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die sogenannten provinz-richter sind idR keineswegs dumm, engstirnig oder verkorkst ... oft fällen die solche urteile mit voller absicht, damit eine überprüfung durch die nächste instanz jedenfalls erfolgt, wodurch insgesamt größere rechtssicherheit entsteht ...
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das mag wohl sein, und DUMM ist jemand der etwas aus Absicht heraus tut ein gewisses Ziel zu erreichen und dieses dann auch erreicht sicher nicht!
nichts desto trotz sehe ich den einzigen Frevel hier, dass der Provider um sein (imo und ich sprecher hier als Privater und nicht als Mitarbeiter) eh schon viel zu hohes Entsperrgelt umfallt und die subventionierte Hardware so im Nachhinein entsubventioniert wird... wie gesagt, mir persönlich ist das egal, da ich mit Voller Überzeugung das Netz nutze, für das ich auch arbeite, und solang ich da arbeite an einem WECHSEL kein interesse habe; Ausserdem stehen mir zum Entsperren andere Mittel und Wege offen (Lesen können ist ab und an auch ein echt unfairer Vorteil *harrharr*) wie gesagt, STRAFTATBestand kann ich hier keinen Erkennen. Höchstens Zivilrechtlich relevantes... oder würde wer von euch, weil er ab und zu Bekannten das Handy entsperrt und dafür als Gegenleistung sagen wir nen 10er bekommt deswegen in den Knast wollen? oder eine Vorstrafe...? AN dieser Stelle geb ich zu bedenken, was sonst noch für Gestalten FREI herumlaufen, die eine ECHTE Straftat begangen haben.. Soll ihm der Richter von mir aus wegen der Gewerbsmäßigkeit seiner Tätigkeit eine Geldstrafe aufbrummen die bei der nächsten Instanz dann fällt... aber gleich Haft auf Bewährung? definitiv überzogen... |
Vergesst deutsche Entscheidungen vor allem im Strafrecht, erstens verwenden sie eine andere Terminologie und zweitens sind deutsche Entscheidungen auf Österreich absolut nicht anwendbar.
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wer weis ob sich nicht irgendein richter der auch mal in die medien will davon inspirieren lässt. Der strafversetzen BO würd ich das schon zutrauen.
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Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!
Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage: Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer??? |
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finde ich als Aussage so ind er FORM nicht haltbar! Denn wenn ich mir z.B ein Netbook kaufe mit einem OS drauf und dass dann durch ein Ubuntu odgl ersetze mach ich mich noch ned strafbar... und wenn ich ein HANDY KAUFE, mich an den Vertrag halte und den auch ZAHLE, dann kanns ned strafbar sein, wenn ich das Gerät in irgendeiner Form der Verschrottung zuführe... dazu gehört auch das Bricken beim Entsperren... oder darf ich mit MEINEM Gerät nicht machen was ich will?! |
Nicht solange der Vertrag noch nicht ausgelaufen ist-danach ists eine andere Geschichte!
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Da ist immer die Frage, was steht konkret im Vertrag? |
Steelrat: siehe Baron's Antwort. :hallo:
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