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X33 02.08.2008 12:35

Zitat:

Zitat von Blaues U-boot (Beitrag 2295755)
@x33
spuren auf den schrauben sind kein problem, denn ein hersteller/händler kann dir nicht verbieten das gehäuse aufzuschrauben. egal ob so ein pickerl oben ist oder es in den agbs udgl steht.

Woher hast du diese Information?
Ich habe das schon komplett anders erlebt und diverse Diskussionen dahingehend verfolgt.
Das Problem was ich bei den Siegeln auf PC Gehäusen sehe ist - wenn ein PC transportiert wird kann es durchaus sein, dass ein Kabel mal abgeht od. sich zumindest lockert.
Vor Inbetriebnahme ist es also sinnvoll zu prüfen ob noch alles an seinem Platz ist.

lesha44 02.08.2008 13:07

ja werde auf jedenfall wiederrufen hab wiederrufsrecht von 2 wochen. Der Händler meint 1 Monat. Aber ich machs trotzdem gleich man kann ja nie wissen.
Hier ist mal ein Ausdruck von dem Händler wiederruf etc:

Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher steht Ihnen nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge in Bezug auf die bei uns gekauften Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. ( § 13 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB)
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von ein Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung
-von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
-von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
-von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Bei Verträgen über Software, die durch Download geliefert wird, ist das Widerrufsrecht nach § 312 Abs.4 Nr.1 BGB ausgeschlossen, da die Software wegen der Möglichkeit der Weiterbenutzung nicht rückstandslos zurückgegeben werden kann.
Entsiegeln - bezogen auf Software - ist die Benutzung einer Software nachdem eine erkennbar zur Wahrung eines Urheberrechts geschaffene Sperre überwunden wurde, etwa indem eine verschlossene und äußerlich durch die Aufschrift damit erkennbar „versiegelte“ Hülle um eine CD-ROM geöffnet oder indem im Menü einer Software das Zustandekommen einer Lizenzvereinbarung zu den Bedingungen des Herstellers der Software bestätigt wird.
Wirkungen des Widerrufs
Im Falle des Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen ggfs. Herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück- gewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren bestimmungsgemäßen Gebrauch zurück zu führen ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € brutto nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
*** Ende der Widerrufsbelehrung***



Das werde ich gleich erledigen. Und wegem dem Gehäuse etc hab ich alles vorsichtig sauber abgeschraubt etc also keinerlerlei spuren oder ähnliches. Muss jetzt nurnoch Festplatte Formatieren.
Wenn die Festplatte Formatiert kan man aber ned wieder rückgängig machen oder? Also zwecks BIOS update sehen etc
Nich das es dann heisst falsche anwenudung oder irgendso ein misst.

Ich werde jetzt alle wege einleiten und dann schreib ich wieder obs geklappt hat.
Danke an euch ihr seid echt SUPER.
MFG Marco






X33 02.08.2008 13:34



Finde ich vernünftig wen du gleich die Rückgabe abwickelst.
Die Fesptlatten kannst du schon "normal" formatieren.
Aber man kann sie dann mit Spezialprogrammen durchaus auch wieder herstellen und so sehen was da drauf war.
Nutze am besten ein Löschtool wie z.B Eraser (kostenlos downloadbar)
Das Biosupdate kann man theoretisch auch erkennen.
Es wird ja immer die Versionsnummer des BIOS beim Start angezeigt.
Wenn der Händler also weiss, dass seine Motherboards BIOS Version XX haben und du aber Version YY draufgeflasht hast, kann ein fachkundiger Mensch das erkennen.
Du könntest eventuell die alte BIOS Version die bei Erhalt des PC oben war wieder draufflashen. (sei halt vorsichtig und arbeite langsam und gewissenhaft)
Schau nach Möglichkeit auch, dass du den PC möglichst in der Verpackung zurückschickst wie du ihn bekommen hast und vergiss nicht das RMA Formular vor dem Versand auszufüllen. (sofern der Händler sowas hat)
Natürlich auch Rechnungskopie dazulegen.
Ansonsten bin ich mal gespannt wie der Händler reagiert.
Viel Glück jedenfalls mal im vorraus.



