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FranzK 17.06.2010 12:45

Zitat:

Zitat von Don Manuel (Beitrag 2418776)
Ich weiß nicht, wie weit das Gesetz schon ist, aber es gibt zumindest einen Entwurf, wonach offene WLANS strafbar sein sollen. ...

Soweit ich das verstanden habe, wird das ungeschützte WLAN an sich nicht strafbar sein. Wenn jedoch ein Außenstehender über dieses WLAN eine strafbare Handlung begeht, kann der WLAN-Besitzer auch bestraft werden (Verwaltungsstrafe). Allerdings wird er nicht für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden!

Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird.

:hallo:

Baron 17.06.2010 20:16

Und wie wird das definiert? Erleuchte uns oh FranzK der du doch immer alles besser weist wie alle anderen! wir harren deiner uns erleuchtenden Worte -und erspare uns die Diskussion-oh Göttlicher!;)

Christoph 17.06.2010 20:27

Also jetzt wird´s kompliziert.

Zitat:

Soweit ich das verstanden habe, wird das ungeschützte WLAN an sich nicht strafbar sein.
Da wären wahrscheinlich etliche User überfordert.

Zitat:

Wenn jedoch ein Außenstehender über dieses WLAN eine strafbare Handlung begeht, kann der WLAN-Besitzer auch bestraft werden (Verwaltungsstrafe).
Und wie hoch könnte die Verwaltungsstrafe ausfallen, bzw. wird der User zur Absicherung verpflichtet, wenn ja wie?
Was geschieht mit "öffentlichen" WLAN Hot-Spots?

Zitat:

Allerdings wird er nicht für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden!
Anderenfalls, bei Haftung, wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet, den Schädiger zu finden wäre kompliziert.

Daher:
Zitat:

Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird.
Na da bin ich gespannt was raus kommt. http://www.smilies.4-user.de/include...ie_denk_14.gif

ANOther 17.06.2010 20:33

> Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird.

wohl wahr. ist nun das burger-wlan beim McD "offen"?

reicht "wep"?
wenn nicht, reicht wpa mit einem passwort "geheim"?


> Entwurf, wonach offene WLANS strafbar sein sollen

weiters wäre interessant, was nun als "wlan" gilt. die freigabe eines druckers?
oder gar ein handy mit blauzahn aufgedreht?
oder setzt "wlan" internetverbindung voraus?

Baron 17.06.2010 20:34

Net nur du! Aber wart nur alsbald werden wir erleuchtet werden!;):D:lol::lol:

Christoph 17.06.2010 20:52

Von wem?

Baron 17.06.2010 20:58

Na vom Franzzzzzzz:lol:

Christoph 17.06.2010 21:00

Na gut, dann warten wir ab.
Andere Informanten sind ebenso willkommen. ;)

FranzK 17.06.2010 21:05

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2418840)
Und wie wird das definiert? ...

Wie schon geschrieben ist das Gesetz noch in Arbeit. Wie die Definitionen letztlich ausfallen werden, wird sich erst zeigen.

:hallo:

Christoph 17.06.2010 21:13

Wie schon von ANOther und mir geschrieben, da bin ich gespannt wie der Gesetzgeber das umsetzt und wie es exekutiert werden wird; einfach wird das sicher nicht.


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