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-   -   A1 handyvertag kündigen, 2 Jahre Vertragsdauer sind rum, (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=231473)

holzi 30.10.2008 08:47

Noch ein Hinweis, wenn du dir nicht sicher bist, wann genau dein Vertrag (incl. Kündigungsfrist) endet, schreib "zum nächstmöglichen Termin". Sonst ist uU. deine Kündigung nicht wirksam.
Schlussendlich gibts immer noch die Chance auf Kulanz (wenn man höflich darum bittet), aber dazu ist A1 nicht verpflichtet, ich würd mir da auch wenig Hoffnung machen...

Deisler 30.10.2008 10:04

natürlich hab ich noch alles

am 23.10.2006 hab ichs gekauft, hab alles durchgelesen, von 3 moanten kündingungsfrist steht da nix, muss neu sein

alterego100% 30.10.2008 10:22

Auf der Hinterseite des Vertrages stehen die AGB, klein- (ca. 6 pt) und nur 45% schwarz gedruckt (damit man sie besser lesen kann ;)).

Hast du dort auch nachgesehen?

Satan_666 30.10.2008 10:46

Zitat:

Zitat von Deisler (Beitrag 2320822)
natürlich hab ich noch alles

am 23.10.2006 hab ichs gekauft, hab alles durchgelesen, von 3 moanten kündingungsfrist steht da nix, muss neu sein

Wenn Dein Vertrag einen solchen Passus nicht beinhaltet, dann brauchst Dir darüber keine Gedanken machen.

Philipp 30.10.2008 10:56

Es gab eine AGB Änderung bei der die 3 Monate Kündigungsfrist eingeführt wurde

JetStreamer 30.10.2008 17:13

Stimmt. Und sofern du bei der letzten Änderung im Februar nicht widersprochen hast gelten für dich die folgenden:

http://www.a1.net/privat/agb

bzw. gleich als PDF:
http://www.a1.net/final/de/Media/PDF...15-02-2008.pdf

Baron 30.10.2008 19:16

Danke Jet -da stehts eh Zitat:

Ordentliche Kündigung
§ 23. (1) Befristete Dauerschuldverhältnisse enden mit Ablauf der Befristung und
unterliegen nicht der ordentlichen Kündigung durch beide Parteien.
(2) Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis ist - soweit nicht die Voraussetzungen
des § 24 dieser AGB zutreffen oder nichts anders vereinbart ist - für beide
Vertragsparteien zum Schluss eines jeden Kalendertages unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar
. Die Kündigung muss der anderen
Vertragspartei mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden
soll, schriftlich zugehen
. Bei späterem Zugang wird sie drei Monate nach ihrem
Zugang wirksam.

JetStreamer 30.10.2008 19:23

Sprich:
Noch mind. 3 Monate zahlen ;)

Baron 30.10.2008 19:58

Wahrscheinlich! A1 hat meine Frau net amal aus dem Vertrag lassen wie das Handy von ihrer EX-Stieftochter schon per Diebstahls anzeige gemeldet war-2 Jahre sind 2 Jahre!:(

FendiMan 30.10.2008 20:08

Warum hätte A1 das auch machen sollen?


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