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rev.pragon 09.11.2010 19:54

Theoretisch gesehen kann er sich aus einem Datenträger auch 50 "Sicherheitskopien" machen wenn er will. ;)

Allerdings kann man das in dem Satz anders auf fassen:

Zitat:

Zitat von Zauberwald (Beitrag 2433898)
das muß ich sichern für meine schwester, meinen bruder und mich.

Wenn du sicherst, dann für DICH und sonst niemand. Daher ist hier zu.

Nachtrag: Wieder geöffnet. User Netman wird auch gleich den Grund dazu an geben. Sorry meinerseits somit.

Netman 09.11.2010 20:17

@rev.pragon
vielen dank :D

es ist erlaubt, das er seiner schwester, bruder, mama usw. auch eine Privatkopie machen darf!
es steht auch nirgendwo das man nur 1 Privatkopie machen darf, kA wo ihr das immer her habt...

Zitat:
Die Tatbestandsmerkmale der Privatkopie
a) Abgrenzung „eigener Gebrauch“ und „privater Gebrauch“
Konnte das österreichische Urheberrecht bis zum 30. 6. 2003 mit dem Begriff des „eigenen“
Gebrauchs für die freie Werknutzung der Vervielfältigung das Auslangen finden, so hat
nunmehr § 42 Abs 4 nF UrhG den Begriff des „privaten“ Gebrauchs eingeführt. Noch zur
alten Rechtslage hat der OGH46 ausgesprochen, dass die Herstellung von 19 Exemplaren der
Probenummer einer Tageszeitung für die Mitglieder der Redaktionskonferenz eine zulässige
Vervielfältigung
zum eigenen Gebrauch darstellt. Die freie Werknutzung durch
Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch kommt auch juristischen Personen und
Personengesellschaften zugute, wobei sich eine zahlenmäßige Beschränkung der „einzelnen“
Vervielfältigungsstücke einer numerischen Festlegung entzieht, da auf die „Beeinträchtigung
schutzwürdiger Interessen des Urhebers“ je nach Sachlage individuell abzustellen ist.47
Jedenfalls überschritten war die Obergrenze der „einzelne Vervielfältigungsstücke“ iS des §
42 Abs 1 UrhG aF nach bisheriger Lehre48 und Rechtsprechung49 beispielsweise bei der
Herstellung von 170 Kopien von Musikkassetten für Ausbildungszwecke des Bundesheeres.

Quelle: http://www.rechtsprobleme.at/doks/pr...mer-thiele.pdf


falls ich doch falsch liegen sollte, mir bitte einen link zeigen wo was anderes steht, bin sehr interessiert daran...

:bier:

Philipp 09.11.2010 22:12

Zitat:

Zitat von Zauberwald (Beitrag 2433898)
oder kann man mit handbrake auch direkt rippen?

Ich glaube wenn VLC Media Player installiert ist.

Zauberwald 10.11.2010 01:41

aha danke! werde mal vlc mit handbrake probieren! :-)
und laßt euch nicht gerne freiwillig eurer rechte von der industrie einschneiden!

scubascub 11.11.2010 17:18

Das Problematische ist aber, das man zum kopieren den Kopierschutz umgehen muss und genau das ist verboten. In § 90c UrhG sind die die technischen Schutzmaßnahmen geregelt, danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.

Netman 11.11.2010 19:46

kein problem :D

Zitat:


§ 91. ... Der Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt.

Zauberwald 12.11.2010 10:45

danke netman! :cool: einer der sich mal auskennt und noch dazu die links und texte hat :D thx!


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