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alterego100% 27.01.2009 11:57

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2342320)
Ist halt nicht gerade Fälschungssicher.

Probiert habe ich das noch nicht, aber vielleicht ist es fälschungssicherer.

http://www.gebetslink.de/bildschutz/

reemrev 15.02.2009 21:26

Du brauchst kein Copyright vermerken. Da du die Photos gemacht hast liegen Urheberrechte und Verwertungsrechte automatisch bei dir, es sei denn du gibtst sie vertraglich aus der Hand.
Wenn also einer deiner Bekannten ungefragt das Bild auf seiner Webseite veröffentlicht oder es der Presse zur Veröffentlichung weitergibt, kannst du rechtlich einschreiten. Macht man aber bei Freunden eigentlich nicht. Daher solltest du allen, denen du die Photos schenkst, darauf hinweisen, dass die Verwertung deiner Bilder deiner ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Außerdem kannst du darauf bestehen, dass dein Name mit veröffentlicht werden muss.

Wenn hingegen du die Bilder veröffentlichen willst, brauchst du die Zustimmung des Abgebildeten (wichtig: schriftlich, wie du schon erwähnt hast). Ein Copyright-Vermerk ist auch hier nicht notwendig.

schichtleiter 15.02.2009 22:16

solche wasserzeichen wie oben kannst problemlos mit php einfügen.
gilt halt immer einen kompromiss zwischen entfernbarkeit und sicherheit zu finden.

wtyper 16.02.2009 17:29

Danke für die Links, ich hatte ja schon einmal so etwas, das aber wieder verlegt und bin jetzt zufällig hier drauf gestoßen! Viel Spaß beim Fotografieren euch allen!

Weini 17.02.2009 14:51

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2342428)
Ich verwende keinen Photoshop. Aber mit einem Stempel Schriftzüge entfernen?

"Kopierstempel" nennt sich das Werkzeug. Du nimmst einen (benachbarten) Teil des Bilkder auf und stempelst damit über die Bildteile, die du aus dem Bild haben möchtest.

Das "Reparatur-Pinsel-Werkzeug" ist auch ganz praktisch (im Photoshop) und passt Strukturen stempel-like den Helligkeiten an der auszubringenden Stellen an.

Weini 17.02.2009 14:56

Zitat:

Zitat von reemrev (Beitrag 2346785)
Du brauchst kein Copyright vermerken. Da du die Photos gemacht hast liegen Urheberrechte und Verwertungsrechte automatisch bei dir, es sei denn du gibtst sie vertraglich aus der Hand.
Wenn also einer deiner Bekannten ungefragt das Bild auf seiner Webseite veröffentlicht oder es der Presse zur Veröffentlichung weitergibt, kannst du rechtlich einschreiten.

Soweit österreichisches Recht. Ein US-Amerikaner kann dann bereits völlig legal und ungeniert verwenden - sein Recht schreibt den Copyright-Vermerk auf allen Bildern vor, wenn das Urheberrecht geschützt sein soll. Und das Webseiten international wirken...

Weiters ist es einfacher, mit einem Vermerk auch dem Blödesten kundzutun, dass er sich gerade auf Gebiet jenseits der Grenzen des Rechts begibt. Und sogar das hält schon einige ab, Bilder unrechtmäßig einzusetzen. (Ich spreche hier aus langjähriger Erfahrung mit diesem Gebiet.)

reemrev 17.02.2009 15:26

Das Urheberrecht (ohne copyright-Vermerk) ist EU-Standard, in Amerika scheint die Sachlage tatsächlich etwas anders zu sein (allerdings habe ich auf US-Seiten noch nie einen c-Vermerk gesehen, meistens wird der Fotograf erwähnt - so klagewütig wie man dort ist, muss es da auch andere Regelungen geben, vielleicht allg. im Impressum?).

Loco 18.02.2009 23:10

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2347044)
Soweit österreichisches Recht. Ein US-Amerikaner kann dann bereits völlig legal und ungeniert verwenden - sein Recht schreibt den Copyright-Vermerk auf allen Bildern vor, wenn das Urheberrecht geschützt sein soll. ...

Das ist nicht korrekt. Auch nach US-Recht gilt das Urheberrecht ab der Entstehung des Werkes. In der Praxis ist jedoch die Durchsetzung bzw. die Höhe der Ansprüche (Punitive Damage vs. Actual Damage) an die Registrierung beim Copyright Office gebunden. Eine Ausnahme ist eine Urheberrechtsverletzung innerhalb von 90 Tagen, da gelten erweitere Ansprüche auch bei Nachregistrierung.

Weini 19.02.2009 13:13

Zitat:

Zitat von Loco (Beitrag 2347355)
Das ist nicht korrekt. Auch nach US-Recht gilt das Urheberrecht ab der Entstehung des Werkes. In der Praxis ist jedoch die Durchsetzung bzw. die Höhe der Ansprüche (Punitive Damage vs. Actual Damage) an die Registrierung beim Copyright Office gebunden. Eine Ausnahme ist eine Urheberrechtsverletzung innerhalb von 90 Tagen, da gelten erweitere Ansprüche auch bei Nachregistrierung.

In der Gerichtspraxis werden immer wieder Ansprüche nach dem Urheberrecht abgelehnt, wenn die Registrierung nicht erfolgt ist. Um das ging es mir (und in diesem Thread generell) um die Frage, ob der Vermerk überhaupt Sinn macht.

Aber du hast schon recht.

Mobiletester 24.02.2009 07:48

@darkcobalt
Meiner Info nach fehlt bei Deiner Webseite der Hinweis auf den Ursprung dieser.
Auch fehlt mir eine einfache Möglichkeit der Kontaktaufnahme.


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