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Espresso 12.06.2001 00:36

und da brauchst nur mit einem starken Permanentmagneten drüberfahren um sie zu löschen. :roflmao:

The_Lord_of_Midnight 14.06.2001 15:02

Also ich find sowas überhaupt nicht lustig, vor allem wenn man bedenkt welche riesigen Schäden damit angerichtet werden können. Ab 500.000 Schilling wird es als Verbrechen gewertet, dann kommt die Kripo. Ich weiß nicht, ob dann noch irgendjemand lacht der glaubt er muß das nachmachen. Vor allem wenn man dann ein halbes Jahr oder noch länger im Knast sitzt.

Auf jeden Fall können wir das hier nicht feststellen, was wirklich passiert ist. Könnte ja auch nur eine originelle Ausrede gewesen sein. Denn was manche Firmen für Sachen machen, nur wegen der paar Tausender für ein ordentliches Sicherungsgerät...

overcooler 14.06.2001 16:40

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
nur wegen der paar Tausender für ein ordentliches Sicherungsgerät...

a gscheider dds3 raid streamer kostet bei transtek 500k ös, die bänder sind a ned billig (zumindest wenns gscheid sind) und der tresor kostet wenn a klein und brandfest sein soll auch scho an 10er
;)

LZ 14.06.2001 17:15

Ich denke wenn die innerhalb einer Woche nicht ans Netz kommen da eher ein Liquiditationsproblem besteht.

best regards,

LZ

The_Lord_of_Midnight 14.06.2001 19:04

> a gscheider dds3 raid streamer kostet bei transtek 500k ös, die bänder sind a ned billig (zumindest wenns gscheid sind) und der tresor kostet wenn a klein und brandfest sein soll auch scho an 10er

Das hängt davon ab, welche Datenmengen man hat und welche Sicherungsstrategie. Wennst sowas nimmst, hast ja auch einen Server, der Millionen kostet. Aber selbst in solchen Preisregionen wird immer wieder bei der Sicherungsstrategie gespart. Die Ahnungslosen werden nie aussterben...

spunz 14.06.2001 19:16

so ein überteuer streamer bringt dir nix, wenn die medien dann nicht richtig dezentral gelagert werden und der zugriff entsprechend begrenzt wird.

Punschkrapfen 16.06.2001 11:20

Zitat:

Original geschrieben von wol
Ist das, was dieser Ex-Mitarbeiter getan hat strafbar? Kommt der jetzt vor Gericht?
je nach Umfang des Schadens bis zu 5 Jahre Häfn:

§ 126a StGB (1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er
automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene
Daten, über die er nicht oder nicht allein verfügen darf, verändert,
löscht oder sonst unbrauchbar macht oder unterdrückt, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Unter Daten im Sinn des Abs. 1 sind sowohl personenbezogene und
nicht personenbezoge Daten als auch Programme zu verstehen.
(3) Wer durch die Tat an den Daten einen 25 000 S übersteigenden
Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wer einen 500 000 S
übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Die zivilrechtlichen Forderungen kommen noch dazu - §§1295ff. ABGB -
§ 1295. (1) Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den
Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat,
zu fordern; der Schade mag durch Übertretung einer Vertragspflicht
oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein.
...


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