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barns 10.11.2011 17:38

Anzeige? Nein. -> Privatrecht = Zivilrechtsweg

Ausnahme: der Fall von LoM.

Baron 10.11.2011 20:55

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2463164)
Finds irgendwie witzig.

Ich lache dann später- während 75% der Gemeindebauten bis zu 80€ bei der Betriebskosten Abrechnung dieses Jahr zurückbekommen haben durften wir aufgrund der Kellerräumung noch 50€ draufzahlen!:ms:

Hawi 10.11.2011 22:05

Das ist keineswegs auf Neumitbürger beschränkt. Das kommt in der besten Gesellschaft (auch bei Eigentumswohnungen) vor.

The_Lord_of_Midnight 11.11.2011 15:19

Also ich bin Wohnungs-Eigentümer einer kleinen Wohnung in einem Haus mit einem Mehrheits-Eigentümer.
Damit habe ich praktisch keine Rechte, weil die wichtigen Sachen entscheidet der Mehrheitseigentümer selbst.
Er sagt zwar, er möchte eine gutes Einvernehmen mit den anderen Parteien, aber entscheiden tut er trotzdem selbst, was er für richtig findet.
Die Hausverwaltung hat mich jedenfalls dahingehend beraten, daß ich sowas wie eine Anzeige tunlichst unterlassen sollte, weil ich sonst nur selbst auf den Kosten sitzen bleiben würde, wenn diese nicht einbringlich sind.
Die Empfehlung war, daß ich den Müll selbst entsorgen soll, das kostet nichts und das Thema ist abgehakt.
Ich könnten noch beim Österreichischer Mieter- und Wohnungseigentümerbund nachfragen, das habe ich bis jetzt noch nicht gemacht.

Ich habe so den Eindruck, die Hausveraltung will möglichst wenig Arbeit haben, aber natürlich die Verwaltungskosten in voller Höhe kassieren ?

LouCypher 13.11.2011 18:11

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2463179)
Anzeige? Nein. -> Privatrecht = Zivilrechtsweg

Ausnahme: der Fall von LoM.

jein. Kommt drauf an wie der spermüll dorthin gekommen ist. Wenn ich dir müll aufs grundstück schmeiss ist das schon ein strafrechtliches vergehen, oder liege da falsch?

barns 13.11.2011 20:29

Grundsätzlich ist das Ablagern auf fremdem Grund und Boden für sich alleine kein strafrechtlicher Tatbestand.

Außer evtl. bei gefährlichen Stoffen und einer einher gehenden Umweltbeeinträchtigung.

The_Lord_of_Midnight 14.11.2011 08:45

Und wie könnte man solche Gauner dann zur Verantwortung ziehen ?

Alex1 14.11.2011 10:14

Hausfriedensbruch?

TONI_B 14.11.2011 12:51

Wenn er Müll über den Zaun wirft, ist es kein Hausfriedensbruch. Da muss er schon reingelatscht sein...:-)

e-t-c 14.11.2011 13:31

Mglw. Besitzstörung?

http://portal.wko.at/wk/format_detai...611808&dstid=0

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzstörung


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