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Ich glaube, dass der Händler das Auto mindestens im gültigen §57a Zustand Verkaufen muss, sprich ein gültiges Pickerl. Und dazu gehört auch das Licht.
lG |
laut gewährleistung müssen teile die beim kauf defekt sind ersetzt werden und ein ausgebranntes lamperl in der aschenbecherbeleuchtung ist nunmal auch ein defekt, wenn auch nicht §57a relevant. Bei mir zumindest hat sich noch keiner geweigert, geraunzt ja aber geweigert, nie.
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@lou
Ich dachte du meintest, er müsse innerhalb der Gewährleistung auch ein defektes Lamperl ersetzen. Offenbar meintest du aber vor der Übergabe... |
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