKillah 22.11.2011 20:43

Also so wie ich das lese schreiben unsere Zeitungen wieder mal einen Blödsinn.

Es ist weiterhin Voraussetzung dass ein Fernseher Betriebsbereit aufgestellt ist.
Und nicht dass man den Rundfunk irgendwie wahrnehmen kann.

Lediglich all jene welche einen Fernseher mit SAT-Schüssel auf Ausländische Sender betrieben haben, müssen jetzt auch wenn der Fernseher den ORF technisch nicht empfangen kann ebenfalls die GIS Gebühr entrichten ...
Auch wenn sie sich außerhalb der terrestrischen Versorgung befinden ... laut Erklärung ... nur wenn sie sich in der terrestrischen Versorgung befinden wenn man sich die Gesetzesänderung durchließt ...

Denn sie wissen nicht was sie beschließen *gg*

Wobei mich der ersten Satz zu eine lustige Erkenntnis gebracht hat:
Zitat:

Mit der Ergänzung in § 31 Abs. 10 wird klargestellt, dass ein Rundfunkteilnehmer (das ist
jedermann, der an einem Standort Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 RGG
betreibt oder betriebsbereit hält)
§ 1 Abs. 1:
Zitat:

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000138
Aritkel I gibt es scheinbar nicht mehr.
Also wurde der Rundfunk scheinbar aus unserer Verfassung gestrichen ... ab in die Geschichte ins Jahr 1974
Zitat:

Artikel I
(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
Ach ja ... damals wussten die Politiker noch wie sie bekannt geben dass sie die Technik eigentlich nicht verstehen *gg*

Also muss ich nur Zahlen wenn ich eine für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild ...
mit elektrischen Schwingungen ohne Verbindungsleiter aber vielleicht doch mit einen Leiter und einer zusätzlichen Einrichtung verwende.

Was ich interessant finde ist dass Radio hier eindeutig ausgeschlossen wird.
Es steht ein und, dass bedeutet es ist nur gebührenpflichtig wenn:
1. gesprochen wird
2. Ton dabei ist (ist irgendwie Voraussetzung für Punkt 1 ... Politiker)
3. gleichzeitig ein Bild übertragen wird´

Punkt 3 habe ich bei einen Radio noch nie erlebt.
----------------------

Genug von der Erklärung ... lesen wir uns mal den Neuen Absatz durch:
Zitat:

(10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.
Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
... Also sobald man ein Gerät BETRIEBSBEREIT hat... welches RF Signale welche:
Sprache, Ton und Bild enthalten, komplett oder nur mit Ton wiedergeben können ... muss man die ORF Gebühr zahlen ... auf jeden Fall dann, wenn die Versorgung vorhanden ist *gg*

Gott sei dank ließt bei uns kein Richter die Gesetze *gg* die würden durchdrehen!

LouCypher 23.11.2011 12:03

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2463792)
Wieso das?

weil die hundesteuer trotz kommender erhöhung angeblich nur die hälte der kosten der hundeinfrastruktur (was immer das sein mag) deckt.

Baron 23.11.2011 14:13

In Wien!
Fragt sich nur ob die Hunde in NÖ nur die Hälfte schei... weil dort kostet das ja auch nur die Hälfte (35€ Imho)

LouCypher 23.11.2011 14:21

leb ja in wien. Wobei es für mich durchaus nachvollziehbar ist das hunde in wien höhere kosten verursachen. Hundespielplätze brauchst am land ja keine. Wobei mir mittlerweilen meine zeit zu wichtig ist als das ich mich wegen solcher kleinigkeiten aufrege, hab letztes jahr haus renoviert, was ich da an zusätzlicher MwSt gezahlt hab, stellt alles andere in den schatten. Konnte es zumindest von der steuer absetzen, da hab ich dann von den zusätzlichen €25000,- MwSt. €200 zurückbekommen :D .

Christoph 23.11.2011 17:44

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2463821)
weil die hundesteuer trotz kommender erhöhung angeblich nur die hälte der kosten der hundeinfrastruktur (was immer das sein mag) deckt.

Danke, das hab ich nicht bedacht.

ZombyKillah 23.11.2011 18:40

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2463821)
hundeinfrastruktur

Tierkörperverwertung?

Ok, war ein Scherz... vermutlich das Tierheim ... das zählt zu Wien glaub ich ... auch wenn es nicht mehr in Wien steht *fg*

Baron 23.11.2011 18:48

Solange es noch "steht" das habens ja auch auf irgendeine Müllhalde gebaut

Christoph 23.11.2011 20:01

Richtig, und jetzt haben sie Probleme und keiner hat was davon gewußt, bzw. die Fa. gibt´s schon lange nicht mehr.

The_Lord_of_Midnight 03.12.2011 00:03

Das Problem, das man für Dinge bezahlt, die man nicht verursacht oder konsumiert oder von denen man nichts hat, gibts natürlich an vielen Stellen.
Das einzige "Recht", das man als Bürger meint zu haben, ist daß mit unseren Steuergeldern möglichst sparsam umgegangen wird.
Aber selbst das ist nur ein frommer Wunsch.
Denn selbst der Wunsch wird ja schon von manchen Leuten als unschön gesehen.

Christoph 03.12.2011 11:28

Aber wünschen wird man noch dürfen?
Das ist wenigstens was.


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