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upc bietet den zugang zu einem großen netzwerk, zu dem irgend jemand anderer dem betreiber "fragwürdiger" seiten zugang bietet... |
@christoph
Aha - AON ist also KEIN öffentlicher Anbieter (Post Telekom -noch zum Überwiegenden Teil in Staatsbesitz 54% glaube ich) und darum darf man jetzt ungefragt UPC zum Hilfssheriff machen? :rolleyes: BTW: ob denen das so ganz "unrecht" ist darf man ja auch bezweifeln die haben ja auch "Video on Demand" wie AON auch!:( |
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naja, nicht zum 1. mal |
UPC ist hier jedenfalls in einer schönen Zwickmühle, entweder halten sie sich nicht an einstweilige Verfügung eines Gerichtes (das ist seeeehr teuer), oder sie verstoßen mangels gesetzlicher Regelung gegen das TKG (§93 Kommunikationsgeheimnis).
Vielleicht sollten ein paar Kunden eine Anzeige gegen UPC einbringen, basierend auf... § 108. (1) Eine im § 93 Abs. 2 bezeichnete Person, die 1. unbefugt über die Tatsache oder den Inhalt des Telekommunikationsverkehrs bestimmter Personen einem Unberufenen Mitteilung macht oder ihm Gelegenheit gibt, Tatsachen, auf die sich die Pflicht zur Geheimhaltung erstreckt, selbst wahrzunehmen, 2. eine Nachricht fälscht, unrichtig wiedergibt, verändert, unterdrückt, unrichtig vermittelt oder unbefugt dem Empfangsberechtigten vorenthält, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Der Täter ist nur auf Antrag des Verletzten zu verfolgen. |
Geht immer noch -und das steht drauf:
Österreich 2011 Da sich in Österreich die Gerichte zu einer Zensierung im Internet entschlossen haben, stellen wir Euch hier eine neue Domain vor. Es besteht die Möglichkeit, dass User mit einem Provider aus Österreich die Seite nicht mehr aufrufen können. Für die betroffenen User haben wir eine Alternative zu kino.to ----> www.moviestream.to Im Forum www.cinecommunity.to werdet Ihr immer die aktuellen Domains von uns finden. Zugleich möchten wir noch ein mal darauf hinweisen, dass wir keine Streamseite sondern nur ein Linkpage sind. Kino.to hostet nicht einen Stream selber und kann somit auch nicht als Streamseite betitelt werden. Euer Kino.to Team |
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2.) Und da find ich dann den bereits mehrmals gezogenen vergleich mit der ASFINAG gar nicht so schlecht: Die ASFINAG ist auch ein öffentlicher Anbieter auf deren Straßen fragwürdige Waren (zB. unberechtigt erstellte Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material ;) ) transportiert werden. Denen passiert auch nichts! |
tja
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das tut er gerne.... Post... wenn ich das schon hör steigts ma auf... aber ich sagte es schon und ich sage es wieder, zum feinen Herren von und zu.... Ich geh eher von Dummheit, denn von Bösartigkeit aus... BTT: warum die ausgerechnet UPC dazu verknacken, das sperren zu lassen ist ein Rätsel.... weil entweder die Seite ist per se böse, oder eben nicht! aber selektiv Provider von speziellen Diensten auszusperren ist, wie oben schon angemerkt sicher nicht mit dem TKG vereinbar... so oder so, UPC hat in dem Fall keine guten Karten... gut nur, dass der Betreiber "reserve" Domains in petto hat, deren Sperrung für UPC nicht angeordnet wurde... |
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es wird zuerst mal exemplarisch gegen einen provider (in diesem fall UPC) vorgegangen.
*) gewinnt der VAP, dann hat er ein muster-urteil mit dem er auch gegen andere provider vorgehen kann *) verliert der VAP, dann muss er nur die kosten einer gegnerischen partei übernehmen und nicht vieler. wären sie sich sicher, dass das durchgeht, hätten sie eh alle provider auf einmal verklagt :rolleyes: |
hmm ja pc.net, das leuchtet ein ;)
offenbar also doch ned sooo sicher, dass diese Sperrung rechtens ist, wie bereits weiter oben ausgeführt, wird ja hier ein Teil der Nachricht an den Empfänger sozusagen "unterdrückt" wäre wünschenswert, wenn die Informationsfreiheit im Netz hier gewinnt |
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