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Auftragsbestätigung ist vorhanden.
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Zitat:
oder "Anderungen vorbehalten..." nicht, oder? wenn du ihn bekommst, dann für 10.000.- oder gar nicht ;) |
Zitat:
§ 871 ABGB (1) War ein Teil über den Inhalt der von ihm abgegebenen oder dem anderen zugegangenen Erklärung in einem Irrtum befangen, der die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben betrifft, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet und erklärt wurde, so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den anderen veranlaßt war, oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde. eine Preisabweichung um den Faktor 10 sollte auffallend genug sein. Folge: der Händler kann den Vertrag wegen Erklärungsirrtums anfechten. |
Lol, ja aber schön wärs gwesen. ;) Nix für ungut :D
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