[/quote]

lalaker 02.08.2008 13:47

Es wurde in DE schon ausjudiziert. Ein PC ist ein System welches erweitert werden darf.

Daher kann der Verkäufer nicht verbieten, das Gehäuse aufzuschrauben, bzw. dadurch die Gewährleistung verweigern. Natürlich muss "der Umbau, etc." fachgerecht vorgenommen werden, aber davon ist ja wohl auszugehen, dass niemand mit Hammer und Nagel am PC herumdoktert.

Also: Ware zurück, widerrufen und einen anderen PC von einem anderen Händler

lesha44 02.08.2008 18:40

So habe antwort bekommen.

Hier die antwort mail:
Sehr geehrter Herr Klär,

zuerst muß ich Sie um Entschuldigung bitten wegen der verspäteten Antwort. Wir hatten seit Freitagmittag einen totalen Serverausfall und konnten erst jetzt wieder auf unsere Mails zugreifen.

Nun zu Ihrem Problem. Da wir jeden PC testen bevor er unser Haus verlässt (wir installieren dabei auch XP, um alle Funktionen zu prüfen), kann es nur
zu einem Schaden während des Transports gekommen sein, was nie auszuschliessen und auch schon mal vorgekommen ist bei Artikeln, die wir über
unseren EBAY-Shop hardwarecenter24 verkauften. Sie können sich auf unserer Seite da auch über unseren Bewertungsdurchschnitt informieren (ca.35000 Bewertungen), um festzustellen, daß wir seriös arbeiten.


Bitte schicken Sie den PC zurück und lassen Sie ihn so installiert, wie er jetzt im Moment ist. Sie können darauf vertrauen, daß wir die Sache so schnell
wie möglich erledigen.

Wir werden alles prüfen und Sie dann informieren.

Ich wünsche Ihnen trotz allem ein schönes Wochenende....



Freundliche Grüsse
Esther Karsten





Die Frage ist ob ich das windows drauf lassen soll? Es ist mein Windows und habs gekauft. Aber den Pc habe ich ohne Windows gekauft. Was meint ihr soll ich Formaten oder drauf lassen?


MFG Marco

lalaker 02.08.2008 18:56

Willst du nun widerrufen oder sollen sie ihn reparieren?

Widerruf: Den PC ohne SW hinschicken, so wie du ihn bekommen hast.
Rep: Wie vom Händler gewünscht mit installierter SW, aber ohne deine Original CDs. Und vergiss nicht eine Frist für die Rep. zu setzen.

Kann ich kaum glauben, dass es sich um einen Transportschaden handelt, vor allem wegen dem Ram-Riegel.

Liegt an dir, ob du noch weiter vertrauen zu diesem Händler haben willst.
Falls du zurückschickst, handle auf jeden Fall aus, das sämtliche Versandkosten (die zu Händler als der Rückversand) vom Händler zu tragen ist.

X33 02.08.2008 20:55

Die Frage ist ob ich das windows drauf lassen soll? Es ist mein Windows und habs gekauft. Aber den Pc habe ich ohne Windows gekauft. Was meint ihr soll ich Formaten oder drauf lassen?


MFG Marco
[/quote]

Windows würde ich auf jedenfall runterlöschen.
Schicke den Rechner also mit formatierter Festplatte zurück.
Ich würde den Vertrag auf jeden Fall stornieren und dann in ein "echtes" Geschäft gehen und dort einen PC kaufen.
Wenn das ein netter Händler ist, prüft er ihn bevor du ihn nachhause schleppst auch auf Ordnungsgemässe Funktion.

lesha44 14.09.2008 14:20

So hat alles funktioniert :)
 
Also nach langem hin und her hab ich meiem pc neu bekommen und alles läuft wie es soll :)

Also Danke an euch alle für Hilfe etc :hallo:
Bis denne gruß Marco

lalaker 14.09.2008 16:21

Also außer Ärger und Zeitverzögerung bist do somit zufrieden mit dem Händler?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:12 Uhr.

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