![]() |
es gab anbieter bei denen verfiel es endgültig. dagegen wurde geklagt.
und der konsument bekam recht. |
Ich finde da noch mehrere Dinge wider die guten Sitten, die auch mal geklärt gehören:
Hier könnten sich die EU-Beamten mal nützlich machen... Quintus |
du verstehst den sinn von privatwirtschaftlichen verträgen aber schon? wenn ein mündiger bürger ein vertragsverhältnis mit bestimmten konditionen eingeht, dann gelten diese solange bis der vertrag in beiderseitigem einverständnis abgeändert wird oder - nach erfüllung allfälliger vertragsbestandteile - einseitig gekündigt wirde ...
es steht also jedem vertragspartner frei, den vertrag zu kündigen ;) einzig bei sittenwidrigkeit, einseitiger extremer benachteiligung oder ausnutzung der notlage des vertragspartners können verträge für ungültig erklärt werden ... |
Zitat:
Aber hat der Konsument hier eine gestalterische Möglichkeit am Vertrag mit zu wirken, außer ihn zu akzeptieren oder nicht? Die Netzbetreiber sind sich bei den in meinen Augen ziemlich unsittlichen Verträgen genau so einig wie die Tankstellen beim Benzinpreis. Quintus |
Der Konsument kann ihn annehmen oder auch nicht!
|
Zitat:
schon mal bei hofer versucht? oder media markt? nimm es, oder laß es. das ist leider so. für den extremfall gibt es ja noch den konsumentenschutz, da im konsumentenschutzgesetzt diverse dinge drinstehen, die den kunden schützen sollen, weil man ihm "unwissenheit" zugesteht. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:48 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag