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nächster schritt wäre dann wohl ein brief vom anwalt über deinen rechtschutz (sofern der sowas deckt, ich würde da aber vorher auch den verkäufer darauf hinweisen, das allein könnte schon was bewirken). |
Hab den Verkäufer mal geschrieben das ich mich bei meinen Rechtschutz schlaugemacht habe und das die sagen das durch mein Höchstgebot ein Rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und das der nur durch ein beiderseitiges Einverständniss aufgelöst werden kann.
Mal schauen ob er sich bis morgen früh meldet, sonst ruf ich bei ebay an. Dachte mir ja schon sowas weil er erst 4 Bewertungen hat und gleich 4x ein Iphone 3GS reingestellt hat. |
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ebay geht von einem standardfall aus und will natürlich nicht support leisten für kleinere schwierigkeiten, die immer mal vorkommen und auch zwischen den leuten selbst gelöst werden können. deshalb kann man ebay erst nach einer zeit eingeschalten werden.
definitiv hast du ein recht auf den artikel, aber wie weit das letztlich durchgesetzt werden kann, ist ein anderes kapitel. auf jeden fall kannst du den fall bei ebay melden und der user kann bzw. wird permanent von ebay ausgeschlossen. das ist aber durch einen anderen usernamen auch nicht endgültig. die geschichte mit paypal ist in deinem fall eigentlich ein vorteil. wenn ihm die gebühren zu hoch sind, dann bekommst du auf jeden fall dein geld zurück, entweder von paypal oder vom user der es zurück überweist. hättest du auf sein konto eingezahlt, hätte der typ jetzt das geld und das i phone. wie gesagt: rechtlich bist du ganz eindeutig der gewinner. real gesehen, kannst du mit dem schrecken davon gekommen sein. viel glück auf jeden fall |
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