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Boot 13.01.2010 17:41

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2398749)
Egal,ob du die Geräte FRISTGERECHT retournierst oder nicht, du bekommst etwas über 200 Euro pro Gerät verrechnet.

Ich hatte damals kein Problem. Bin aber auch auf ein anderes Produkt umgestiegen und es war ein Modemtausch.

FendiMan 13.01.2010 18:03

Bei mir war die Rückgabe auch problemlos, ohne Einbehalt der Modemkosten. Die 100€ Kaution wurden auch relativ schnell überwiesen (innerhalb eines Monates).

Philipp 13.01.2010 18:17

Ich würde das Modem nicht per Post schicken, sondern wenn möglich in einen der UPC Shops abgeben:

Zitat:

Folgende Shops stehen Ihnen zur Verfügung:

Shop 10. Bezirk
Favoritenstraße 80
A-1100 Wien
Öffnungszeiten: Mo-Do 9:00 - 19:00 Uhr, Fr 9:00 - 20:00 Uhr, Sa 9:00 - 17:00 Uhr

Shop 11. Bezirk
Guglgasse 8
EKZ Gasometer
A-1110 Wien
Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:30 - 19:00 Uhr, Sa 9:30 - 18:00 Uhr

Shop 21. Bezirk
Ignaz-Köck-Straße 1
A-1210 Wien
Öffnungszeiten: Mo-Mi 9:00 - 19:00 Uhr, Do-Fr 9:00 - 20:00 Uhr, Sa 9:00 - 18:00 Uhr

UPC Telekabel
Lazarettgürtel 81
8020 Graz

UPC Telekabel
Villacherstrasse 161
9020 Klagenfurt

UPC Telekabel
Bahngasse 8
2700 Wiener Neustadt

FendiMan 13.01.2010 18:21

Mir wurde damals gesagt, das ich das Modem nicht bei einem UPC-Shop abgeben kann, sondern es musste mit der Post nach Graz verschickt werden. Das aber dafür frei.

Und wenn UPC unberechtigt vom Konto einzieht, rückbuchen lassen. ;)

ruffy_mike 13.01.2010 23:13

Argh... na gut, dann lege ich es wohl lieber nicht drauf an :(

Edith sagt übrigens danke für alle Infos!

LZ 18.01.2010 18:23

Um solchen Nachverrechnungen und Gutschrift-HickHack aus dem Weg zu gehen mache ich mit der schriftlichen Kündigung bei Inet/Mobilfon etc. sofort auch einen Widerruf der Kontoeinzugsermächtigung. Und diesen Widerruf bekommt der Diensteanbieter erstens sowieso von meiner Bank, und zweitens auch von mir mit der Bitte um eine Endabrechnung und einen Erlagschein zum Händisch überweisen.
Diese Vorgangsweise kann ich jedem dringend empfehlen. Alles andere ist sinnloser Nervenstress.......Und eine Einzugsermächtigung ist wie ein offenes Geldbörsel!!

lg roberto

Christoph 18.01.2010 21:52

Das ist eine sehr gute Vorgangsweise, werde ich mir merken. :bier:

Hatte zwar noch nie ein Problem, aber Vorbeugen ist besser als heulen. ;)

Hawi 18.01.2010 22:36

Ich bin nicht so sicher, ob eine solcher Widerruf nicht umständlicher ist als das Geld allenfalls etwas später zu bekommen. Ich habe das vor ein paar Jahren bei Chello auch gemacht (falls meine Erinnerung im Detail nicht ganz richtig ist, mögen mich Expertinnen korrigieren).
Erstens hat es etwas gekostet. Nur eine Kleinigkeit, aber immerhin.
Zweitens musst du jedenfalls, sagte man mir auf der Bank, das dem "Einzieher" mitteilen, sonst können weitere Kosten entstehen. Dein Konto ist dann auch für Rückbuchungen nicht mehr zugänglich. Von ihm überwiesene Beträge (=dein Gutaheben) werden (kostenpflichtig) an ihn rückgebucht, was er dir dann in Rechnung stellt. Das Guthaben kommt dann drittens per Post - und wenn man nicht gerade daheim ist, muss man es abholen.
Bei mir wäre das alles nicht notwendig gewesen. Nach Anlaufschwierigkeiten hat alles geklappt.
"Gesperrt" hatte ich, weil ich zum letztmöglichen Termin lt. AGB kündigte, ohne ihnen das im Detail vorzurechnen (lt. AGB war nicht die Entgegennahme der Kündigung, sondern der Poststempel maßgeblich. Wahrscheinlich hatten sie das Kuvert weggeworfen). Das wurde aufgrund eines Mails sofort korrigiert (und auch schriftlich bestätigt). Der Rest lief wie am Schnürchen (zB schriftliche Bestätigung der persönlichen Rückgabe und entsprechende Gutschrift).

ruffy_mike 18.01.2010 22:57

In meinem Fall gibt's kein Guthaben, da keine Kaution verlangt wurde. Ich war aber immer noch zu faul um im Vertrag nachzusehen, ob da was drin steht zum Thema... :rolleyes:


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