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-   -   Garantiefall, aber ich soll Versandkosten bezahlen (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=232140)

FendiMan 04.12.2008 23:43

Die Herstellergarantie kann der Hersteller nach eigenen Gutdünken formulieren.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Aber was verstehst du jetzt noch nicht?

oitt 04.12.2008 23:47

ich verstehe nicht:

1.) was diese nach eigenem gutdünken formulierte garantie damit zu tun haben soll, daß innerhalb der garantie nicht mehr der händler vertragspartner sei
2.) warum ich immer beim händler das defekte gerät innerhalb der garantie (NICHT der gewährleistung) abgeben durfte..


aaah jetzt! tut mir leid...
könnte sein demnach daß wirklich dann der hersteller vertragspartner ist nach der gewährleistungszeit?! arg! hatte ich noch nie, daß ich das gerät dann beim hersteller abgeben mußte...

FendiMan 04.12.2008 23:52

Willst du das nicht verstehen?
Nach einem halben Jahr ist die gesetzliche Gewährleistung eigentlich unnütz, da du dann beweisen musst, das der Fehler quasi schon eingebaut war. Darum fällt damit der Händler als Ansprechpartner weg und die Herstellergarantie greift, soferne diese länger als 6 Monate gilt, und darum bleibt Nukia auch auf den Versandkosten sitzen.

oitt 04.12.2008 23:55

habs ja schon kapiert...tut mir leid...

ist halt gegen mein gerechtigkeitsempfinden und vor allem gegen meine scheinbar seitens der händler kulanten erfahrungen...vl liegts auch daran daß ich beim händler immer schutzbrief nehme. tut mir leid...lag scheinbar vollkommen klugshicerisch falsch :(

Baron 05.12.2008 01:02

@oitt
Scheinbar?
Fendiman hats von Anfang an richtig beschrieben -und ob sich dein Gerechtigkeitsempfinden mit den Gesetzestext arrangieren kann-----:rolleyes:

iG0r 05.12.2008 01:22

In der Praxis kannst das tolle Gewährleistungsrecht bei Elektronik sowieso vergessen. Wie will man denn beweisen, dass der Schaden schon von Anfang an bestanden hat? Wenn die ersten 6 Monate um sind, kann man nur hoffen, dass man nicht wengen 2 Euro Ersparnis bei einem "schlechten" Händler gekauft hat. Wer billig kauft, kauft dann eben oft zweimal in kurzer Zeit ;)

Baron 05.12.2008 01:53

WER billig kauft -kauft teuer -hat schon mein Boss in der Ausbildung zu mir gesagt! Und das stimmt!:)

RaistlinMajere 05.12.2008 02:48

Zitat:

Zitat von nukia (Beitrag 2328882)
der Händler hat mich an iomega verwiesen

wenn garantie eingefordert wird, hat der händler tatsächlich nichts damit zu tun, denn die vergibt der hersteller.
nur gewährleistung kann beim händler (=vertragspartner) eingefordert werden. nachdem aber das kaufdatum schon über 6 monate zurückliegt und somit die beweislast beim kunden liegt, ists im konkreten fall wohl besser, über garantie zu fahren.

in der praxis übernimmt das dann eh auch oft der händler, wobei er dazu aber nicht verpflichtet ist. er könnte sich sich theoretisch auch bequem zurücklehnen und sagen "wenn sie mir beweisen können, daß sie den schaden nicht verschuldet haben, habens anspruch auf gewährleistung" (=die beweislast dafür liegt nach 6 monaten beim kunden!). wenn das der kunde nicht vermag (was meistens der fall sein wird, darum sind die 24 monate gewährleistung auch ein witz, tatsächlich sinds eigentlich nur 6, da liegt nämlich die beweislast, daß der kunde aktiv was mit der beschädigung zu tun hat beim händler, ansonsten wird vom gesetz her angenommen, daß der schaden bereits bei übergabe vorhanden war, solange der händler nicht das gegenteil beweisen kann), ist die angelegenheit für den händler erledigt, dann bleibt dem kunden nur noch der gang zum hersteller zur einforderung der herstellergarantie. was genau unter diese garantie fällt, sollte man auch wissen, es kann gut sein, daß die versandkosten dabei vom kunden zu berappen sind.

ich empfehle das studium der entsprechenden paragraphen (siehe dazu auch dieser thread). zahlt sich echt aus.

Loco 05.12.2008 08:50

Zitat:

Zitat von RaistlinMajere (Beitrag 2329010)
wenn garantie eingefordert wird, hat der händler tatsächlich nichts damit zu tun, denn die vergibt der hersteller.
nur gewährleistung kann beim händler (=vertragspartner) eingefordert werden. nachdem aber das kaufdatum schon über 6 monate zurückliegt und somit die beweislast beim kunden liegt, ists im konkreten fall wohl besser, über garantie zu fahren.

in der praxis übernimmt das dann eh auch oft der händler, wobei er dazu aber nicht verpflichtet ist. er könnte sich sich theoretisch auch bequem zurücklehnen und sagen "wenn sie mir beweisen können, daß sie den schaden nicht verschuldet haben, habens anspruch auf gewährleistung" (=die beweislast dafür liegt nach 6 monaten beim kunden!). wenn das der kunde nicht vermag (was meistens der fall sein wird, darum sind die 24 monate gewährleistung auch ein witz, tatsächlich sinds eigentlich nur 6, da liegt nämlich die beweislast, daß der kunde aktiv was mit der beschädigung zu tun hat beim händler, ansonsten wird vom gesetz her angenommen, daß der schaden bereits bei übergabe vorhanden war, solange der händler nicht das gegenteil beweisen kann), ist die angelegenheit für den händler erledigt, dann bleibt dem kunden nur noch der gang zum hersteller zur einforderung der herstellergarantie. was genau unter diese garantie fällt, sollte man auch wissen, es kann gut sein, daß die versandkosten dabei vom kunden zu berappen sind.

ich empfehle das studium der entsprechenden paragraphen (siehe dazu auch dieser thread). zahlt sich echt aus.

*unterschreib*

Immer wieder kommt beim Thema Garantie/Gewährleistung das Halbwissen hervor, siehe ein paar Posts in diesem Thread. :rolleyes:
RaistlinMajere hat eh schon richtig geschlossen, dass die Gewährleistung faktisch nur 6 Monate beträgt (unbeschadet jeglicher Kulanz), was aber auch einen Sinn macht, da sie ausschließlich den Auslieferungszustand betrifft und nicht dass "das Ding irgendwann hin wird". Das betrifft nämlich die Garantie.

schichtleiter 05.12.2008 16:12

drum kauf ich alles bei amazon, da kann man auch noch nach jahren das geraffel einfach zurückschicken und krigt sein geld wieder


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