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Meinem Verständniss nach ist Parken vor der eigenen (einzelnen) Einfahrt erlaubt.
Wer soll sowas anzeigen? Das kann nur jemand, der hinaus oder hinein fahren will, jemand anderen interessiert das nicht. Wenn es eine Gemeinschaftsgarage ist, schaut das natürlich anders aus, da kann derjenige nur hoffen, das sein Auto erkannt wird, damit es nicht abgeschleppt wird. |
Wenn es vor der eigenen Einfahrt erlaubt wäre, so hätte jeder Einfahrtsbesitzer einen reservierten Parkplatz auf "öffentlichen" Grund. In der Praxis wäre es auch schwer die Berechtigung dazu nachzuweisen. Noch ein Pickerl?
Ich denke dabei an die vielen Einfahrten die ich schon gesehen habe, mit funktionslosen, von Unkraut überwucherten Einfahrtstore. Deren Besitzer einen komoden Parkplatz hätten. Es ist deshalb auch nicht so leicht eine Einfahrt errichten zu dürfen. Und in manchen Gegenden sollte man die Einfahrten rückbauen müssen. Weil sie sichtlich nicht benutzt werden(können). |
Wie schon gesagt, es muss ja sowas angezeigt werden.
Und das macht niemand (auch die Polizei nicht) einfach nur auf Verdacht. Da muss wer rausfahren wollen, dann kommt auch der Abschleppwagen, wenn es ums reinfahren geht, aber schon nicht - da reicht die Anzege aus. Besitzstörung sollte ja in diesem Fall ausscheiden. |
Dazu, wie oben schon als Link, ein Auszug aus der ÖAMTC Rechtsseite:
Zitat:
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Zitat:
Alternativ kann man auf eigenes risiko ohne polizei abschleppen lassen. Der vorteil dabei ist, dass der abscheppdienst sofort kommt, wenn die polizei ihn ruft kann das schon einen tag dauern. Eventuelle schäden bzw. taxikosten kann man jedoch vom parksünder einfordern. Bei mir war die bisher kürzeste zeit zwischen notruf und eintreffen das abschleppwagens ca. 3 stunden, abgeschleppt wurde daher noch nie weil der falschparker bis dahin immer weg war, hat auch schon mal 12std. gedauert. (wien 23. nicht irgendwo im nichts ;) ). |
Wien ist da offensichtlich ein bisschen anders.
In NÖ wird die Abschleppung eines Kfz vor einer Einfahrt definitiv nicht durch die Polizei veranlasst. Das muss derjenige selbst tun. Kosten kann er dann zivilrechtlich einklagen; erstmal muss er das aus eigener Tasche berappen. Oder Taxi nehmen und Kosten einklagen. |
Wenn du also die Anonymverfügung deiner Meinung nach zu unrecht bekommen hast, dann kannst du dagegen erstmal keinen Einspruch einlegen.
Du musst die Frist verstreichen lassen, bis du dann die Anzeige (?) bekommst. Erst dann ist ein Einspruch möglich. Das wird sich allerdings nicht positiv auswirken, falls du doch nicht recht bekommen solltest... |
Das hat mir der Beamte auch gesagt.
Werd wohl oder übel bezahlen. |
Wenn ich nicht irre, ist das Parken vor Einfahrten verboten. Ob Du jetzt einen Strafzettel wegen eines "Missverständnisses" gekriegt hast, oder ob einem Kapplträger, der zufällig vorbei ging, nur fad war, ist ja unerheblich. Zahl' und nimm's als Lehre.
Übrigens: ich parke vor meiner eigenen Einfahrt auch nicht - schon deswegen nicht, damit ich nicht den in der Umgebung wohnenden Leuten signalisiere "Hier kann man ungestraft parken". Ich hab' übrigens in Erfahrung gebracht, dass die Polizei jemanden abschleppen lässt, wenn man nicht aus der Garage RAUS kann. Wenn man nicht REIN kann, ist das angeblich kein Grund... Noch unbefriedigender ist die Sache auf Privatgrund, d.h. wenn sich jemand kaltschnäuzig auf vermietete Parkplätze stellt - da kann man abschleppen lassen (Beweisfoto!) , die Kosten muss man erst mal selbst zahlen und kann selbige dann beim Verursacher zivilrechtlich einklagen. Quintus |
afaik gibts da ein service bei abschleppdiensten, die kümmern sich um alles und man muss nichts zahlen.
Bei mir hat die polizei schon abschleppen lassen obwohl die einfahrt grad noch benutzbar war solange sich auf der anderen seite niemand hingestellt hat. Haben mich gfragt ob sie abschleppen sollen, mein ja hat ausgereicht. Dass der abschlepper erst 3 std. später gekommen ist als der parksünder schon weg war ist was anderes. |
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