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Telcontar 03.06.2009 16:01

Kurz und bündig
NEIN

LouCypher 03.06.2009 16:04

verstehe, ok €20-40 sind noch immer billiger als lieferung.

Telcontar 03.06.2009 16:17

http://www.sicher-transportieren.at/...#_Toc215132302
Zitat:

1 KFG - Kraftfahrgesetz

1.1 KFG § 101. Beladung

(1) Die Beladung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 5 nur zulässig, wenn
c) die größte Länge des Fahrzeuges durch die Beladung um nicht mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges überschritten wird und
d) bei Bewilligungen gemäß Abs. 5 zweiter Satz erteilte Auflagen eingehalten werden,
e) die Ladung und auch einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeug so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sind, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. Die einzelnen Teile einer Ladung müssen so verstaut und durch geeignete Mittel so gesichert werden, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges nur geringfügig verändern können; dies gilt jedoch nicht, wenn die Ladegüter den Laderaum nicht verlassen können und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. Die Ladung oder einzelne Teile sind erforderlichenfalls z.B. durch Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen oder Kombinationen geeigneter Ladungssicherungsmittel zu sichern. Eine ausreichende Ladungssicherung liegt auch vor, wenn die gesamte Ladefläche in jeder Lage mit Ladegütern vollständig ausgefüllt ist, sofern ausreichend feste Abgrenzungen des Laderaumes ein Herabfallen des Ladegutes oder Durchdringen der Laderaumbegrenzung verhindern. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann durch Verordnung nähere Bestimmungen festsetzen, in welchen Fällen eine Ladung mangelhaft gesichert ist. Dabei können auch verschiedene Mängel in der Ladungssicherung zu Mängelgruppen zusammengefasst sowie ein Formblatt für die Befundaufnahme bei Kontrollen festgesetzt werden.
(1a) Sofern ein von der Person des Lenkers oder des Zulassungsbesitzers verschiedener für die Beladung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers Anordnungsbefugter vorhanden ist, hat dieser unbeschadet der § 102 Abs. 1 und § 103 Abs. 1 dafür zu sorgen, dass Abs. 1 lit. a bis c und e eingehalten wird.
und dann noch
Zitat:

2.3 STVO § 61. Verwahrung der Ladung

(1) Die Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, dass sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. Es ist verboten, einen Teil der Ladung nachzuschleifen, es sei denn, dass es sich um eine vom Straßenerhalter erlaubte Beförderung von Baumstämmen auf Holzbringungswegen handelt.
(2) Das hintere Ende der Ladung ist, wenn sie das Fahrzeug mehr als 1 m überragt, deutlich zu kennzeichnen und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material zu versehen. (3) Ladungen, die durch Staub- oder Geruchsentwicklung oder durch Abfallen, Ausrinnen oder Verspritzen Personen belästigen oder die Straße verunreinigen oder vereisen können, sind in geschlossenen und undurchlässigen Fahrzeugen oder in ebenso beschaffenen Behältern zu befördern. Ladungen, die abgeweht werden können, sind mit Plachen oder dergleichen zu überdecken; dies gilt für die Beförderung von Heu oder Stroh sowie für Düngerfuhren jedoch nur, wenn sie mit Fahrzeugen transportiert werden, mit denen eine Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten werden darf.
(4) Ladungen, die durch die Bewegungen des Fahrzeuges Lärm verursachen können, müssen mit schalldämpfenden Unter- oder Zwischenlagen versehen, fest zusammengebunden oder aneinandergepreßt werden.
(5) Blendende Gegenstände sind auf offenen Fahrzeugen verhüllt zu befördern.
(6) Ist die Ladung ganz oder teilweise auf die Straße gefallen, so hat der Lenker zunächst allenfalls erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsstörungen zu treffen, das Beförderungsgut von der Straße zu entfernen und die Straße zu reinigen.
wenn du auf eine baustelle gehst und mit den leuten dort redest werden sie sicher eine möglichkeit finden mit ihren fahrzeugen zu dir zu kommen
kostet halt eine kiste bier :)

LouCypher 03.06.2009 16:40

danke das hab ich gesucht, habs nur für deutschland gefunden, die sind nicht pingelig wie wir

Telcontar 03.06.2009 16:43

Bitte gerne :)

FendiMan 03.06.2009 17:00

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2365335)
Ich hab zb. am WE eine wand eingerissen

Also ich hab nicht das Gefühl, das du weißt, was du tust.
War die Wand tragend oder war es eine Zwischenwand - wie stark war sie?
Eine 7m Öffnung in einer Wand ist keine Kleinigkeit, die man so nebenbei mit einem Überlager vom Schrottplatz überbrückt.

Dumdideldum 03.06.2009 19:18

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2365402)
sagt mal wie lang darf denn eine ladung vor und hinten übers auto stehen? Bekomm ich einen 7m träger überhaupt legal auf ein 4,5m auto (vorausgesetzt das dach hälts aus)?

Mal ganz abgesehen von der Länge - aber wie siehts mit dem Gewicht aus ? So ein 7m Stückerl Stahl ist ja nicht gerade leicht .

Mobiletester 03.06.2009 19:48

Imho ist der Transport teurer als der Träger.

PowerPoldi 03.06.2009 20:12

Darum frag ich ja welchen Träger du verwenden willst:
IPE-Träger gibt's von IPE 80 ... IPE600
IPE100 hat 8,10 kg/m
IPE 200: 22,4 kg/m
HEA Träger gibt's von HEA 100 - HEA1000
HEA100: 16,7 kg/m
HEA200: 42,3 kg/m
Ich setzt mal voraus, daß jemand, der einen 7m Träger einbaut, genügend FACHKENNTNIS hat um den Träger statisch richtig zu dimensionieren!!!!!

Baron 03.06.2009 20:26

Dein Wort in Gottes gehörgang lieber P.Poldi -ber wenn man zuerst das Loch in die Wand haut und sich nachher erst um die überlager kümmert....steigen so leise Zweifel auf!:cool::rolleyes:
Kann mich noch ans Knirschen im Gebälk erinnern als der Türkische Bäcker in der Mariahilfertrasse ein Wand die ihm in Weg war entfernt hat-mein Freund hatte daneben das Cafehaus! Die wand war eine Tragende-wie auch die Feuerwehr feststellte!:(
Da sagte mein freund Dursun zu seinem Landsmann Mustaffa:"bist du deppert -Tschusch?" (originalzitat!);):D


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