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Michi B 09.05.2010 11:51

ist imho ein bilderbuchfall für ein rechtsskriptum für erstsemestrige...

es handelt sich um einen willensmangel (abgb) => geschäftsirrtum im weiteren sinne => erklärungsirrtum ohne erklärungsbewusstsein... da ist immer das beispiel: susanne unterschreibt weihnachtskarten, in diesem stoss liegt auch eine bestellkarte, die sie ohne es zu merken auch unterschreibt...

da gibts dann noch die vertrauenstheorie, die besagt dass dem anderen dadurch kein schaden enstehen darf, wenn du einem erklärungsirrtum unterliegst...
es muss entweder der irrtum durch den anderen veranlasst worden sein oder der irrtum hätte dem anderen auffallen müssen oder er wurde rechtzeitig aufgeklärt...
hier ganz klar, rechtzeitig aufgeklärt, der andere hat keinen schaden und dem anderen muss es auffallen wenn er 2x hintereinander den gleichen betrag von dir bekommt...

The_Lord_of_Midnight 10.05.2010 08:01

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2414433)
Sofort wenn man dies bemerkt, rührt man sich bei der Hotline, allein schon um sich zu beschweren, denn dies ist keinesfalls ein Normalfall und hat korrigiert zu werden.

pong

Natürlich, das ist der Psk mit Sicherheit bekannt.
Die werden sich aber hüten, das offen zuzugeben.
Denn für Fehler im Online-Banking-System sind sie haftbar.
Es würde sich wohl alles darum drehen, ob sie mir was anhängen können, weil ich vor dem 2. Versuch der Überweisung nicht die gezeichneten Buchungen überprüft habe.

Ist aber in diesem Fall von rein theoretischer Natur, denn es handelt sich um einen relativ kleinen Betrag von 21 Euro.
Dafür wird keiner einen Mords-Aufwand betreiben.

Der Hintergedanke war auch, daß ich mit diesem Posting hoffentlich möglichst viele Leute bei ähnlichen Fehlern mit Timeouts bei Online-Überweisungen warnen kann.
Vor allem diejenigen, die wie ich Kunde der Psk sind.
Denn ich gehe davon aus, daß ich nicht der Einzige mit diesem Problem bin.

Wobei ich jetzt stark relativieren muss, denn ich bin seit Jahrzehten Kunde der Psk, und ich mache auch regelmäßig Überweisungen, und das war der erste Fehler beim Online-Banking.
(Abgesehen von einzelnen zeitlich begrenzten Wartungsfenstern, die es wohl bei allen Online-Banking-Systemen gibt)

The_Lord_of_Midnight 10.05.2010 08:03

Zitat:

Zitat von Michi B (Beitrag 2414512)
ist imho ein bilderbuchfall für ein rechtsskriptum für erstsemestrige...

Ok, und welche Folgen hat es, wenn es zu einem Willensmangel und einem Vertrauensirrtum kommt ?

Christoph 10.05.2010 20:46

:ja:
Eine Erklärung für Rechtsunkundige wäre hilfreich, bitte nachtragen.
Interessiert mich auch.

The_Lord_of_Midnight 19.05.2010 12:08

Das konkrete Problem ist mittlerweile gelöst.
Zuerst habe ich auf meine Mail keine Antwort erhalten.
Nach über einer Woche habe ich dann nochmals urgiert, und dann wurde mir die Auskunft erteilt, daß das Geld beim nächten Zahlungslauf an mich rücküberwiesen wird.
Diese Rücküberweisung sehe ich seit heute auf meinem Konto.
Danke nochmal.


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