![]() |
Wie schon holzi schrieb, Mietervereinigung fragen.
Wenn in euerem Dienstvertrag steht, daß ihr den Gehaltszettel nicht weitergeben dürft, würde ich diesen Passus dem Vermieter zeigen; den Gehaltszettel könnt ihr ihm ja zeigen, aber nicht in Kopie überlassen. Zu den Mietnomaden: was hilft ein Gehaltszettel? Wenn der Mieter nach zwei Monaten Hackenstad wird, hat der Vermieter nichts mehr vom Gehaltszettel. :eek: |
NA wenn der HVW. den zettel wenigstens vor der Unterschrift gesehen hat-kann er wenigstens sagen -bei Vertragsabschluß war er noch angestellt -das sich das schnell ändern kann ist eh klar!:rolleyes:
Aber so wirds wohl auf den Zweiten Teil meines Posts hinauslaufen! Was da die Mietervereinigung tun kann ist mir aber auch schleierhaft -immerhin ist ja kein Vermieter verpflichtet gerade Ihm die Wohnung zu vermieten!:eek: |
Zitat:
nur auf deine schönen blauen augen hin soll der vermieter dir glauben, daß du dir die wohnung leisten kannst????? |
Ich glaub's ja nicht!
Da versteh' ich Euch jetzt nicht! Das ist doch eine Prinzipsache! Der Gehaltszettel sagt rein gar nichts aus! Wenn er den Job verliert, was ist dann? Und ich habe noch nie einen Gehaltszettel vorlegen müssen - was soll denn da noch alles kommen? Das ist imho einfach eine "Schikane" - die weder Mietnomadentum bekämpft noch vor Zahlungsunfähigkeit des Mieters schützt. Ich sag' nicht, dass der Vermieter das einfach aus "Bosheit" macht (;-)) - aber es ist nicht überlegt finde ich und deshalb auch nicht gerechtfertigt.
Aber natürlich: je nachdem wie sehr Du die Wohnung möchtest, solltest Du wohl einlenken. Ich bin halt ein Prinzipienreiter :D |
Zitat:
Er beweist, dass es jetzt ein Anstellungsverhältnis gibt, wieviel zur Zeit verdient wird und über den Firmennamen auch etwas über die Seriosität des Dienstverhältnisses. Es sagt statistisch sehr wohl auch etwas über die zukünftige Entwicklung aus. Garantie für die Zukunft ist es natürlich keine, aber wenn du aus "Prinzip" darauf herumreitest, dürftest du nie einen Kredit bekommen... ;) :hallo: |
Richtig!
@trodat Prinzipen Reiten kann man sich leisten wenn man nicht selbst betroffen ist-dann ist aber billig!:rolleyes: |
Wenn es sich um eine Geförderte Mietwohnung handelt must du einen nachweis bringen das du förderungswürdigt bist
Alls nachweis dazu dienen eben die Lohnzettel bzw. die Jahreslohnzettel und wie schon ein vor Poster schrieb due gibst ihn ja nicht weiter |
Ich würde auch mal beim Arbeitgeber nachfragen, wie der das mit der "Weitergabe" sieht.
|
Eine gute Idee.!
Sollte der Arbeitgeber definitiv auf eine Nichtweitergabe bestehen, so soll er das schriftlich darlegen, und das legt man dann dem Vermieter vor. Ggf. könnte der Arbeitgeber auch eine Bestätigung ausstellen, daß Hr.+Fr. XY, seit .... in in dem Unternehmen beschäftigt sind und ein monatl. Einkommen von ca. € xxxxx - yyyy beziehen. Damit sollte beiden Seiten Genüge getan sein. |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:25 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag