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Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird. :hallo: |
Und wie wird das definiert? Erleuchte uns oh FranzK der du doch immer alles besser weist wie alle anderen! wir harren deiner uns erleuchtenden Worte -und erspare uns die Diskussion-oh Göttlicher!;)
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Also jetzt wird´s kompliziert.
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Was geschieht mit "öffentlichen" WLAN Hot-Spots? Zitat:
Daher: Zitat:
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> Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird.
wohl wahr. ist nun das burger-wlan beim McD "offen"? reicht "wep"? wenn nicht, reicht wpa mit einem passwort "geheim"? > Entwurf, wonach offene WLANS strafbar sein sollen weiters wäre interessant, was nun als "wlan" gilt. die freigabe eines druckers? oder gar ein handy mit blauzahn aufgedreht? oder setzt "wlan" internetverbindung voraus? |
Net nur du! Aber wart nur alsbald werden wir erleuchtet werden!;):D:lol::lol:
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Von wem?
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Na vom Franzzzzzzz:lol:
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Na gut, dann warten wir ab.
Andere Informanten sind ebenso willkommen. ;) |
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:hallo: |
Wie schon von ANOther und mir geschrieben, da bin ich gespannt wie der Gesetzgeber das umsetzt und wie es exekutiert werden wird; einfach wird das sicher nicht.
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