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Hallo,
da habt Ihr was falsch verstanden. Es ist zwar Richtig das in Deutschland das Guthaben nicht verfallen darf. Allerdings hat man nur ein Recht darauf das es einem nach Vertragsende auf Antrag und unter Abzug von Bearbeitungsgebühren aus bezahlt wird. Auf Grund der Bearbeitungsgebühren lohnt sich das aber nur bei größeren Beträgen. Mehr nicht. So gibt es auch in Deutschland kein Anrecht darauf das man nach Ablauf der Kartenlaufzeit mit dem Restguthaben weiter Telefonieren kann bis zum Weltuntergang. Man muß dazu ja auch bedenken, das auch für ein Handy das nicht Genutzt wird, für den Provider laufende Betriebskosten entstehen. Die sind im Einzelfall sicher nicht sehr hoch, wenige Euro, aber in der Summe der nicht genutzten Prepaidkarten dürfte es in den Millonenbereich gehen. Indako |
Das stimmt so laut CT-Beitrag nicht-da soll es Gerichtsentscheide geben die das Verbieten-im Konkreten ging es um ein Anfangsguthaben von 5€!
Auch gibt es lt. diesen Beitrag in Deutschland auch Anbieter die das genau so handhaben! CT TV-wie schon von Jens betont sowieso Kult- wird auf diversen Sendern zu unterschiedlichen Zeiten wiederholt dort kann man sich das dann anschauen -oder als Stream downloaden-diese Sendung ab 17 dieses Monats von der Cttvseite: http://www.heise.de/ct/tv/ |
Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.
Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann. Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit. Indako |
Zitat:
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http://www.konsument.at/konsument/de...lekom&id=30242
Zitat:
Zitat:
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@Jens64:
Telering AGBs: https://www.telering.at/Content.Node/agb/agb.php Für dich ist Absatz §32 interessant. |
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Zitat:
Ich lese da nirgends, dass es rechtswidrig wäre, wenn ein Wertkartentelefon nach einer bestimmten Zeit des Nicht-Aufladens deaktiviert wird. Lediglich das Vorenthalten des Guthabens ist rechtswidrig und heute ist es doch bereits Usus, dass der Kunde nach Deaktivierung das Guthaben rückfordern darf. Und in der Regel bekommt er es auch zurück. |
...gegen eine Gebühr von 10€ (telering), immerhin ein Bier geht sich dann drum noch auch ;)
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Zitat:
Es steht doch klar: Zitat:
Ich habe ein Wertkartenhandy und ärgere mich regelmäßig, daß ich immer wieder aufladen muß, auch wenn noch genug Guthaben besteht. Ich habe aber auch noch nicht Einspruch erhoben. |
@christoph: s. meinen obigen link:
Zitat:
Edit: mittlerweile gibt es Handyverträge ohne Mindestumsatz und Grundgebühr. man kann mit seiner Werkartennummer auch dorthin portieren. |
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