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normal wär eine besitzstörungsklage. IMHO kannst du aber sehr weit gehen wenn die ein privatgrundstück betreten indem sie quasi eine versperrte tür aufmachen, kommt halt drauf an was du dich traust.
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Der Schlüssel is zu 99% der 2000er - und den kann sich so ziemlich jeder besorgen, der ins richtige Gschäftl stolpert und "an zweitausenda" verlangt
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danke, ideen die ich nie hätte :cool:
abkassieren, das isses :D ned wirklich. Zitat:
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Zitat:
die einzuschalten erspare ich mir... |
Zitat:
2000er also, gut zu wissen, danke |
... der besitz desselben is aber EIGENTLICH rettungsdienst (deswegen bin ich als sani damit vertraut) usw. vorbehalten, damit kannst sie vllt. kleinkriegen...
wenn du das schloss fotografierst kann ich dir sagen obs an 2000er is, falls dir das hilft |
P.S.:
simpler vorschlag: ruf bei der kibarei an, und sag dass x mitm 2000er sperrt und frag mal nach ob das strafbar is. wenn ja, kannst ja gleich vorbeifahren und a anzeige machen, da würd ich ned lang fackeln... |
Zitat:
Mit deiner geilen Jacke, kannst dich höchstens als F1 Boxencrew ausgeben und damit auf Groupyfang im nächsten Wirtshaus gehen :lol: |
Den 2000er haben aber auch noch Feuerwehr, Polizei, Mistkübler, Kanalreinigung und zick andere Leute ich glaub nicht, dass man sie damit drankriegt.
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egal, demnächst wird die zufahrt und alle ev. ausfahrten zugeparkt.
erst nachdem er/sie drinnen ist :hehe: der parker am schranken bleibt natürlich beim fahrzeug ;) |
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