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Autrob 28.05.2010 20:15

es gab anbieter bei denen verfiel es endgültig. dagegen wurde geklagt.
und der konsument bekam recht.

Quintus14 29.05.2010 10:52

Ich finde da noch mehrere Dinge wider die guten Sitten, die auch mal geklärt gehören:
  • Die Kontingentierung - dass dann kräftig zugelangt wird, wenn man das Minuten/Datenvolumen überschritten hat. Womit ist es beispielsweise erklärbar, dass ich z.B. bei A1 ein Gigabyte Datenvolumen um 12,- (Multimediapaket) kaufen kann - und wenn ich unabsichtlich drüber komm', zahle ich für das nächste Gigabyte 250 - in Worten zweihundertfünfzig(!) - Euronen (0,25 pro MB)?
  • Wenn auf großen Plakaten mit € 25,- für 1000/1000/1 geworben wird - warum gilt das dann nicht für alle? Wo bleibt da die Gleichberechtigung bzw. womit ist begründet, dass Altkunden mit 40% Aufschlag über den Tisch gezogen werden?
Und wenn man bei der A1-Hotline anfragt, warum das so ist bzw. ob man nicht eine Ausnahme machen kann, erfährt man: "... die anderen Anbieter machen das ja auch....".

Hier könnten sich die EU-Beamten mal nützlich machen...

Quintus

pc.net 29.05.2010 15:56

du verstehst den sinn von privatwirtschaftlichen verträgen aber schon? wenn ein mündiger bürger ein vertragsverhältnis mit bestimmten konditionen eingeht, dann gelten diese solange bis der vertrag in beiderseitigem einverständnis abgeändert wird oder - nach erfüllung allfälliger vertragsbestandteile - einseitig gekündigt wirde ...

es steht also jedem vertragspartner frei, den vertrag zu kündigen ;)

einzig bei sittenwidrigkeit, einseitiger extremer benachteiligung oder ausnutzung der notlage des vertragspartners können verträge für ungültig erklärt werden ...

Quintus14 29.05.2010 17:32

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2416821)
du verstehst den sinn von privatwirtschaftlichen verträgen aber schon?

Ich denke schon - ich hab' ja seinerzeit mal BWL studiert... ;).

Aber hat der Konsument hier eine gestalterische Möglichkeit am Vertrag mit zu wirken, außer ihn zu akzeptieren oder nicht? Die Netzbetreiber sind sich bei den in meinen Augen ziemlich unsittlichen Verträgen genau so einig wie die Tankstellen beim Benzinpreis.

Quintus

Baron 29.05.2010 17:57

Der Konsument kann ihn annehmen oder auch nicht!

Autrob 30.05.2010 23:53

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2416824)
Ich denke schon - ich hab' ja seinerzeit mal BWL studiert... ;).

Aber hat der Konsument hier eine gestalterische Möglichkeit am Vertrag mit zu wirken, außer ihn zu akzeptieren oder nicht?

Quintus

hast du bei irgendeinem rechtsgeschäft die möglichkeit, den vertrag zu beeinflußen?
schon mal bei hofer versucht? oder media markt?
nimm es, oder laß es.

das ist leider so.
für den extremfall gibt es ja noch den konsumentenschutz, da im konsumentenschutzgesetzt diverse dinge drinstehen, die den kunden schützen sollen, weil man ihm "unwissenheit" zugesteht.


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