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zAPPEL 26.11.2008 14:00

Es steht aber so im Kleingedruckten, dass man auf jeden Fall runterscrollen muss und man es nicht sieht wenn man nur das Formular ausfüllt und auf "absenden" geht.

lg

peter-k 26.11.2008 17:53

Gibt es einen unterschriebenen Vertrag?
Könnte sich ja sonst jeder dort anmelden, unter jedem beliebigen Namen - einfach aus dem Telefonbuch.

Würde dem 'Rechtsanwalt' Günther in Deutschland links liegen lassen oder eindeutig auffordern diese Belästigung zu unterlassen.
(So es keinen unterschriebenen, rechtlich bindenden Vertrag gibt).

zonediver 26.11.2008 17:54

Die Frage ist wohl eher: Warum meldet man sich mit seinem "reellen" Namen auf solchen Seiten an??? Für sowas benutzt man einen Faik-Account - hoffentlich hast für die Zukunft was draus gelernt ;)

harry1983 27.11.2008 07:49

Um euch auf den neuesten Stand zu halten. Hab gestern ausführlich mit dem Konsumentenschutz gesprochen, die haben gesagt sowohl die Firma als auch der Rechtsanwalt von der Firma ist denen bekannt.
Man soll auf keinen Fall zahlen oder die richtigen Daten bekannt geben. Wir sollen nochmals das Formular welches man auf der HP der AK findet diesmal an den RA schicken (natürlich mit Fakedaten) und dann einfach nix mehr machen, denn zu einer Klage kommt es nicht.

Somit Fall erledigt für mich ;) Danke trotzdem für eure Unterstützung

maxb 27.11.2008 10:49

Zitat:

Zitat von harry1983 (Beitrag 2326786)
Mittlerweile (ich vermute ganz stark das die´s geändert haben) steht der Preis direkt auf der Page, aber halt im Kleingedruckten und nicht nur in den AGB´s.

der Preis steht laut webarchive seit Herbst 2007 direkt auf der page ;)

Baron 27.11.2008 20:49

THX für die Info harry!

garfield36 04.12.2008 13:35

Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht. Ist ja auch mit Kosten verbunden, und wenn diese höher sind als der einzutreibende Betrag, geht die Kosten- Nutzenrechnung nicht auf. Noch dazu wenn der Erfolg einer Klage nicht gesichert erscheint.
Dann ergibt sich auch noch die Frage, ob die Klage nicht in Österreich eingereicht werden müsste. Man kann mich ja schließlich nicht zwingen zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu fahren. Ob ein deutsches Gerichtsurteil in Österreich vollzogen werden kann, bezweifle ich in diesem Fall.

FendiMan 04.12.2008 14:36

Zitat:

Zitat von garfield36 (Beitrag 2328783)
Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht.

Noch nie hat eine Firma, die mit solchen Methoden arbeitet, geklagt.

maxb 04.12.2008 21:09

Zitat:

Zitat von garfield36 (Beitrag 2328783)
Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht. Ist ja auch mit Kosten verbunden, und wenn diese höher sind als der einzutreibende Betrag, geht die Kosten- Nutzenrechnung nicht auf. Noch dazu wenn der Erfolg einer Klage nicht gesichert erscheint.
Dann ergibt sich auch noch die Frage, ob die Klage nicht in Österreich eingereicht werden müsste. Man kann mich ja schließlich nicht zwingen zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu fahren. Ob ein deutsches Gerichtsurteil in Österreich vollzogen werden kann, bezweifle ich in diesem Fall.

Die Kosten für eine Klage wegen Geldleistung (Mahnklage) sind für diesen Betrag EUR 19, das Formular kannst du dir aus dem Internet herunterladen und IMHO auch per Post an das zuständige (Bezirks)gericht senden.

Dieses stellt dann "aufgrund der vom Gericht nicht überprüften Behauptungen" einen (vollstreckbaren) Zahlungsbefehl aus (den man natürlich beeinspruchen kann, erst dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.) Wenn man nicht rechtzeitig beeinsprucht und nicht zahlt, kann man sofort gepfändet werden.

Die Kosten (Gerichtsgeühren + Porto Einschreiben) werden natürlich auf die Klagsforderung draufgeschlagen.

Das ganze ist sehr einfach, habe ich selbst heuer schon bei einem "Gewährleistungsstreit" durchgezogen (blieb mir auch nicht anderes ürbig, sonst wäre ich nie zu meinem Geld gekommen).


@FendiMan - ja, das ist sehr sehr wahrscheinlich


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