WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Österreichisches Urheberrecht (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=242682)

TheltAlpha 10.08.2011 14:10

Noch einmal: Du hast ein Zitat gebracht, dieses aber mitten im Satz abgeschnitten. Der wichtige Teil kommt in dem Teil des Satzes, den du abgeschnitten hast. Der komplette § 42a Urheberrechtsgesetz lautet:
Zitat:

Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig,
1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;
2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben vervielfältigt wird;
3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt.
1. trifft nicht zu, da Reprografie Scannen, Kopieren, Ausdrucken usw. ist. 2. trifft nicht zu, da es sich nicht um Werke der Literatur oder der Tonkunst handelt, sondern um Werke der Filmkunst. 3. trifft nicht zu, da der § 42 Abs. 3 von Werken mit tagesaktuellen Ereignissen handelt.

rev.antun 10.08.2011 14:55

:rolleyes:
es ist nicht verboten sich von seinen (video/ton)aufzeichnungen kopien zum eigenen gebrauch zu machen.

auch durch dritte.

auch entgeltlich.

nicht mehr und nicht weniger, für noch detailierte fragen -> +43 5332718

TheltAlpha 10.08.2011 19:25

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2457281)
:rolleyes:
es ist nicht verboten sich von seinen (video/ton)aufzeichnungen kopien zum eigenen gebrauch zu machen.

auch durch dritte.

auch entgeltlich.

Quelle? Das Urheberrechtsgesetz sagt das Gegenteil aus, ich habe dir den Paragrafen und den Text dazu gezeigt. Ich wünschte, du hättest recht, aber so, wie ich das sehe, ist die Gesetzeslage eindeutig.

Baron 10.08.2011 20:49

Frage: wennst eh der Meinung bist, lieber Theltalpha, das es so ist- wozu die ganze Diskussion? :rolleyes:
Schon mal beim VKI nachgefragt?:confused:

LouCypher 10.08.2011 21:55

Zitat:

Zitat von TheltAlpha (Beitrag 2457314)
Quelle? Das Urheberrechtsgesetz sagt das Gegenteil aus, ich habe dir den Paragrafen und den Text dazu gezeigt. Ich wünschte, du hättest recht, aber so, wie ich das sehe, ist die Gesetzeslage eindeutig.

ich seh das auch so, warum sollte auch das gewerbsmässige kopieren urheberrechtlich geschützten materials erlaubt sein? Letzendlich geht es doch darum zu verhindern dass, jemand mit fremden geistigen eigentum profite macht. Sonst dürftest ja auch raubkopien verkaufen, muss ja nur sagen das der preis nur den aufwand des kopierens bzw. den rohling deckt, deine kunden sind halt dann alles kumpels, kann dir ja keiner das gegenteil beweisen.

Hast ja nur ein recht auf eine "privat" kopie, wenn dazwischen eine gewerbsmässige handlung stattfindet ist es ja nicht mehr "privat".

rev.antun 11.08.2011 14:17

ich hab ja eine tel# dazugepostet könnt euch diesbezüglicher frage auch gerne selbst erkundigen - oder mail hinschicken ...

rev.antun 11.08.2011 14:20

ach ja, sollte ihr - bei dieser meinung - schon mal lieder die ihr aus dem radio aufgenommen habt auf einen USB stick kopiert haben, um diese lieder auch im auto zu hören ...

oder wie beschrieben ich vom ORF eine kopie einer sendungen haben möchte, die auch nur gegen bares erstellt wird ...

und die unzähligen betriebe in österreich die einem von medium a auf b kopieren ...

nun ja, österreich das land der verbrechen eben ...

The_Lord_of_Midnight 16.08.2011 15:57

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2457281)
für noch detailierte fragen -> +43 5332718

Also wenn du die Rechtsanwaltskammer meinst, da fehlt noch der 1er, oder ?
Also so wärs richtig:
+43 1 5332718

rev.antun 16.08.2011 16:09

das ist korrekt!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:17 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag