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-   -   Frage zu Parverbotsbeschilderung (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=238563)

JetStreamer 11.03.2010 19:44

Ok, ich habe mir die Zeiten zu wenig angeshen...
Die Beschilderung ist aber in Ordnung.

tba 11.03.2010 20:38

jo wird wohl so sein. trotzdem unübersichtlich! :/

ZombyKillah 11.03.2010 20:50

Also ich bin mir sehr unsicher ...

Würde Vorschlagen eine professionelle Beratung aufzusuchen, es ist auf jeden Fall ungewöhnlich ...

Keine Ahnung wie es bei Halte-Parkverbot ist ... bei einer Kurzparkzone wäre es auf jeden Fall zulässig ...
Aber in einer 30er Zone ist auch eine zusätzliche Begrenzung auf 10 km/h zulässig, ohne dass man die Zone verlässt während eine normale Begrenzung enden würde ...
Anders gesagt ... für Zonen gelten komplett andere Regeln wie für Gebote.
Wobei vermutlich nur das Halte-Park-verbot hinter dem ersten Ende nicht mehr gilt ... wenn überhaupt.

Es hilft nicht einmal, wenn du dir die StVo durchliest ... dort steht das nicht drinnen ...

Karl 11.03.2010 21:13

Ich sehe da ziemlich klar. Das Halteverbot wird für verschieden Zeiten ausgesprochen. Von der ersten Tafel bis zur vierten Tafel von 6-8h und ab der zweiten Tafel bis zur dritten von 8-11h. Also im Halteverbot noch ein Halteverbot.

Wenn ich mir vorstelle das ich dort einen Parkplatz suche, ist die Sache aber nicht mehr so klar, wie hier auf den Bildern ;-)

maxb 11.03.2010 21:53

Die einzig wirklich wichtige Frage hier die noch keiner gestellt hat ist, ob das Abschleppen wirklich gerechtfertigt war.

Dazu muss ein erhebliche Behinderung vorliegen, z.B. das ein Bus oder LKW nicht mehr vorbeikommt oder dort nicht durch ein Tor zufahren kann. Da bei dem 1. (?) Verbotsschild weder eine Ladetätigkeit noch Buszone oder sonstwas ausgewiesen war, sondern nur "von 6-8h", könnte ein Abschleppen hier ungerechtfertigt durchgeführt worden sein.

Da du die "Verwahrung" deines Autos aber wahrscheinlich schon beim Auslösen bezahlt hast, erübrigt sich aber auch das. :D

fredf 11.03.2010 23:14

Würd empfehlen die Angelegenheit (folgende 3 Punkte) mit einem Juristen eines Verkehrsclubs zu besprechen.

§54( 2 )besagt
Die Angaben und Zeichen auf Zusatztafeln müssen leicht verständlich sein. Insbesondere kann auch durch Pfeile in die Richtung der Gefahr oder des verkehrswichtigen Umstandes gewiesen werden.


Eine Abschleppzone (§ 89a Abs. 2 lit. b) wird ja auch nicht auf der Zusatztafel angezeigt, warum das Abschleppen erfolgt ist sollte auch abgeklärt werden.


Und ob der Abstand von 150m(? laut Angabe) bei der baulichen Gegebenheit zwischen der ersten und der letzten Tafel ohne zusätzlicher Beschilderung ausreichend ist

§ 52 / 13b. "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" (Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.) Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel "ANFANG" den Beginn und mit der Zusatztafel "ENDE" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Eine Zusatztafel mit der Aufschrift "AUSGENOMMEN ZUSTELLDIENSTE" zeigt an, daß das rasche Auf- oder Abladen geringer Warenmengen vom Halteverbot ausgenommen ist. Eine Zusatztafel mit der Aufschrift "AUSGENOMMEN LADETÄTIGKEIT" zeigt eine Ladezone an. Hinsichtlich weiterer Zusatztafeln gelten die Bestimmungen der Z. 13a sinngemäß.

LouCypher 12.03.2010 12:22

beschwerden zu missverständlicher beschilderung gibts zuhauf. Mein favorit ist noch immer die nebenfahrbahn vom opernring, gegenüber der oper vorm opernringhof.

tba 12.03.2010 23:08

Zitat:

Zitat von maxb (Beitrag 2406921)
Da du die "Verwahrung" deines Autos aber wahrscheinlich schon beim Auslösen bezahlt hast, erübrigt sich aber auch das. :D

jop das war mir bewusst, das problem ist - zahlst du nicht Bar => kommen 15€ Stempelgebühr dazu :rolleyes: - und da ich mir in der ganzen Angelegenheit ziemlich unsicher war - scheute ich weitere Kosten. (übr. die Mitarbeiter der MA48 sind nicht wirklich freundlich, wollte mich natürlich gleich informieren wie das aussieht mit der Beschilderung, wurde da nur auf die MA46 (glaub ich) verwiesen... naja)


auf meinem Parkplatz stand so ein Verkehrsdienstauto (Schneeräumer oder Salzstreurer oder sowas...) also das Abschleppen vermutlich gerechtfertigt.

nundenn da ich ende nächster woche für 3 wochen in urlaub fahre, habe ich leider keine Zeit das abzuklären und werds wohl sein lassen nachdem das nicht so eindeutig ist :hammer:

wenn's interessiert - das ganze ist in der Pilgramgasse, 1050 Wien ;-) - also aufpassen!

Danke für die Hilfe & Ratschläge!

ZombyKillah 13.03.2010 00:28

Du kannst ja auf ein anderes Detail bestehen ...

Die einzigen die ein abschleppen einleiten dürfen ist die Polizei und der Besitzer des Autos.

Wurde das Auto ohne Auftrag der Polizei abgeschleppt, so handelt es sich um einfachen Diebstahl.
Also, einfach mal den schriftlichen Auftrag der Polizei verlangen.
Dort findest du vielleicht auch eine offizielle Rechtfertigung.

Will ja nichts sagen ... aber das Verkehrsdienstauto darf dort auch nicht stehen.

bhoernchen 20.03.2010 16:53

wennst zwischen 6 und 11 dort geparkt hast wirst abgeschleppt ...


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