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rev.antun 02.12.2009 09:19

Zitat:

Zitat von Hawi (Beitrag 2391504)
Früher war das Geld nur scheinbar da. Der einzige Unterschied ist, dass sich früher der Überziehungsrahmen um den noch nicht valutierten Betrag erhöhte.

nicht SCHEINBAR es war da nur eben mit valuta 1. - ich hab mein cash zb erst mit 2. bekommen - nicht sehr witzig wenn es früher schon am 28.-30. am konto war, wenn auch mit valuta 1.

barns 02.12.2009 10:08

Ich bin zwar auch nicht alle, wie du Hawi schon mitgeteilt hast, versteh's aber auch nicht.

Was hatte ich früher davon, wenn der Betrag zwar, in meinem Fall so um den 25., schon aufschien, jedoch eigentlich noch nicht verfügbar war?
Es hat doch nur die Bank davon profitiert.

Oder steh ich auch auf der Leitung?

FranzK 02.12.2009 11:05

Ich versteh' auch nicht, worauf rev.antun da herumreitet. Die jetzige Regelung ist ein eindeutiger Fortschritt, ohne Wenn und Aber....

:hallo:

rev.antun 02.12.2009 11:07

was haben die "verbraucher" nun davon das sie nun das cash später verfügbar haben, als vor der regelung?

und da sprech ich jetzt nicht von der valuta ...

oder glaubst die ganzen pensionisten haben sich gestern nur aufgeregt weil ihnen fad war :rolleyes:

ich seh darin wieder einmal eine prinzip sache!

aber möglicherweise denk ich da wieder zu kleinkariert :rolleyes:

FranzK 02.12.2009 11:17

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2391519)
nicht SCHEINBAR es war da nur eben mit valuta 1. - ich hab mein cash zb erst mit 2. bekommen - nicht sehr witzig wenn es früher schon am 28.-30. am konto war, wenn auch mit valuta 1.

Das ist aber in meinen Augen ein Irrtum. Die Bank behandelte es so, als wäre es erst am 1. vorhanden. Hast du vorher behoben, hast du auch Überziehungszinsen verrechnet bekommen. In diesem Fall ändert sich also praktisch gar nichts. Aber in allen anderen Fällen, wo es nicht um termingebundene Überweisungen geht, gewinnt jetzt der Kunde.

:hallo:

enjoy2 02.12.2009 11:38

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2391545)
was haben die "verbraucher" nun davon das sie nun das cash später verfügbar haben, als vor der regelung?

und da sprech ich jetzt nicht von der valuta ...

oder glaubst die ganzen pensionisten haben sich gestern nur aufgeregt weil ihnen fad war :rolleyes:

ich seh darin wieder einmal eine prinzip sache!

aber möglicherweise denk ich da wieder zu kleinkariert :rolleyes:

ich sollte besser nix dazu schreiben :D

TONI_B 02.12.2009 12:15

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2391501)
...eigentlich geht es ja in der EU verordnung nur darum das verbrauchern die gutschrift mit buchungstag valutiert werden muss. und da meist die gehälter/pensionen vor dem 1. verbucht wurde aber mit 1. gutgeschrieben wurde, und einige durch behebungen vor dem 1. soll zinsen entstanden sind wurde diese geniale idee geboren - die ist ist aber jetzt voll nach hinten losgegangen :hammer:

Weil die Banken offenbar wieder ein Hintertürl gefunden haben und damit unbedarften Leuten das Geld aus der Tasche ziehen. Für mich war es mehr als ärgerlich, dass ich zwei Wochen lang aufpassen musste, damit ich das Konto nicht überziehe. Und das ist jetzt wesentlich durchsichtiger.

rev.antun 02.12.2009 12:18

Zitat:

Zitat von FranzK (Beitrag 2391549)
Das ist aber in meinen Augen ein Irrtum. Die Bank behandelte es so, als wäre es erst am 1. vorhanden. Hast du vorher behoben, hast du auch Überziehungszinsen verrechnet bekommen. In diesem Fall ändert sich also praktisch gar nichts. Aber in allen anderen Fällen, wo es nicht um termingebundene Überweisungen geht, gewinnt jetzt der Kunde.

:hallo:

da ändert sich gar nix :eek:

also junker, wenn du am 1. dein geld mit valuta 1. am konto hast - und dann auf einmal mit valuta 2. bekommst (was ja wieder gegen regionales gesetz verstößt) und sich deiner meinug nix ändert na dann gute nacht

wenn ich früher abheb und ich überziehungszinsen zahle ist das eine sache - aber wenn ich einen tag weniger habenzinsen bekomme, bzw durch die zu späte gutschrift auf mein konto mir aufgrund einziehungs/daueraufträgen ich erhebliche sollsinsen zahle????

oder drück ich mich wirklich so beschissen aus das es keiner versteht :confused:

ok
wenn ich abhebe wann ich valutarisch ins soll komme ist es meine entscheidung.

wenn ich mein geld das mir mit 1. VALUTA! zusteht ich später bekomme - ist es nicht meine entscheidung

vor allem OHNE vorwarnung!!!

jetzt capisch :rolleyes:

barns 02.12.2009 12:19

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2391564)
Für mich war es mehr als ärgerlich, dass ich zwei Wochen lang aufpassen musste, damit ich das Konto nicht überziehe. Und das ist jetzt wesentlich durchsichtiger.

Das unterschreibe ich.

TONI_B 02.12.2009 12:21

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2391545)
was haben die "verbraucher" nun davon das sie nun das cash später verfügbar haben, als vor der regelung?

und da sprech ich jetzt nicht von der valuta ...

oder glaubst die ganzen pensionisten haben sich gestern nur aufgeregt weil ihnen fad war :rolleyes:

ich seh darin wieder einmal eine prinzip sache!

aber möglicherweise denk ich da wieder zu kleinkariert :rolleyes:

Hast du das überhaupt verstanden? Es sind neben den Überziehungszinsen oft auch noch Gebühren abgebucht worden, wenn man das Konto auch nur um 1ct überzogen hat. Am Kontoauszug steht, du hast 1000€ - nur stand leider nicht, dass das Geld eigentlich erst 14 Tage später verfügbar ist. Bis dahin zahlst du ca. 19% Zinsen und eine Gebühr. D.h. wenn man nicht genau gerechnet hat und das Konto auch nur für einen Tag um einen ct überzogen hat, gabes einige € Gebühr...:mad:


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