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pong 11.07.2008 21:38

btw. wennst im Shop kündigst, fordere eine unterschriebene Kopie mit Stempel des Formulars, sonst schaust durch die Finger

pong

Hawi 12.07.2008 09:29

Die Kündigung der Einzugsermächtigung hat bei mir (Erste) gekostet und war nicht wirklich notwendig, weil nach einem kleinen Missverständnis bei Chello ohnehin alles funktioniert hat. Ich würde es also nicht auf unbestätigten Verdacht machen.

müllersq 12.07.2008 10:14

Mein Kündigungen der Einzugsermächtigungen für die Telekom und Tele2 haben bei der Ersten auch was gekostet.
Es ist aber bei einer Endabrechnung immer noch besser, die Endabrechnung zu prüfen, bevor man zahlt, als sich dann bemühen zu müssen, Geld, das fälschlich eingezogen wurde, zurückzubekommen.

pc.net 14.07.2008 15:22

eine einzugsermächtigung widerruft man immer beim vertragspartner nicht bei der bank ...

und wenn diese einzugsermächtigung ordnungsgemäß widerrufen wurde (nachweisbar durch einschreiben oder bestätigung des vertragspartners) dann etwaige weitere einzüge bei der bank kommentarlos zurückbuchen - dann zahlt der vertragspartner die rückbuchungsspesen ...

Baron 14.07.2008 16:34

Wäre mir neu -weil schließlich geh ich ja mit den Zettel zu meiner Bank und sage :"die dürfen!" Es handelt sich um MEIN Konto und darüber verfüge ICH!:ms:

Ich habe z.B. letztens bei meiner Bank deponiert das A1 nicht mehr darf-kein Problem-seitdem Sendens mir eben Erlagscheine und die Zettel für die Bank das sie wieder dürfen (was sie sich sparen könnten ;))

pc.net 14.07.2008 16:51

wem hast du die einzugsermächtigung seinerzeit gegeben? dem vertragspartner oder der bank?

idR dem vertragspartner. die bank überprüft das ja nichtmal solange keine beschwerden vorliegen ;)

und wenn der vertragspartner trotz widerrufs einzieht ist das sein pech und er hat die rückbuchungskosten gefälligst zu zahlen ;)

Baron 14.07.2008 17:14

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2290147)
wem hast du die einzugsermächtigung seinerzeit gegeben? dem vertragspartner oder der bank?

Bei mir ists die Bank!
Könnt ja jeder kommen und von meinem Konto abbuchen!

FendiMan 14.07.2008 19:33

Grundsätzlich kann jeder vom Konto abbuchen.
Es gibt immer wieder Fälle, wo das passiert, zB bei Namensgleichheit.
Darum kann man ja eine Abbuchung auch wieder innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen.
Und der Bank ist das wurscht, von wem das Geld abgebucht wird, wenn es dir nicht auffällt, ist das Geld weg.
Eine Einzugsermächtigung kannst du nur über den Vertragspartner ändern oder stornieren.
Was du vielleicht meinst, ist ein Dauerauftrag.

FearoftheDark 14.07.2008 19:57

bei einem vertrag zwischen dir und deinem vertragspartner wird die bank nicht drauf bestehen, mit ihr noch einen abzuschließen betreffend der einzugserlaubnis.. das ist unwichtig.. da wird abgebucht..

du kannst allerdings nachträglich und ausdrücklich der bank verweigern, dass vom konto abgebucht wird.. in dem fall hast du eine vertragsverletzung mim partner und musst dir das direkt ausmachen.. da mischt sich die bank nicht ein

FearoftheDark 14.07.2008 19:58

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2289599)
btw. wennst im Shop kündigst, fordere eine unterschriebene Kopie mit Stempel des Formulars, sonst schaust durch die Finger

pong


muss nicht unbedingt im shop sein.. in jedem media markt geht es genauso.. dort kannst dir dann noch die faxbestätigung geben lassen.. das reicht völlig..

natürlich ists keine 100%ig sichere sache wie mit nem eingeschriebenen brief.. reicht in dem fall aber absolut aus..


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