Zitat:
Zitat von garfield36
(Beitrag 2328783)
Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht. Ist ja auch mit Kosten verbunden, und wenn diese höher sind als der einzutreibende Betrag, geht die Kosten- Nutzenrechnung nicht auf. Noch dazu wenn der Erfolg einer Klage nicht gesichert erscheint.
Dann ergibt sich auch noch die Frage, ob die Klage nicht in Österreich eingereicht werden müsste. Man kann mich ja schließlich nicht zwingen zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu fahren. Ob ein deutsches Gerichtsurteil in Österreich vollzogen werden kann, bezweifle ich in diesem Fall.
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Die Kosten für eine Klage wegen Geldleistung (Mahnklage) sind für diesen Betrag EUR 19, das Formular kannst du dir aus dem Internet herunterladen und IMHO auch per Post an das zuständige (Bezirks)gericht senden.
Dieses stellt dann "aufgrund der vom Gericht nicht überprüften Behauptungen" einen (vollstreckbaren) Zahlungsbefehl aus (den man natürlich beeinspruchen kann, erst dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.) Wenn man nicht rechtzeitig beeinsprucht und nicht zahlt, kann man sofort gepfändet werden.
Die Kosten (Gerichtsgeühren + Porto Einschreiben) werden natürlich auf die Klagsforderung draufgeschlagen.
Das ganze ist sehr einfach, habe ich selbst heuer schon bei einem "Gewährleistungsstreit" durchgezogen (blieb mir auch nicht anderes ürbig, sonst wäre ich nie zu meinem Geld gekommen).
@FendiMan - ja, das ist sehr sehr wahrscheinlich
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