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Ein Händler kann keine Herstellergarantie geben.
Ausser er ist der Hersteller des Gerätes und Händler gleichzeitig. ;) Ein Händler kann eine Zusatzgarantie geben, die (vielleicht) die gleichen Leistungen beinhaltet, wie die Garantie des Herstellers, das ist aber trotzdem was anderes. Im Fall eines Defektes gehst du bei der Inanspruchnahme der Herstellergarantie zum Hersteller (auch im Umweg über einen Händler), wenn du die Zusatzgarantie eines Händlers in Anpruch nimmst, geht das nur über den Händler, bei dem du das Gerät gekauft hast, und dieser lässt es dann (irgendwo, das muss nicht beim Hersteller sein) reparieren. |
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Und, nur um noch ein Missverständnis aufzuklären: Kein Hersteller ist verpflichtet, Garantie (Herstellergarantie) auf seine Produkte zu geben. |
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Die haben das sogar offen zugegeben, aber leider haben die meisten Leute gar nicht bemerkt, wie sehr sie vom Conrad über den Tisch gezogen wurden. Da stand sowas wie: Die Garantie von Conrad wurde ersatzlos gestrichen, ich glaube das war 1 Jahr. Und das wurde dann so verkauft, daß es ja jetzt viel besser wäre, denn mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren wäre man sowieso besser dran. Das diese defacto nur ein halbes Jahr beträgt, und nur für Mängel gilt, die bereits beim Kauf des Produktes vorhanden waren, wird natürlich vornehm verschwiegen. Ich wollte die Leute vom Service zur Rede stellen, über deren Köpfen das skandalöse Schild angebracht ist. Die haben aber entweder nicht mal verstanden was ich will, oder haben sich absichtlich dumm gestellt. Macht doch alles viel einfacher, wenn man so tut als wüsste man gar nicht, wovon der andere redet. Seit dem bin ich sehr distanziert zum Conrad, fahre nur noch dann dorthin, wenn ich die benötige Ware nirgends anders auftreiben kann. Die Preise waren sowieso immer wesentlich höher als bei vielen anderen, aber das hat mich dann endgültig zum überzeugten Nicht-Conrad-Kunden gemacht. |
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ich kann als händler garantien ausgeben, wie ich lustig ich. kein hersteller der welt wird mich daran hindern. auch wenn die leistung über den vom hersteller ausgegebenen leistungsrahmen hinausgeht. daß der hersteller für meine händlergarantie aufkommen muß, ist ja nicht der fall. worum es in der garantie geht, steht ja noch nicht mal beim artikel. hier bleibt nichts anderes, als mal ganz lieb nach zu fragen. |
Das ist ja unbestritten.
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