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Das Fragezeichen, weil ich nicht weiß, ob es tatsächlich so ist, daß dafür Steuern abgeführt werden.
Theorie und Praxis, bzw. Steuerpflicht und tatsächliches Bezahlen von Steuern sind ja zwei verschiedene Dinge. |
1) glaube ich nicht, daß es sich um einen Sachbezug handelt, sondern um eine freiwillige Sozialleistung.
2) bin ich mir ziemlich sicher, daß die EVN ihre Steuern ordentlich abführt. |
ein permanenter vorteil vom unternehmen an den mitarbeiter ist meiner meinung nach ein sachbezug. und die steuer dafür zahlt nicht das unternehmen, sondern der mitarbeiter.
der sachbezug ist auch am gehaltszettel ersichtlich und verringert letztlich die ausgezahlte summe weil lohnsteuer und sv-beitrag sich erhöhen. |
Wahrscheinlich deklarieren sie es als "Sonderrabatt" - dann schaut der Fiskus durch die Finger...:rolleyes:
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das müßte aber auf der stromrechnung stehen und nicht auf dem gehaltszettel.
ich würde mich wundern, wenn ich auf mein gehalt rabatt gewähren würde. :-) |
Hat ja auch keiner gesagt, dass es am Lohnzettel steht!
So wie es erzählt wurde, zahlt er ganz einfach weniger. D.h. ich vermute, dass es , wenn überhaupt, auf der Rechnung steht. Da steht dann halt "Mitarbeiter-Tarif" oder "Sonder-Tarif" - da kann sich das FA brausen... ;-) |
wäre dem so, wäre das ein illegaler zustand.
ein unternehmen schreibt einen sachbezug nicht auf den gehaltszettel, weil sie es so ultracool ist, sondern weil das vom FA so vorgeschrieben ist. würde man den mitarbeitern den günstigeren tarif per rechnung zukommen lassen, wäre das ein rechtlich fragwürdiges vorgehen. damit möchte ich im übrigen den umstand, ob sie einen günstigeren strom bekommen oder nicht, weder verneinen noch bejahen. |
@ Autrob
Warum beharrst du darauf, daß es sich unbedingt um einen Sachbezug handeln muß. Wenn ein Unternehmer sagt: "Als freiwillige Sozialleistung bekommt ein Mitarbeiter der etwas bei mir kauft einen Rabatt von soundsoviel Prozent." Das ist doch kein Sachbezug. Erst wenn ein Teil des Gehalts, fest vereinbart, in Naturalien bezahlt wird, handelt es sich um einen Sachbezug, der auch am Lohnzettel aufscheinen muß. |
korrektur: ich beharre nicht darauf.
ich gebe meine rechtliche sicht der dinge auf vorhandene situation ab. ein einmaliger mitarbeiter rabatt auf ein produkt einer firma ist völlig belanglos. hier geht es um etwas permanentes und erhebliches und ist aus meiner sicht daher als sachbezug zu werten. eine sozialleistung wäre der firmeneigene kindergarten oder eine pensionskasse. nicht aber das produkt, daß das unternehmen in seinem wirtschaftlichen interesse vertreibt. ich muß dir aber insofern beipflichten, als daß das nicht die einzige mögliche variante ist. |
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